Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/77 27.05.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 30.05.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) Projektförderung im Rahmen der Vorbereitung des Reformationsjubiläums Kleine Anfrage - KA 7/4 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Beantwortung der Kleinen Anfrage sei vorangestellt, dass oberste Priorität bei der Vergabe von Fördermitteln aus dem Programm „Reformationsjubiläum 2017“ zum einen die Einhaltung des 80,2 Mio. € Programmrahmens hat und zum anderen nur die besten und ausgereiftesten Projekte eine Förderung erhalten sollen. Das Kultusministerium berichtete regelmäßig über den Projektrealisierungsstand - zuletzt mit Vorlage vom 23. Februar 2016 (Drs. 06/FIN/45v15). Frage 1: Welche Gesamtsumme steht für Projekte im Rahmen der Vorbereitung des Reformationsjubiläums im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung? Im Landeshaushalt 2016 stehen im Kapitel 07 03 - Reformationsjubiläum 2017 - in der Titelgruppe 63 - Kulturelle Projekte - bis zu 1.322.500 € zur Verfügung. Frage 2: Welche Projekte zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums erhalten im Haushaltsjahr 2016 eine Förderung? Siehe Projektzusammenstellung - Anlage 1 (Stand 02.05.2016). 2 Frage 3: Wie hoch ist der Bedarf der Förderung 2016 für Projekte im Rahmen der Vorbereitung des Reformationsjubiläums, gemessen an der Gesamtantragssumme der gestellten Anträge? Wie viele Projektanträge wurden im Haushaltsjahr 2016 insgesamt gestellt? Im Haushaltsjahr 2016 wurden im Förderbereich Reformationsjubiläum insgesamt 24 Förderanträge gestellt. Mit diesen Anträgen wurden Fördermittel in Höhe von 1.131.131 € beantragt. Frage 4: Wie viele Projekte wurden im Haushaltsjahr 2016 abgelehnt? Bitte eine Übersicht der abgelehnten Projekte anfügen. Im Haushaltsjahr 2016 wurden im Förderbereich Reformationsjubiläum von den gestellten Anträgen 7 Anträge abgelehnt. Siehe hierzu Zusammenstellung - Anlage 2 (Stand 02.05.2016). Frage 5: Welche Gesamtsumme steht für Projekte im Rahmen der Vorbereitung des Reformationsjubiläums im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung? Für den Landeshaushalt 2017 hat das Haushaltsaufstellungsverfahren gerade begonnen , so dass die nachfolgend genannte Haushaltsanmeldung unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Haushaltsgesetzgebers steht. Für das Kapitel 07 03 - Reformationsjubiläum 2017 - werden nach derzeitigem Stand in der Titelgruppe 63 - Kulturelle Projekte - unter Berücksichtigung des Gesamtrahmens in Höhe von 80,2 Mio. €, 1.838.000 € angemeldet. Frage 6: Welche Projekte sind im Rahmen der Vorbereitung des Reformationsjubiläums im Haushaltsjahr 2017 zur Förderung vorgesehen? Bitte eine entsprechende Übersicht der Projekte anfügen. Antragsteller haben die Möglichkeit, beim Landesverwaltungsamt bis zum 30. September 2016 Anträge auf Förderung im Jahr 2017 zu stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht abschließend vorausgesehen werden, welche Anträge noch gestellt werden. Über mehrjährige Projekte, die bis in das Jahr 2017 hineinreichen, wurde bereits im Jahr 2015 bzw. im Jahr 2016 entschieden. Hierbei handelt es sich um Projekte, die auf der Grundlage der ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen überjährig eine Förderung erhalten. Diese Projekte sind in der beigefügten Auflistung zusammengestellt - Anlage 3 (Stand 02.05.2016).