Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/756 16.12.2016 (Ausgegeben am 19.12.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Soziales Projekt „Mobile Beratung gegen Rechts“ in Dessau-Roßlau Kleine Anfrage - KA 7/374 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele Mitarbeiter hat das Projekt mit wie vielen Stunden im Monat (bitte namentlich zuordnen) beschäftigt? Bei der Mobilen Beratung gegen Rechts handelt es sich um das „Projekt Gegen- Part - Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus“. Dort sind drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter mit jeweils 5,28 sowie 40 Wochenstunden beschäftigt . Die Beschäftigten des Mobilen Beratungsteams sind dem Internetauftritt unter : „www.projektgegenpart.de“ zu entnehmen. 2. Welche Qualifikation haben die Mitarbeiter? Die drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter verfügen über folgende Abschlüsse: staatlich anerkannter Erzieher mit Zusatzqualifikation Soziale Beratung, Dipl. Sozialpädagoge sowie Magister Artium in Erziehungswissenschaften, Psychologie und Philosophie. 3. Gab es eine öffentliche Stellenausschreibung? Bei einem der Mitarbeitenden gab es eine öffentliche Stellenausschreibung. Die anderen beiden wurden aufgrund qualifizierter und mannigfaltiger Vorerfahrungen vom Träger ohne Ausschreibung angestellt. 4. Welches berechtigte Interesse nach § 23 LHO wurde festgestellt? Das Landesinteresse besteht am Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung . Das Beratungsteam unterstützt und berät prozesshaft zivilgesellschaftli- 2 che Akteure, Vereine und Verbände und Kommunen bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Entwicklung einer weltoffenen und demokratischen Gesellschaft. 5. Wie viele Beratungstermine fanden pro Jahr statt? 6. Wie ist die Altersstruktur der zu beratenden Personen? Der Landesregierung liegen dazu keine Informationen vor. Entsprechend den Dokumentationsvorgaben der Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden weder die Anzahl der Beratungstermine noch die Altersstruktur der zu beratenden Personen erfasst. 7. Wie wird der Nutzen der ausgezahlten Fördermittel nachgewiesen? Nach Abschluss eines Förderjahres reicht der Projektträger einen Sachbericht über die Förderung beim Ministerium für Soziales, Arbeit und Integration als Zuwendungsgeber ein. Darüber hinaus wird die „Mobile Beratung gegen Rechts“ als eine Programmsäule des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Deutsche Jugendinstitut evaluiert.