Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/776 20.12.2016 (Ausgegeben am 22.12.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle LSBTTI Kleine Anfrage - KA 7/387 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Koalitionsvertrag sieht die Einrichtung einer unabhängigen Landeskoordinierungsstelle der LSBTTI* vorzugsweise unter Weiterentwicklung vorhandener Verbandsstrukturen , wie des LSVD** vor. Unter Bezugnahme auf die Antwort auf meine Kleine Anfrage, Drs. 7/337, vom 6. September 2016, frage ich die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Welche vorbereitenden Schritte wurden zur Umsetzung dieses Auftrages bisher unternommen? 2. Welche Akteurinnen und Akteure aus dem LSBTTI-Bereich werden in diesen Prozess zur Vorbereitung der Konzepterstellung eingebunden? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung eruiert momentan mit dem Lesben- und Schwulenpolitischen Runden Tisch in Sachsen-Anhalt (LSpRT) dessen prinzipielle Bereitschaft, die Aufgaben einer Landeskoordinierungsstelle zu übernehmen. Im LSpRT sind alle einschlägigen, im Bereich LSBTTI tätigen Vereine Sachsen-Anhalts vertreten. Er ist als Vertretungsgremium im parlamentarischen Raum anerkannt - nicht zuletzt deshalb, weil er an der Erarbeitung des Aktionsprogramms LSBTTI mitgewirkt hat. Laut geltendem Koalitionsvertrag soll die Landeskoordinierungsstelle ei- * Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle ** Lesben und Schwulenverband in Deutschland 2 ne Vernetzungsfunktion übernehmen. Über den LSpRT besteht bereits eine umfangreiche Vernetzung der Vereine untereinander als auch in die Landesverwaltung hinein . Im LSpRT sind folgende Vereine vertreten: Aidshilfe Sachsen-Anhalt Nord e. V., Aidshilfe Halle/Sachsen-Anhalt Süd e.V., BBZ lebensart e.V., CSD Magdeburg e. V., Dornrosa e. V., Frauenzentrum Courage, Jugendnetzwerk Lambda Sachsen-Anhalt e. V., Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen- Anhalt e. V., LSVD Landesverband Sachsen-Anhalt e. V., Mobile Opferberatung beim Miteinander e. V. 3. Nach eigener Aussage des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung, wurde eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung dieses Prozesses gebildet. Wer ist darin Mitglied? Nach Aussage des LSVD wurde er nicht einbezogen. Warum nicht? Hier ist nicht zu ermitteln, wann und bei welcher Gelegenheit das Ministerium für Justiz und Gleichstellung eine Aussage derart getroffen haben soll, wonach zur Umsetzung des Prozesses der Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle eine Arbeitsgruppe gebildet wurde. Falls sich die Frage auf die Antwort 4.) in der Kleinen Anfrage 7/337 bezieht, so wird darauf verwiesen, dass dort nach der Begleitung der Umsetzung des Aktionsprogramms und nicht nach der Begleitung des Entstehungsprozesses einer Landeskoordinierungsstelle gefragt wurde. Insoweit antwortete das Ministerium für Justiz und Gleichstellung, zur Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm LSBTTI sei eine Arbeitsgruppe einberufen worden, die den Umsetzungsprozess des Programms fachwissenschaftlich begleitet. Diese Gruppe setzt sich aus dem Sprecher des Lesben- und Schwulenpolitischen Runden Tisches in Sachsen-Anhalt (LSpRT) zur Vertretung der Vereine im Land, einem Vertreter von Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e. V. (Interessenvertretung inter- und transgeschlechtlicher Menschen in Mitteldeutschland), einer Vertreterin des Kompetenzzentrums geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e. V. sowie einer Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Sexualwissenschaft und sexuelle Bildung der Fachhochschule Merseburg zusammen. Der LSVD ist über den Sprecher des LSpRT vertreten, weil der LSpRT das für communityspezifische Interessen einschlägige Gremium für Sachsen-Anhalt ist. Die Transparenz des Umsetzungsprozesses des Aktionsprogramms LSBTTI in die einzelnen Vereine hinein ist zudem durch die vierteljährliche Berichterstattung des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung auf den Mitgliederversammlungen des LSpRT sicher gestellt. 4. Gibt es einen Zeitplan für die Umsetzung? Wann soll die Landeskoordinierungsstelle ihre Arbeit aufnehmen? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Gibt es bereits Überlegungen für die finanzielle Untersetzung der Einrichtung und Arbeit der Landeskoordinierungsstelle? Welche Mittel wurden dafür im Haushalt veranschlagt? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Die Planung der konkreten finanziellen Untersetzung kann erst nach der Festlegung von Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle vorgenommen werden. Im Doppelhaushalt 2017/2018 konnten daher noch keine Haushaltsmittel etatisiert werden.