Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/781 22.12.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 23.12.2016) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Förderung von Vereinen und Verbänden im Kulturbereich - Auswertung der externen Evaluation der durch das Land Sachsen-Anhalt institutionell geförderten Vereine und Verbände im Kulturbereich Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/500 Vorbemerkung der Landesregierung: Die Koalitionsvereinbarung 2011 bis 2016 der Landesregierung von Sachsen- Anhalt enthielt den Auftrag, die im Kulturbereich institutionell geförderten Vereine und Verbände zu evaluieren. Die zu evaluierenden Vereine und Verbände waren: 1) Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. 2) Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. 3) Friedrich-Bödecker-Kreis in Sachsen-Anhalt e. V. 4) Museumsverband Sachsen-Anhalt e. V. 5) Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e. V. 6) Landeszentrum Spiel und Theater Sachsen-Anhalt e. V. 7) Werkleitz-Gesellschaft e. V. 8) Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. 9) Verein der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig e. V. 10) Förderkreis Gleimhaus e. V. 11) Sonderfall: Zentrum für Mittelalterausstellungen am Kulturhistorischen Museum Magdeburg (ZMA), (siehe Erläuterung zu Frage 11 in Teil II) Ziel der Evaluation war es, das Landesinteresse an der Förderung der Einrichtungen zu überprüfen und im Ergebnis die Übereinstimmung von personeller und sächlicher Ausstattung herzustellen. Die Evaluation erfolgte entsprechend der Empfehlungen der Gesellschaft für Evaluation in einem mehrstufigen Verfahren und beinhaltete eine Selbstevaluation, eine Fremdevaluation und eine Bewertung der aus Selbstevaluati- 2 on und Fremdevaluation gewonnenen Resultate durch das für Kultur zuständige Ministerium . Im früheren Kultusministerium gelangte die Evaluation (auch vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahl und nachfolgend der Umressortierung des Kulturbereichs zur Staatskanzlei) nicht mehr zu einem Abschluss. Die vorgefundenen Sachstände der Evaluation wurden in der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur einer erneuten fachlichen Bewertung unterzogen. Die daraus hervorgegangenen Schlussfolgerungen wurden durch die Hausspitze der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bestätigt und flossen insbesondere in die Vorbereitung der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts 2017/2018 ein. Teil I. Auswertung der externen Evaluation der durch das Land Sachsen-Anhalt institutionell geförderten Vereine und Verbände im Kulturbereich (externe Evaluation ) zu übergreifenden Fragen Frage Nr. 1 Entsprechend der Festlegungen zum Prozess der externen Evaluation erfolgen die finalen Entscheidungen durch das für Kultur zuständige Ministerium nach Vorlage des Berichts. a) Welche finalen Entscheidungen wurden bisher getroffen? Wie wurden sie umgesetzt? b) Auf welchen Gebieten wird an solchen Entscheidungen noch gearbeitet? Antwort zu Frage Nr. 1a: Die aus dem Evaluationsprozess gewonnenen Schlussfolgerungen wurden durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bestätigt. Sie flossen insbesondere in die Vorbereitung zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2017/2018 ein. Antwort zu Frage Nr. 1b: Derzeit wird noch an einem Bericht zur Zusammenfassung der Resultate der Evaluation gearbeitet, der auch einen Zeitplan für die weitere Umsetzung der Evaluationsergebnisse enthalten wird. Zum Sonderfall des Zentrums für Mittelalterausstellungen gibt es hergeleitet aus den Beschlusslagen des Landtags ein gesondertes Verfahren. Der Finanzausschuss muss noch über das Ergebnis der Evaluation des Zentrums für Mittelalterausstellungen informiert werden und in diesem Kontext über die weitere landesseitige Förderung entscheiden (s. detailliertere Erläuterung zu Frage 11 in Teil II). Frage Nr. 2: In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gebhardt vom 4. August 2014 (Drs. 6/3342) wird darauf verwiesen, dass die Auswertung der Selbstevaluierungsberichte der institutionell geförderten Vereine und Verbände unter Einbeziehung der Fachreferate und des Landesverwaltungsamtes erfolgt. 3 a) Wann war diese Auswertung abgeschlossen? b) Welche Schlussfolgerungen wurden aus der Auswertung gezogen, welche Veränderungen eingeleitet? c) Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Ergebnisse dieser eingeleiteten Schritte? Antwort zu Frage Nr. 2a: Die interne Auswertung der Selbstevaluationsberichte wurde im Oktober 2014 abgeschlossen . Antwort zu Frage Nr. 2b: Die Auswertung der Selbstevaluationsberichte ist ein Bestandteil der Gesamtevaluation . Die Schlussfolgerungen wurden im Rahmen des Ergebnises der Gesamtevaluation berücksichtigt. Zu den Schlussfolgerungen gehört u. a., dass die Selbstevaluation zu einer realistischen Bestandsaufnahme der geleisteten Arbeit durch die Verbände und Vereine selbst geführt hat. Weiterhin kann eingeschätzt werden, dass die kontinuierliche institutionelle Förderung durch das Land es den Vereinen und Verbänden ermöglicht hat, erfolgreich zu arbeiten. Die Zuwendungszwecke wurden erfüllt . Außerdem wurde deutlich, dass angesichts der begrenzten finanziellen Ressourcen künftig eine Konzentration auf die Kernaufgaben erforderlich ist. Antwort zu Frage Nr. 2c: Die Teilergebnisse der Selbstevaluation wurden in die Schlussfolgerungen zur Gesamtevaluation einbezogen. Die Evaluation hat insgesamt dazu geführt, den Dialog mit den Zuwendungsempfängern zu den Schwerpunkten ihrer Arbeit im Landesinteresse zu verstärken. Die Selbstevaluationsberichte haben im Evaluationsprozess entscheidend dazu beigetragen, dass die Bedingungen der Arbeit der jeweiligen institutionell geförderten Einrichtungen differenziert bewertet werden konnten und diese Darstellung im Evaluationsprozess Berücksichtigung fand. Frage Nr. 3 Die externe Evaluation verweist im Hinblick auf die finanzielle Ausstattung der evaluierten Vereine und Verbände auf die untertarifliche Bezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und macht auf die Folgen unangemessener Entlohnung aufmerksam. a) Welche Schlussfolgerungen zieht daraus die Landesregierung? b) Werden sich diese Schlussfolgerungen im Entwurf der Landesregierung für den Haushaltsplan 2017 und 2018 widerspiegeln und wenn ja, in welcher Weise? c) Beabsichtigt die Landesregierung die institutionelle Förderung in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 dem Landtag so zur Beschlussfassung vorzuschlagen, dass alle institutionell geförderten Vereine und Verbände in die Lage versetzt werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen und entsprechend der Tarife im öffentlichen Dienst zu entlohnen? Sollte das der Fall sein, wie wird das für die einzelnen Vereine und Verbände 4 ausgestaltet? Bitte weisen sie die Ansätze für jeden der Vereine und Verbände gesondert aus. d) Sieht die Landesregierung Verpflichtungsermächtigungen vor, die den Vereinen und Verbänden auch über den Haushaltszeitraum hinaus Planungssicherheit geben und die zu erwartenden Tarifentwicklungen berücksichtigen ? e) In welcher Weise tritt die Landesregierung an Dritte heran, die an der Finanzierung der Verbände und Vereine ggf. beteiligt sind und deren Förderung an die Höhe der Landesförderung gebunden ist? Welche Probleme traten dabei bisher auf? Bitte gliedern Sie die Antwort nach den entsprechenden Vereinen und Verbänden. Antwort zu Frage Nr. 3a: Die Landesregierung strebt entsprechend der für diese Legislaturperiode geltenden Koalitionsvereinbarung die tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter institutionell geförderter Einrichtungen (IGE) an. Antwort zu Frage Nr. 3b: Diese Schlussfolgerungen spiegeln sich im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 wider. Es ist vorgesehen, ab 2017 schrittweise die tarifgerechte Bezahlung des Personals der IGE sicherzustellen. Antwort zu Frage Nr. 3c: Die Landesregierung beabsichtigt, die tarifgerechte Bezahlung des Personals der institutionell geförderten Vereine und Verbände im Kulturbereich (IGE) ab 2017 schrittweise sicherzustellen. Dies gilt für alle betroffenen institutionellen Einrichtungen . Im Haushaltsplanentwurf sind folgende Landeszuwendungen (Personal- und Sachkosten) für die einzelnen IGE ausgewiesen: Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. 2017: 501.000 € 2018: 511.000 € Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. 2017: 351.000 € 2018: 358.700 € Friedrich-Bödecker-Kreis in Sachsen-Anhalt e. V. 2017: 216.900 € 2018: 220.000 € Museumsverband Sachsen-Anhalt e. V. 2017: 154.300 € 2018: 157.200 € Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e. V. 2017: 161.800 € 2018. 224.200 € 5 Landeszentrum Spiel und Theater Sachsen-Anhalt e. V. 2017: 181.200 € 2018: 185.200 € Werkleitz-Gesellschaft e. V. 2017: 233.000 € 2018: 245.700 € Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V. 2017: 118.100 € 2018: 119.600 € Verein der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig e. V. 2017: 79.300 € 2018: 79.300 € Förderkreis Gleimhaus e. V. 2017: 370.900 € 2018: 433.000 € Die Förderung des Zentrums für Mittelalterausstellungen am Kulturhistorischen Museum Magdeburg (ZMA) stellt einen Sonderfall dar. Die Höhe des Landeszuschusses (Fehlbedarfsfinanzierung) ist bis zur Entscheidung des Finanzausschusses über die weitere landesseitige Förderung auf bis zu 149.000 € begrenzt. Dies wurde im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 berücksichtigt. Antwort zu Frage Nr. 3d: Die Ausbringung von Verpflichtungsermächtigungen ist sinnvoll, insbesondere bei institutionell geförderten Einrichtungen, an denen auch kommunale Träger beteiligt sind, um längerfristige Planungssicherheit zu geben. Für den Verein der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig e. V. ist bereits im Haushaltsplanentwurf 2016 eine Verpflichtungsermächtigung zulasten der Haushaltsjahre 2017 bis 2019 ausgebracht. Für den Förderkreis Gleimhaus e. V. ist es in Abhängigkeit von den Ergebnissen laufender Verhandlungen zur kommunalen Mitfinanzierung eventuell auch sinnvoll, perspektivisch eine Verpflichtungsermächtigung auszubringen. Antwort zu Frage Nr. 3e: Betroffen sind zwei Einrichtungen, deren Immobilien sich in kommunalem Eigentum befinden: das Gleimhaus in Halberstadt und das Museum Synagoge Gröbzig. In Würdigung der herausgehobenen Bedeutung dieser Einrichtungen hat das Land beschlossen , sich mit einer institutionellen Förderung an der Finanzierung beider Einrichtungen zu beteiligen. Die Landesregierung ist mit den Zuwendungsgebern in fortlaufenden konstruktiven Gesprächen. Kommunalaufsichtliche Belange sind jeweils zu berücksichtigen. 6 Frage Nr. 4 Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat am 17. Juni 2016 einstimmig die Dynamisierungsmittel in Höhe von 39 900 € gemäß dem Haushaltsvermerk bei Kapitel 07 75 Titel 685 01 freigegeben. Die Aufteilung der Mittel auf die institutionell geförderten Vereine und Verbände wurde dem Fachausschuss von der Landesregierung zur Kenntnis gegeben. Nach welchem Verfahren erfolgte die Aufteilung? Antwort zu Frage Nr. 4: Die Aufteilung entsprach der Berechnung zur tariflichen Dynamisierung der Personalkosten durch das Landesverwaltungsamt. Frage Nr. 5 In der Debatte über die Evaluierungsergebnisse wurde von der Landesregierung die Möglichkeit weiterer Fehlbedarfe bei den institutionell geförderten Vereinen und Verbänden eingeräumt. a) Bestehen nach derzeitiger Bewertung aus der Sicht der Landesregierung weitere Fehlbedarfe? b) Wenn ja, in welcher Höhe? Bitte schlüsseln Sie den Gesamtbetrag auf die Werte für jeden der institutionell geförderten Vereine und Verbände auf. c) Wenn Fehlbedarfe bestehen, woraus resultieren sie? Bitte schätzen Sie die Lage für jeden der institutionell geförderten Vereine und Verbände gesondert ein. d) Auf welche Weise beabsichtigt die Landesregierung – vorausgesetzt es gibt Fehlbedarfe – sie noch in diesem Jahr im Vollzug des Haushalts zu lösen ? Welche Spielräume im Haushalt können dafür genutzt werden? Antwort zu Frage Nr. 5a: Der im Haushaltsplan für das Jahr 2016 ausgebrachte Dynamisierungstitel reichte nicht aus, um allen Einrichtungen die Dynamisierungsmittel auf einer einheitlichen Berechnungsbasis zur Verfügung zu stellen. Deshalb wurde die Gewährung eines Auffüllbetrages beschlossen. Antwort zu Frage Nr. 5b: Der Auffüllbetrag beträgt insgesamt 54.300 €. Folgenden Vereinen und Verbänden wurde ein Auffüllbetrag zur Sicherstellung der einheitlichen Berechnungsgrundlage gewährt: Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung 400 € Friedrich-Bödecker-Kreis e. V. 17.800 € Museumsverband e. V. 300 € Landesmusikrat e. V. 2.900 € Landesheimatbund e. V. 18.300 € 7 Förderkreis Gleimhaus e. V. 14.600 € Antwort zu Frage Nr. 5c: Die Vereine und Verbände machen teilweise im Haushaltsjahr 2016 den rechnerischen Korrekturbetrag zur Vergütung nach TV-L 2016 (mit Strukturanpassung) als Fehlbedarf geltend. Die Landesregierung trägt dem Anliegen einer tarifgerechten Bezahlung des Personals im Zuge der Haushaltsaufstellung 2017/2018 schrittweise Rechnung. Antwort zu Frage Nr. 5d: Die unter b) benannten Auffüllbeträge sind im Vollzug des Haushalts bereitgestellt worden. Frage Nr. 6: Zur schrittweisen Entwicklung eines Qualitätsmanagements wird in der externen Evaluation ein knapper Erfassungsbogen mit dem Arbeitstitel „Erhebung Eckwerte institutionell geförderter Vereine und Verbände im Kulturbereich“ (siehe Anlage D in der externen Evaluation) empfohlen. a) Greift die Landesregierung diese Anregung auf? b) Wenn ja, wie ist der Arbeitsstand einzuschätzen? c) Wie werden die Vereine und Verbände einbezogen? Antwort zu Frage Nr. 6: Dieser Vorschlag wird derzeit geprüft. Teil II Umsetzung der Empfehlungen zu den evaluierten Vereinen und Verbänden Frage Nr. 1: Landesheimatbund (LHB) a) Greift die Landesregierung die Empfehlung in der externen Evaluation auf, einen „Runden Tisch“ einzuberufen, an dem alle relevanten Ministerien beteiligt sind und der die Ziele verfolgen soll, das Profil des LHB zu schärfen und seine Aufgaben weiter zu klären sowie seine Finanzierungsgrundlage zu verbreitern? Wenn ja, welcher Stand ist bei der diesbezüglichen Arbeit erreicht? Liegen bereits erste Ergebnisse vor? Wenn nein, wann sind entsprechende Aktivitäten der Landesregierung zu erwarten? b) Unterstützt die Landesregierung das vom LHB selbst formulierte Eigenverständnis , sich künftig als „Kompetenzzentrum für das materielle und immaterielle Kulturerbe“ zu entwickeln? Wenn ja, wie wird die Landesregierung diese Profilierung begleiten und unterstützen? Wenn nein, welche Gründe hat sie dafür? c) Wie werden die Zuwendungskriterien des Landes für den LHB qualifiziert, um die Profilschärfung und Aufgabenklärung des LHB zu unterstützen und 8 voranzubringen? Wie schätzt die Landesregierung die Ergebnisse dieses Prozesses ein? d) Hat die Landesregierung bisher eine Überprüfung der Publikationstätigkeit des LHB initiiert? Wenn ja, welche Ergebnisse sind dazu bekannt? Wenn nein, wann soll das erfolgen? Antwort zu Frage Nr. 1a: Dieser Vorschlag der Evaluatoren wird auf Umsetzbarkeit geprüft. Eine Profilschärfung der Aufgaben wird für sinnvoll gehalten. Das kulturelle Landesinteresse sollte deutlicher in den Fokus genommen werden. Zu klären ist insbesondere die Abgrenzung der Aktivitäten des Landesheimatbundes zu Fragen des Naturschutzes, des Umweltschutzes, alternativer Energiegewinnung und Fragen der demographischen Entwicklung. Antwort zu Frage Nr. 1b: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1a) verwiesen. Antwort zu Frage Nr. 1c: An den Zuwendungskriterien und der damit einhergehenden Schärfung des Profils und der Abgrenzung der Aufgaben des Landesheimatbundes im Rahmen der institutionellen Förderung wird derzeit gearbeitet (s. 1a). Ziel ist, dass sich der Landesheimatbund in seiner Arbeit auf die wesentlichen Themen des Kulturbereichs konzentrieren kann. Antwort zu Frage Nr. 1d: Die Publikationstätigkeit des LHB wird als eine wichtige Säule der Arbeit angesehen. Im Rahmen der Profilschärfung der Aufgaben sollten Art und Umfang auf den Prüfstand gestellt werden. Frage Nr. 2: Landesmusikrat a) Sind der Landesregierung Bemühungen des Landesmusikrates bekannt, in einem Strategiepapier sein Profil zu präzisieren und ein aktuelles Leitbild zu entwickeln? Wenn ja, welche Eckpunkte sind kennzeichnend für das präzisierte Profil und das aktuelle Leitbild und wie bewertet die Landesregierung diese Eckpunkte? b) Hat das Land dem Landesmusikrat die Möglichkeit eröffnet, im Bereich der Jazz-, Rock- und Pop-Musik aktiv zu werden? Wenn ja, welche Schritte hat die Landesregierung dazu eingeleitet und wie wurden die Spielräume für die Entwicklung dieser Bereiche nach Einschätzung der Landesregierung durch den Landesmusikrat bisher genutzt? Wenn nein, was beabsichtigt die Landesregierung künftig zu tun und wann sollen entsprechende Schritte eingeleitet werden? c) Wie hat das Land die Empfehlung des Kulturkonvents, die vielfältigen Projekte im Bereich der Jugendförderung musikalischer Talente und Wettbewerbe der musizierenden Jugend und der Breitenmusik zu fördern, bisher umgesetzt? Welche Schritte hat die Landesregierung auf diesem Gebiet im 9 Zusammenwirken mit dem Landesmusikrat bisher konkret unternommen? Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen? d) Wie hat das Land den Landesmusikrat bei seinen Anstrengungen zur Netzwerkbildung bisher konkret unterstützt? Welche Schritte sind künftig noch vorgesehen? e) Hat die Landesregierung im Zusammenwirken mit dem Landesmusikrat die Bindung personeller Ressourcen insbesondere hinsichtlich der Veranstaltertätigkeit des Landesmusikrates überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis ? Ist es insbesondere gelungen, den Landesmusikrat in diesen Belangen zu entlasten, um ihm Raum für weitere Handlungsfelder zu erschließen ? Wenn nein, wann ist eine solche Überprüfung vorgesehen? f) Hat die Landesregierung die Zuwendungskriterien für den Landesmusikrat im Kontext mit seinen satzungsgemäßen Aufgaben überprüft? Wenn nein, wann ist eine solche Überprüfung vorgesehen? Antwort zu Frage Nr. 2a: Es ist der Landesregierung bekannt, dass der Landesmusikrat regelmäßig seine Aufgabenschwerpunkte und deren Umsetzung evaluiert und den neuen Erfordernissen anpasst. Die vom Landesmusikrat dargestellten neuen Handlungsfelder Jazz, Popular-/Weltmusik und Musikwirtschaft stellen aktuelle Aufgabenbereiche mit zunehmender Bedeutung dar. Antwort zu Frage Nr. 2b: Die notwendigen personellen Voraussetzungen dafür sollen gemäß mittelfristiger Finanzplanung ab 2019 geschaffen werden. Antwort zu Frage Nr. 2c: Ein Schwerpunkt der Musikförderung liegt auf der Förderung des musikalischen Nachwuchses. Das Land sichert über seine Förderung (z. B. Wettbewerbe Jugend musiziert) mit regionaler bis bundesweiter Ausstrahlung, die Qualifizierung und Förderung in Projekten wie den Landesjugendensembles und dem Jugendmusikfest sowie zahlreiche weitere Projekte. In Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat werden die Qualität der Projektarbeit und die Abstimmung der Akteure untereinander gefördert . Bei Bedarf steht das Land auch als Moderator zur Verfügung. Antwort zu Frage Nr. 2d: Der Landesmusikrat als Dachverband des Musiklebens in Sachsen-Anhalt erhält auf der Grundlage einer institutionellen Förderung durch das Land Finanzierungs- und damit Planungssicherheit für seine Tätigkeit. Darüber hinaus fördert das Land auch Projekte des Landesmusikrates und unterstützt damit seine Tätigkeit einschließlich der Entwicklung von Netzwerken. Bei Bedarf steht das Land auch als Moderator zur Verfügung. 10 Antwort zu Frage Nr. 2e: Die Überprüfung hat ergeben: Die Präsentation der Ergebnisse der Tätigkeit des Landesmusikrates ist originär Bestandteil seiner Aufgaben und im Landesinteresse. Darüber hinaus gehende Aktivitäten sind nicht Bestandteil der institutionellen Förderung . Antwort zu Frage Nr. 2f: Diese Empfehlung der Evaluatoren bezieht sich weniger auf inhaltliche Zuwendungskriterien als vielmehr auf Finanzierungsarten für die Förderung. Hier ist das Land bemüht, in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde das Zuwendungsverfahren möglichst einfach zu gestalten. Pauschale Festlegungen sind aufgrund der Spezifik des Fördergegenstandes nicht möglich. Frage Nr. 3: Friedrich-Bödecker-Kreis a) Beabsichtigt die Landesregierung, der Empfehlung aus der externen Evaluation , den Friedrich-Bödecker-Kreis finanziell und personell zu stärken, zu folgen? Beabsichtigt Sie, im Entwurf für den Haushaltsplan 2017 und 2018, im Sinne der Empfehlung der externen Evaluation, eine institutionelle Förderung in Höhe von 220 000 € für den Friedrich-Bödecker-Kreis dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen? Falls die Landesregierung der Empfehlung im Grundsatz nicht folgen will und auch die institutionelle Förderung nicht zu erhöhen gedenkt, welche Gründe führt sie dafür an? b) In welcher Weise begleitet bisher das für Kultur zuständige Ministerium das Auswahlverfahren für die Neubesetzung der Geschäftsführung des Friedrich -Bödecker-Kreises? Was gedenkt Sie, künftig in dieser Frage zu tun? c) Kann die Landesregierung der Empfehlung in der externen Evaluation folgen , für den Friedrich-Bödecker-Kreis bei der Planung und der Förderung statt des Kalenderjahres das Schuljahr zugrunde zu legen? d) Welche Entwicklungen gibt es bisher, eine landesweite, aber auch die Landesgrenzen überschreitende Diskussion zu übergreifenden strukturellen Fragen der Literatur- und Lese- sowie Nachwuchsförderung zu beginnen und Kooperationen auf diesem Gebiet zu entwickeln? Antwort zu Frage Nr. 3a: Die von den Evaluatoren vorgeschlagene finanzielle und personelle Stärkung wird in mehreren Schritten vollzogen. Zunächst werden mit dem Haushaltsplanentwurf 2017/2018 wichtige durch den Friedrich-Bödecker-Kreis jährlich im Antragsverfahren durchgeführte Projekte wie die Herausgabe der Literaturzeitschrift des Landes „Ort der Augen“ und „Interlese“ in die institutionelle Förderung überführt. In einem nächsten Schritt ist ab 2019 geplant, eine personelle Stärkung herbeizuführen. Antwort zu Frage Nr. 3b: Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die Neubesetzung der Geschäftsführung des Friedrich-Bödecker-Kreises, da diese Frage gemäß Satzung vereinsintern 11 geregelt werden muss. Dennoch begleitet sie diesen Prozess der Neuorientierung mit Aufmerksamkeit. Antwort zu Frage Nr. 3c: Die Umsetzung dieser Empfehlung wird in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium geprüft. Antwort zu Frage Nr. 3d: In dieser Frage gibt es nach Auffassung der Landesregierung keinen Handlungsbedarf . Der Friederich-Bödecker-Kreis ist in diesen Fragen gut vernetzt und landessowie bundesweit überaus aktiv. Frage Nr. 4: Museumsverband a) Beabsichtigt die Landesregierung, den Museumsverband Sachsen-Anhalt künftig zu stärken und personell sowie finanziell besser auszustatten? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen konkreten Maßnahmen? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? b) Welcher Arbeitsstand ist bei der Digitalisierungsstrategie für das Land Sachsen-Anhalt bisher erreicht worden? Welche Vorstellungen bestehen seitens der Landesregierung zur Umsetzung dieser Strategie? Hält es die Landesregierung für sinnvoll, den Museumsverband in die Betreuung und Umsetzung dieser Strategie einzubeziehen und ihn dafür auch personell auszustatten? Wenn nein, welche Vorstellungen hat die Landesregierung dann, die Digitalisierungsstrategie für das Land Sachsen-Anhalt umzusetzen ? Antwort zu Frage Nr. 4a: Die Landesregierung erwägt, den Museumsverband perspektivisch personell besser aufzustellen. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist ab 2019 dafür eine zusätzliche Stelle für Projektkoordinierung/Assistenz der Geschäftsführung und eine entsprechende Sachkostenanpassung vorgesehen. Antwort zu Frage Nr. 4b: Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur erarbeitet zurzeit eine Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Gestaltung des digitalen Wandels in Sachsen-Anhalt (DigiProjekt-LSA), über die auch Projekte zur Digitalisierung von Kulturgut gefördert werden können. Sollte sich in der Umsetzung der Richtlinie ein erhöhter Betreuungs- und Beratungsbedarf für den Museumsverband ergeben, ist die Einrichtung einer befristeten Stelle für Digitalisierung - wie in der Fremdevaluierung empfohlen - über Projektförderung möglich. Frage Nr. 5: Landesverband der Musikschulen a) Wie beabsichtigt die Landesregierung der Empfehlung der externen Evaluation zu folgen, den Landesverband der Musikschulen zu stärken? Falls Sie 12 eine solche Stärkung nicht beabsichtigt, welche Gründe sprechen dagegen ? b) Zu welchem Ergebnis ist die Landesregierung hinsichtlich der empfohlenen Prüfung der Option, dem Fachverband die Funktion des beliehenen Verbandes im Bereich Musikschulen zu übertragen, gelangt? c) Ist die Landesregierung bereit, die Stellen Bildungsreferent und Projektkoordination durch Übernahme in die institutionelle Förderung zu entfristen? Wenn ja, welche haushalterischen Konsequenzen wird die Landesregierung dazu dem Landtag zur Beschlussfassung im Rahmen des Landeshaushalts vorschlagen? Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Übernahme und damit Entfristung dieser Stellen? Antwort zu Frage Nr. 5a: Es ist derzeit nicht vorgesehen, den Landesverband der Musikschulen mit neuen Aufgaben zu betrauen. Im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse aus der Evaluierung der institutionellen Förderungen sollen Stellen aus der Projektförderung perspektivisch in die institutionelle Förderung überführt werden. Auf diese Weise sichert das Land die langjährigen positiven Ergebnisse der inhaltlichen Arbeit des Landesverbandes der Musikschulen und stärkt durch entsprechende Finanzierungssicherheit die personellen und konzeptionellen Kapazitäten der Geschäftsstelle. Antwort zu Frage Nr. 5b: Es ist derzeit nicht vorgesehen, dem Fachverband die Funktion eines beliehenen Verbandes im Bereich Musikschulen zu übertragen. Antwort zu Frage Nr. 5c: Es ist lt. Haushaltsplanentwurf 2017/2018 vorgesehen, die beiden bisher aus Projektfördermitteln finanzierten Stellen beginnend mit dem Jahr 2018 in die institutionelle Förderung zu überführen. Frage Nr. 6: Landeszentrum Spiel und Theater a) Wie beabsichtigt die Landesregierung, die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Landeszentrums im Landesinteresse zu verbessern? Welche Schritte sind vorgesehen? Sollte die Landesregierung der Empfehlung nicht folgen wollen, welche Gründe sprechen dagegen? b) Beabsichtigt die Landesregierung, der Empfehlung in der externen Evaluation zu folgen und die zurzeit befristete Projektstelle in eine feste Stelle im Rahmen der institutionellen Förderung zu überführen? Wenn ja, welche haushalterischen Konsequenzen wird die Landesregierung dazu dem Landtag zur Beschlussfassung im Rahmen des Landeshaushalts vorschlagen? Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Überführung dieser Stelle ? c) Beabsichtigt die Landesregierung die Sachmittel für das Landeszentrum zu erhöhen? Wenn ja, welche haushalterischen Konsequenzen wird die Landesregierung dazu dem Landtag zur Beschlussfassung im Rahmen des 13 Landeshaushalts vorschlagen? Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Erhöhung der Sachmittel? d) Hat die Landesregierung die Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung für das Festival „Neuland“ im Rahmen der Aufstellung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2017 und 2018 geprüft und mit welchem Ergebnis? Wenn keine Verpflichtungsermächtigung eingestellt werden soll, welche Gründe sprechen dagegen? e) Wurde das Festival „Neuland“ in die Kriterien der Zuwendungsbescheide aufgenommen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? f) Ist die Landesregierung bereit, zur Antragserleichterung und Entbürokratisierung eine zwei-jährige Konzept- und Basisförderung einzuführen? Wenn ja, inwieweit sind dazu Schritte eingeleitet? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Antwort zu Frage Nr. 6a: Es ist beabsichtigt, den Empfehlungen im Wesentlichen zu folgen. Danach sollen die Rahmenbedingungen für die Arbeit ab 2019 durch die Überführung der derzeitigen Projektstelle KLaTSch/TaSS/Nachklang in eine feste Stelle verbessert werden. Dies ist im Haushaltsplanentwurf in der mittelfristigen Finanzplanung verankert. Antwort zu Frage Nr. 6b: Siehe Antwort zu Punkt a) Antwort zu Frage Nr. 6c: Es ist beabsichtigt, auch einige Sachmittel für das Landeszentrum zu erhöhen - auch diese sind im Haushaltsplanentwurf in der mittelfristigen Finanzplanung verankert. Antwort zu Frage Nr. 6d: Entgegen der Auffassung der Evaluatoren wird dies seitens der Landesregierung nicht als Gegenstand der institutionellen Förderung angesehen. Antwort zu Frage Nr. 6e: Siehe Antwort auf Frage d) Antwort zu Frage Nr. 6f: Die Einführung einer zweijährigen Konzept- und Basisförderung führt nicht automatisch zu einer Entbürokratisierung. Es muss im Gegenteil (zumindest in der Implementierungsphase ) von einem verwaltungsmäßigen Mehraufwand ausgegangen werden, der auch die Antragsteller vor ganz neue Anforderungen im Antragsverfahren stellt. Diese sind vor ihrer Einführung unter anderem auch durch das Landeszentrum langfristig vorzubereiten. Aus diesem Grunde hat sich die Landesregierung entschieden , die angefragten Förderverfahren momentan noch nicht einzuführen. Der fachliche Diskurs dazu wird mit dem Landeszentrum Spiel und Theater weiterhin geführt . 14 Frage Nr. 7: Werkleitz-Gesellschaft a) Ist die Landesregierung bereit, in angemessener Form einen in der externen Evaluation angeregten Standortwechsel ggf. zu unterstützen? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? b) Ist die Landesregierung bereit, einen Beitrag zu leisten, die Planungssicherheit für das Werkleitz-Festival zu erhöhen, z. B. durch Sicherung eines Vorgriffs auf finanzielle Mittel bzw. teilweise Vorfinanzierung? Ist die Landesregierung bereit, das Festival in die institutionelle Förderung zu integrieren ? Wenn ja, welche haushalterischen Konsequenzen wird die Landesregierung dazu dem Landtag zur Beschlussfassung im Rahmen des Landeshaushalts vorschlagen? Wenn nein, auf welche Weise gedenkt die Landesregierung dann das Festival zu unterstützen? c) Beabsichtigt die Landesregierung, der Empfehlung der externen Evaluation zu folgen, ein „Mapping von Kultur und Medien innerhalb der internationalen Verbindungen und Kontakte“ des Landes Sachsen-Anhalt auf Ebene des Landes und ggf. auch der Kommunen einzuführen? Wenn ja, welche Schritte sind dazu vorgesehen? Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen ein solches Mapping? Antwort zu Frage Nr. 7a: Die Landesregierung ist bereit, einen Standortwechsel ggf. zu unterstützen. Eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit des Vorhabens muss in diesem Kontext nachgewiesen werden. Antwort zu Frage Nr. 7b: In der mittelfristigen Finanzplanung ist vorgesehen, eine Sockelfinanzierung ab 2019 umzusetzen. Antwort zu Frage Nr. 7c: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, der Empfehlung zu folgen. Ein so genanntes „Mapping von Kultur und Medien innerhalb der internationalen Verbindungen und Kontakte des Landes Sachsen-Anhalt auf Ebene des Landes“ ist nicht zielführend, denn die Vereinbarungen des Landes zum Kulturaustausch sind grundsätzlich auf Absichtserklärungen abgestellt. Die fachliche Konkretisierung muss in der Praxis erfolgen und hat variable Faktoren zu berücksichtigen. Frage Nr. 8: Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung a) Beabsichtigt die Landesregierung die Zuwendungskriterien für die institutionelle Förderung der Landesvereinigung zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung zu straffen resp. zu kürzen? Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine solche Prüfung? b) Ist die Landesregierung bereit, die Anregung zur Erarbeitung von Qualitätskriterien für kulturelle Bildung in Sachsen-Anhalt im Dialog mit Politik, Verwaltung, Hochschulen und Verbänden zu unterstützen? Wenn ja, welche Schritte sieht Sie hierfür vor? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen oder hat die Landesregierung alternative Vorstellungen? 15 Antwort zu Frage Nr. 8a: Diese Handlungsempfehlung wurde bereits umgesetzt. Eine Straffung der Aufgabenzuweisung und der damit verbundenen Zuwendungskriterien ist 2016 erfolgt. Antwort zu Frage Nr. 8b: Die Landesregierung misst dem Thema „Qualität der kulturellen Bildung“ eine herausgehobene Bedeutung bei und ist selbstverständlich bereit, über alle damit verbundenen Fragen in einen breit angelegten Diskurs einzutreten. Die Art und Weise der konkreten Umsetzung wird derzeit geprüft. Frage Nr. 9: Verein der Freunde und Förderer des Museums Synagoge Gröbzig a) Teilt die Landesregierung die Einschätzung in der externen Evaluation, dass für die Tätigkeit des Vereins im Sinne einer integrationsorientierten Bildungsarbeit der Bedarf zunehmen wird? Inwieweit ist sie bereit, dem durch eine Anhebung der Landesförderung Rechnung zu tragen und für die Museumsleitung eine volle Stelle zu ermöglichen? Wenn ja, welche haushalterischen Konsequenzen wird die Landesregierung dazu dem Landtag zur Beschlussfassung im Rahmen des Landeshaushalts vorschlagen? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? b) Beabsichtigt die Landesregierung, den vom damaligen Kultusministerium einberufenen „jour fixe“ mit allem am Betrieb des Museums Beteiligten fortzuführen? Wenn nein, welche Gründe sprechen für eine Einstellung? Antwort zu Frage Nr. 9a: Die Einschätzung der Evaluatoren wird seitens der Landesregierung geteilt. Aus diesem Grunde wurde im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 die Landesförderung für das MSG um 14.000 Euro aufgestockt. Antwort zu Frage Nr. 9b: Die Landesregierung sieht den „Jour fixe“ mit allen Beteiligten als ein wichtiges Instrument an, um die Akzeptanz für die Arbeit der Einrichtung vor Ort zu erhöhen und spricht sich für eine Fortführung aus. Frage Nr. 10: Förderkreis Gleimhaus a) Welche Neujustierung der Förderung durch das Land hinsichtlich Förderkriterien und Förderhöhe beabsichtigt die Landesregierung bzw. hat sie bereits eingeleitet, nachdem die Stadt Halberstadt ihrerseits ihr Engagement für das Gleimhaus weiterentwickelt hat? Sollte die Landesregierung bisher keine Änderungen der Landesförderung vorsehen, welche Gründe sind dafür ausschlaggebend? b) Ist die Landesregierung bereit, der Empfehlung in der externen Evaluation zu folgen und eine Formulierung zur weiteren Beschreibung des Zuwendungszwecks in die Zuwendungskriterien aufzunehmen, die sinngemäß lautet: „Erhaltung und Entwicklung des Gleimhauses als Museum und Forschungseinrichtung sowie als Ort vernetzten kulturpolitischen Handelns in 16 Sachsen-Anhalt“? Wenn das nicht erfolgen soll, wie gedenkt die Landesregierung den Zuwendungszweck der Förderung auszugestalten und ggf. zu präzisieren? Welche Gründe sprechen gegen die von der externen Evaluation vorgeschlagene Formulierungsübernahme aus dem Vertrag mit der Stadt Halberstadt? c) Teilt die Landesregierung die Auffassung der Autorinnen der externen Evaluation , dass diese Aufgabenstellung für das Gleimhaus ebenso für Museumsstrategien auf der Ebene des Landes relevant ist? d) Ist die Landesregierung bereit, die neue Situation, die durch die Erweiterung des Engagements der Stadt Halberstadt entstanden ist, zu nutzen, um für den Bereich Bestandserhalt finanzielle Grundlagen zu schaffen und eine Stelle am Gleimhaus dafür einzurichten? Wenn dieser Weg nicht beschritten werden soll, wie soll die Partnerschaft zwischen Landesregierung und Gleimhaus im Bereich Bestandserhalt weiter gestaltet werden? e) Wurde die Landesinitiative „Sachsen-Anhalt und das 18. Jahrhundert“ wieder aktiviert bzw. ist eine Neubelebung geplant? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ist das erfolgt bzw. soll das erfolgen? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Antwort zu Frage Nr. 10a: Die Landesregierung hält eine Neujustierung der Förderung für erforderlich. Sie ist bereit, die Landesförderung zu erhöhen. Dies spiegelt sich auch im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 wider, der für 2017 eine Erhöhung um 102.800 € und 2018 um 164.900 € gegenüber dem Haushalt 2016 vorsieht. Es werden Gespräche mit der Stadt Halberstadt unter Berücksichtigung kommunalaufsichtlicher Belange geführt. Diese sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Antwort zu Frage Nr. 10b: Diese Formulierung ist entsprechend bzw. sinngemäß seit Jahren fester Bestandteil der Zuwendungskriterien bzw. Landesaufgaben. Insbesondere die Formulierung „Ort vernetzten kulturpolitischen Handelns in Sachsen-Anhalt“ ist mit einzelnen Aufgaben detaillierter untersetzt. Daher ist eine gesonderte Aufnahme dieser Formulierung aus Sicht der Landesregierung nicht mehr notwendig. Antwort zu Frage Nr. 10c: Ja, da es auf Bundesebene Bestrebungen gibt, Fördermittel für Bestandserhaltung schriftlichen Kulturguts zur Verfügung zu stellen, deren Einsatz in den Ländern von der Existenz von Kompetenzstellen für Bestandserhaltung abhängen. Vor dem Hintergrund der reichen historischen Überlieferung in Sachsen-Anhalt (historische Buchsammlungen , Archivmaterial, Grafiken), dem entsprechenden Bedarf an Maßnahmen zur Prävention und Restaurierung und der von 1998 bis 2001 bereits am Gleimhaus angesiedelten Beratungsstelle, die aus Kostengründen gestrichen werden musste, erscheint es sinnvoller, vorhandene Kompetenzen im Museumsbereich auszubauen als neue aufzubauen. 17 Antwort zu Frage Nr. 10d: Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2017/2018 wurde gemäß der Empfehlung der Fremdevaluierung in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2019 eine zusätzliche Stelle (E9) für Bestandserhalt angemeldet. Antwort zu Frage Nr. 10e: Eine Wiederbelebung der Aktivitäten der Landesinitiative und des Netzwerkes „Sachsen-Anhalt und das 18. Jahrhundert“ ist im Rahmen der Projektförderung jederzeit möglich. Frage Nr. 11: Mittelalterzentrum a) Sieht die Landesregierung ausreichende Grundlagen, die institutionelle Förderung des Mittelalterzentrums zu legitimieren und grundsätzlich fortzusetzen ? b) Wie ist bisher nach Einschätzung der Landesregierung die Erarbeitung eines Leitbilds zur Bestimmung von Zielen, des Selbstverständnisses und von Aktionsfeldern des Mittelalterzentrums vorangeschritten? Welche externe Unterstützung wurde dem Zentrum dafür angeboten? c) Beabsichtigt die Landesregierung, der Empfehlung der externen Evaluation zu folgen und sich an einem Runden Tisch zum Thema Kompetenzen und Vernetzung zum Landesschwerpunkt „Mittelalter in Sachsen-Anhalt“ zu beteiligen ? Wenn nicht, auf welchen Wegen wird die Landesregierung einen Beitrag leisten, um das Mittelalterzentrum weiter inhaltlich zu profilieren? d) Welchen Platz soll das Mittelalterzentrum künftig in der Kulturstiftung Kaiser Otto einnehmen? Antwort zu Frage Nr. 11a: Mit Beschluss des Finanzausschusses am 14. Februar 2011 wurde das damalige Kultusministerium beauftragt, „nach drei Jahren eine Evaluierung durchzuführen und in den zuständigen Fachausschüssen sowie dem Ausschuss für Finanzen über die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Zentrum für Mittelalterausstellungen (ZMA) und den Universitäten des Landes zu berichten.“ Aus Gründen der Vereinheitlichung , Objektivität und Fairness wurde die Evaluation des ZMA in den Evaluationsprozess der institutionell geförderten Vereine und Verbände als 11. Einrichtung mit einbezogen. Im Ergebnis der Evaluation wurde aus inhaltlicher Sicht festgestellt, dass seit der Gründung des ZMA die Landesaufgaben immer mehr ausgefüllt werden . So wurden z. B. mehrere Vernetzungsprojekte durchgeführt. Das Beratungsangebot des ZMA wird verstärkt unabhängig von Projekten des Kulturhistorischen Museums angefragt. So scheint sich das ZMA mittlerweile als Kompetenzzentrum für Mittelalterausstellungen profiliert zu haben. Antwort zu Frage Nr. 11b: Aus Sicht der Landesregierung ist eine Klärung der institutionellen, organisatorischen und personellen Strukturen zum Betrieb des ZMA notwendig und zielführend. Diese Arbeit ist unmittelbar im Kontext der Grundsatzentscheidungen der Fachausschüsse 18 und des Ausschusses für Finanzen zur weiteren landesseitigen Förderung durch das ZMA zu leisten. Die Landesregierung steht beratend zur Verfügung. Antwort zu Frage Nr. 11c: Das Land ist bereit, sich an einem Runden Tisch zum Thema Kompetenzen und Vernetzung zum Landesschwerpunkt „Mittelalter in Sachsen-Anhalt“ zu beteiligen. Hier sind landesseitig mehrere Ressorts einzubinden. Antwort zu Frage Nr. 11d: Dazu sind vom ZMA in Zusammenarbeit mit der Kulturstiftung Kaiser Otto die entsprechenden Klärungen und rechtlichen Prüfungen herbei zu führen (Siehe auch Antwort zu Punkt b). III. Teil Weitere Perspektiven der Förderung von Vereinen und Verbänden im Kulturbereich Frage Nr. 1: Auf der Grundlage welcher Kriterien soll künftig entschieden werden, Vereine und Verbände sowie weitere Vorhaben durch das Land institutionell zu fördern ? a) Teilt die Landesregierung die in verschiedenen Kontexten geäußerte Auffassung , grundsätzlich nur Vereine und Verbände zu fördern, die den Charakter von „Dachverbänden“ tragen? b) Hält es die Landesregierung für angezeigt, bei jenen Verbänden und Vereinen , die im Kulturkonvent des Landes vertreten waren, eine institutionelle Förderung zu erwägen und zu prüfen? Wenn nicht, was spricht dagegen? Antwort zu Frage Nr. 1: Die institutionelle Förderung von Vereinen und Verbänden im Kulturbereich kann nicht beliebig ausgeweitet werden. In der Regel können neue institutionelle Förderungen dann ermöglicht werden, wenn im Gegenzug eine bestehende Förderung wegfällt. Aus inhaltlicher Sicht sollten zusätzliche institutionelle Förderungen nur dann gewährt werden, wenn mit der beabsichtigten Förderung eine nachhaltige Stärkung der kulturellen Infrastruktur des Landes erfolgt. Antwort zu Frage Nr. 1a: Grundsätzlich ist diese Auffassung zutreffend. Daneben können aber auch Vereine, bei denen das Landesinteresse aufgrund eines landesweiten Alleinstellungsmerkmals besteht, institutionell gefördert werden. 19 Antwort zu Frage Nr. 1b: Im Kulturkonvent haben alle relevanten Akteure des kulturellen Lebens mitgewirkt. Die für die einzelnen Kultursparten wesentlichen Vereine und Verbände werden als Dachverbände in der Regel institutionell gefördert. Durch ihre Breitenwirkung wird eine breitgefächerte Unterstützung erreicht. Die Landesregierung sieht eine Ausweitung der institutionellen Förderung auf aller im Kulturkonvent vertretenen Vereine und Verbände nicht als sinnvoll an. Frage Nr. 2: Beabsichtigt die Landesregierung, in der künftigen Haushaltsplanung bis 2021 die dem Landtag für die institutionelle Förderung im Kulturbereich vorgeschlagenen Mittel a) konstant zu halten, b) zu erhöhen oder c) einzuschränken? Wie wird die Entscheidung begründet? Antwort zu Frage Nr. 2: Die Landesregierung beabsichtigt, auf der Grundlage der vorliegenden Evaluationsergebnisse die für die institutionelle Förderung im Kulturbereich vorgeschlagenen Titel im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten sukzessive zu erhöhen und die Dynamisierung der Personalkosten sicherzustellen. Frage Nr. 3: Beabsichtigt die Landesregierung, in dieser Wahlperiode die für die institutionelle Förderung im Kulturbereich bereitstehenden Mittel a) zwischen den geförderten Vereinen und Verbänden neu aufzuteilen, b) die Förderung auf weitere Vereine und Verbände auszudehnen und/oder c) die Förderung für Vereine oder Verbände, die bisher gefördert wurden , aufzuheben? Antwort zu Frage Nr. 3: Auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Evaluationsergebnisse sind alle drei Fragen mit „Nein“ zu beantworten. Falls sich im Verlauf der Wahlperiode neue Entwicklungen ergeben sollten, die derzeit noch nicht absehbar sind, wäre die Antwort auf die Frage ggf. zu modifizieren. Frage Nr. 4: Hat die Landesregierung vor, künftig grundsätzlich die Möglichkeit zu eröffnen, neben Verbänden und Vereinen auch langfristig angelegte Projekte und ähnliche Vorhaben institutionell zu fördern? 20 Antwort zu Frage Nr. 4: Die langfristige Förderung für Projekte (z. B. für Musikfestivals) ist nicht ausgeschlossen . Grundsätzlich soll die Planungssicherheit für derartige Vorhaben verbessert werden. Dazu können mehr Verpflichtungsermächtigungen eine wichtige Hilfestellung leisten. Frage Nr. 5: Welche Position bezieht die Landesregierung zu dem Umstand, dass derzeit bestimmte Sparten des Kulturbereichs bei der institutionellen Förderung durch das Land nicht berücksichtigt sind? Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang, dass bisher aus den Bereichen a) Soziokultur, b) Kunstvereine/Bildende Künste und c) Bibliothekswesen keine Verbände und Vereine institutionell gefördert werden? Antwort zu Frage Nr. 5a: Der Landesverband Soziokultur wird derzeit durch die Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. mit vertreten. Die Landesregierung ist bestrebt, eine stärkere Vernetzung der landesweiten Strukturen im Bereich der Soziokultur herbeizuführen . Deshalb wurde bereits in diesem Jahr ein Projekt mit dieser Zielstellung gefördert. Antwort zu Frage Nr. 5b: Mit der Landeskunststiftung und der Stiftung Moritzburg sind in diesem Segment zwei über die Landesgrenzen hinaus wirksame Einrichtungen für den Bereich der bildenden Kunst erfolgreich tätig. Darüber hinaus unterstützt das Land aufgrund besonderen Landesinteresses herausgehobene Projekte, wie z. B. den Berufsverband Bildender Künstler und das Kunstmuseum Kloster Unser Lieben Frauen. Ziel des Landes ist es, die verschiedenen Initiativen in diesem Bereich im Land stärker zu vernetzen, um so Synergien zu nutzen. Eine institutionelle Förderung im Bereich von Kunstvereinen/Bildende Künste setzt voraus, dass diese ein maßgebliches und dauerhaftes Interesse des Landes vertreten, das deutliche Vorzüge gegenüber der verlässlichen Projektförderung haben müsste. Antwort zu Frage Nr. 5c: Das Land Sachsen-Anhalt unterhält die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken als koordinierende und beratende Einrichtung für die öffentlichen Bibliotheken im Land. Es sind keine Aufgaben zu identifizieren, die eine zusätzliche institutionelle Förderung des Landes in diesem Bereich rechtfertigen könnten. 21 Frage Nr. 6: Hält die Landesregierung die Kulturkonferenz als Verein und Dachverband von 21 Kulturvereinen grundsätzlich für geeignet, institutionell vom Land gefördert zu werden? Wenn ja, beabsichtigt die Landesregierung, künftig für die Kulturkonferenz eine institutionelle Förderung aufzulegen? Antwort zu Frage Nr. 6: Die Landesregierung hält eine institutionelle Förderung der Kulturkonferenz e.V. derzeit nicht für erforderlich und möglich. Viele der Vereinsmitglieder werden bereits institutionell oder verlässlich über Projekte durch das Land gefördert. Die Kulturkonferenz bündelt die Interessen vieler, jedoch bei weitem nicht aller Kulturvereine und - verbände. Sie ist ein wichtiger Dialogpartner für die Landesregierung. Frage Nr. 7: In Sachsen-Anhalt gibt es zahlreiche über die Landesgrenzen ausstrahlende kulturelle Zentren und Stätten, die das Wirken bedeutender Kulturschaffender dokumentieren. Bei einigen von ihnen ist das Anliegen, eine institutionelle Förderung durch das Land zu erhalten, in der öffentlichen Diskussion. Welche Position hat in diesem Zusammenhang die Landesregierung zur Förderung a) des Nietzsche-Hauses und Nietzsche-Dokumentationszentrums in Naumburg, b) des Heinrich-Schütz-Hauses in Weißenfels, c) der Internationalen Novalis-Gesellschaft e. V. im Schloss Oberwiederstedt , d) der Winckelmann-Gesellschaft e. V. Stendal? Antwort zu Frage Nr. 7: Die Landesregierung erkennt den herausgehobenen Stellenwert der oben benannten Institutionen an und gewährt ihnen bereits Landesförderungen. Zu möglichen Änderungen im Förderungsmodus können derzeit keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Frage Nr. 8: Ist die Landesregierung bereit, den Aufbau eines Netzwerkes der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen zu unterstützen? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen oder hat die Landesregierung alternative Vorstellungen? Antwort zu Frage Nr. 8: Grundsätzlich ist das Anliegen, ein Netzwerk der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen im Land aufzubauen, unterstützenswert. Netzwerkarbeit 22 erzielt immer Synergieeffekte. In welcher Art und Form eine Unterstützung des Landes möglich sein wird, bedarf einer weiteren Klärung. Frage Nr. 9: Ist die Landesregierung bereit, die Anregung in der externen Evaluation aufzugreifen und die Erarbeitung von Qualitätskriterien für den Bereich der Soziokultur in Sachsen-Anhalt sowie Arbeiten zu einer Konzeptentwicklung Soziokultur im ländlichen Raum zu unterstützen? Wenn ja, welche Schritte sieht Sie hierfür vor? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen oder hat die Landesregierung alternative Vorstellungen? Antwort zu Frage 9: Die Landesregierung unterstützt das Anliegen ausdrücklich, Qualitätskriterien für den Bereich der Soziokultur sowie soziokulturelle Konzepte im ländlichen Raum zu entwickeln .