Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/784 04.01.2017 (Ausgegeben am 04.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Mitschnitt und Speicherung von Telefonaten auf Diensttelefonen sowie Einsatz von Überwachungsprogrammen bei der Landespolizei Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/401 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Thüringer Landespolizei hat im Zeitraum von 1999 bis Juli 2016 ohne Wissen der Gesprächsteilnehmer tausende dienstliche Telefonate aufgezeichnet. Überwacht wurden dabei nicht nur Telefongeräte, welche ausschließlich über die Notrufnummer 110 erreichbar waren, sondern auch weitere Fernsprechapparate in den Dienststellen , auf welchen im Bedarfsfall Notrufe entgegengenommen werden konnten. Jüngsten Entwicklungen in der Abhöraffäre bei der Thüringer Polizei zufolge sollen angeblich auch Dienstrechner durch Computerprogramme wie Device Watch überwacht worden sein. Diese Programme seien in der Lage, den E-Post-Verkehr zu überwachen und diesen nach bestimmten Schlüsselwörtern zu filtern, ohne dass der Nutzer hierüber Kenntnis erlangen könne. Diese Vorkommnisse waren bereits Gegenstand eines Sonderplenums des Thüringer Landtages und werden derzeit durch einen Sonderbeauftragten untersucht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Verfügt die Landespolizei Sachsen-Anhalt über technische Anlagen, um Gespräche auf Diensttelefonen aufzuzeichnen? Falls ja, welche Behörden und Einrichtungen verfügen über diese Technik? In den Polizeidirektionen der Landespolizei sind in den Lage- und Führungszentren die technischen Voraussetzungen gegeben, um Gespräche aufzuzeichnen, die mit Diensttelefonen geführt werden. Weiterhin gibt es solche Technik bei der Polizeidi- 2 rektion Sachsen-Anhalt Süd in Polizeirevieren und Revierkommissariaten und bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost ebenfalls in den Polizeirevieren. Darüber hinaus verfügt das Landeskriminalamt über Aufzeichnungstechnik zur beweissicheren Dokumentation. 2. Wurden in den zurückliegenden fünf Jahren oder werden noch aktuell, abgesehen von den ausschließlich für eingehende Notrufe vorgesehenen Diensttelefonen, im Bereich der Landespolizei Sachsen-Anhalt ohne richterliche Anordnung Gespräche auf Kommunikationsendgeräten mitgeschnitten und gespeichert? Falls ja, in welchen Behörden und Einrichtungen und aufgrund welcher Rechtsnorm wird das seit wann praktiziert? Wurden bzw. werden sowohl ein- als auch ausgehende Anrufe aufgezeichnet? Ja, es wurden und werden ein- und ausgehende Telefongespräche ohne richterliche Anordnung aufgezeichnet und gespeichert. Die Grundlage stellt § 23a Satz 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) dar. Dort heißt es: „Die Lage- und Führungsstellen der Polizei haben in dieser Funktion Telefon- und Funkgespräche aufzuzeichnen.“ Ferner sind Aufzeichnungen nach Maßgabe von § 23a Satz 2 SOG LSA im Einzelfall , wenn es zur polizeilichen Aufgabenerfüllung notwendig ist, möglich. Richterliche Anordnungen sind hierbei nicht erforderlich, weil es sich um eine gesetzlich geregelte Befugnis handelt. An den für eingehende Notrufe vorgesehenen Apparaten werden alle Notrufe, alle Funkgespräche und alle ein- und ausgehenden Telefongespräche gemäß § 23a Satz 1 SOG LSA aufgezeichnet. In der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd erfolgte im Zeitraum vom 29. Juni 2015 bis 8. August 2016 eine automatische Aufzeichnung von ein- und ausgehenden Telefongesprächen an Apparaten in den Einsatzführungsstellen der Polizeireviere auf Basis des § 23a Satz 1 SOG LSA. Darüber hinaus werden gegenwärtig bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd in Polizeirevieren und Revierkommissariaten sowie bei der Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Ost in den Polizeirevieren Telefongespräche an besonders bezeichneten Apparaten im Einzelfall aufgezeichnet (gemäß § 23a Satz 2 SOG LSA). 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Einsatz von Spähprogrammen (wie Device Watch), mit denen die Überwachung von Polizisten möglich ist, bei der Landespolizei vor? Bitte nach Dienststellen aufschlüsseln und die jeweiligen Späh-Programme mit Nennung ihres Einsatzbeginns und ihrem Funktionsumfang sowie der rechtlichen Grundlage für ihren Einsatz (mit Nennung des Datums der jeweiligen Rechtsvorschrift) und den von der Überwachung betroffenen Personenkreis aufführen. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Spähprogramme bei der Landespolizei eingesetzt werden.