Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/754 16.12.2016 (Ausgegeben am 19.12.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Soziales Projekt „Partnerschaft für Demokratie“ in Dessau-Roßlau Kleine Anfrage - KA 7/372 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: Bei der „Partnerschaft für Demokratie“ handelt es sich um ein Projekt im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, mit welchem der Bund die Kommunen direkt fördert. Das Land Sachsen-Anhalt führt zweimal pro Jahr ein fachliches Vernetzungstreffen durch. 1. Wie viele Mitarbeiter hat das Projekt mit wie vielen Stunden im Monat (bitte namentlich zuordnen) beschäftigt? Das Projekt „Partnerschaft für Demokratie“ in Dessau-Roßlau ist mit einer internen Fach- und Koordinierungsstelle in der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau im Umfang von 20 Stunden sowie einer externen Fach- und Koordinierungsstelle im Umfang von 12 Wochenstunden besetzt. Die personelle Besetzung dieser Stellen kann dem Internetauftritt unter: „www.partnerschaft-fuer-demokratie.de“ entnommen werden. 2. Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter? Die Mitarbeiter haben die Qualifikation eines Verwaltungsfachwirtes (interne Fach- und Koordinierungsstelle) sowie eines staatlich anerkannten Erziehers mit der Zusatzqualifikation eines Sozialberaters (externe Fach- und Koordinierungsstelle ). 2 3. Gab es eine öffentliche Stellenausschreibung? Bezüglich der internen Fach- und Koordinierungsstelle wurde das Projekt der Koordinierungsstelle Arbeit und Soziales in der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau angegliedert und bereits vorhandenem qualifizierten Personal übertragen. Bezüglich der externen Fach- und Koordinierungsstelle hat der zuständige Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Dessau-Roßlau die Personalie durch einen entsprechenden Projektantrag bewilligt. 4. Welches berechtigte Interesse nach § 23 LHO wurde festgestellt? Es erfolgt keine Förderung der Fach- und Koordinierungsstelle durch das Land Sachsen-Anhalt. Daher bedurfte es keiner Prüfung nach § 23 LHO seitens des Landes. 5. Wie wird der Nutzen der ausgezahlten Fördermittel nachgewiesen? Entsprechende Sachberichte werden nach Abschluss des Förderjahrs bei der Stadt Dessau-Roßlau sowie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingereicht, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit der inhaltlichen und administrativen Umsetzung der Partnerschaften für Demokratie als eine Säule des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ beauftragt worden ist.