Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/787 04.01.2017 (Ausgegeben am 05.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Oliver Kirchner (AfD) Sachstand Infektionen mit Krankenhauskeimen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/394 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Aussage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erkranken in Deutschland jedes Jahr etwa 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten an einer Infektion, die sie im Krankenhaus erworben haben. Bis zu 15.000 Menschen versterben daran. Experten schätzen, dass etwa ein Drittel dieser zum Teil tödlichen Infektionen verhindert werden könnte. Das geschilderte Problem betrifft alle Bundesländer in der Bundesrepublik. Um geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen mit Krankenhauskeimen zu treffen, ist die Kenntnis über die tatsächliche Problemlage unerlässlich. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele Krankenhausinfektionen gab es in Sachsen-Anhalt in den Zeiträumen vom 1. Januar 2015 bis 21. Dezember 2015, sowie vom 1. Januar 2016 bis 30. September 2016? Bitte nach betreffenden Krankenhäusern aufschlüsseln . 2. Wie viele Krankenhausinfektionen führten in den unter 1. betrachteten Zeiträumen zum Tod der Patienten? Bitte schlüsseln sie die Todesfälle nach den betroffenen Krankenhäusern im Land Sachsen-Anhalt auf. Eine standardisierte Statistik zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 liegt der Landesregierung nicht vor. Es können lediglich Aussagen zu meldepflichtigen Infektionen /Erregern nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) getroffen werden. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. 2 Tabelle: Anzahl der Erkrankungen pro 100.000 Einwohner (Inzidenz), Anzahl der Erkrankungen, Anzahl der hospitalisierten Personen und Anzahl der Sterbefälle für meldepflichtige invasive Infektionen mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA), Clostridium difficile- Infektionen (CDI) im Jahr 2015 und von der 1. bis zur 46. Meldewoche (MW) 2016. Die Erfassung Carbapenem-resistenter Erreger erfolgt laut IfSG seit der 17. Meldewoche (MW) 2016. Infektion/Erreger Zeitraum Inzidenz Anzahl der Erkrankungen davon mit Hospitalisierung davon verstorben MRSA 2015 7,85 185 156 5 1.-46. MW 2016 7,47 176 163 11 CDI 2015 7,3 172 148 46 1.-46. MW 2016 7,81 184 171 36 Carbapenemresistente Erreger 17.-46. MW 2016 2,37 54 54 0 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Zahl der Hospitalinfektionen zu verringern? Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat am 25.10.2010, gemeinsam mit dem Fachbereich Hygiene des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) und anderen Akteuren des Gesundheitswesens, das „Netzwerk Hygiene in Sachsen-Anhalt“ (HYSA) gegründet. Ein gemeinsames Ziel des Netzwerkes ist es, das Vorkommen von Krankenhausinfektionen und multiresistenten Erregern zu verringern bzw. deren Ausbreitung zu verhindern. Die Netzwerkpartner bearbeiten spezifische Fragestellungen bezüglich des Umgangs mit multiresistenten Erregern im Bereich der medizinischen Versorgung interdisziplinär. Es werden unter anderem Basisinformationen zum Hygienemanagement in Kliniken, Heimen , Pflegediensten, im Krankentransportwesen und im ambulant-ärztlichen Bereich , basierend auf den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI), zusammengetragen und über die Internetpräsenz verbreitet. Auf diesen Internetseiten werden auch zielgruppenspezifische Leitlinien, Merk- und Informationsblätter sowie einheitliche ambulante und stationäre Screening- und Sanierungskonzepte angeboten (www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de). Zudem wurde die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO LSA) erlassen (GVBl. LSA 2012, S. 123 ff.). Überdies wird die Thematik regelmäßig im Rahmen der gemeinsamen Dienstberatungen zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, dem Landesverwaltungsamt (LVwA) und den Amtsärztinnen und Amtsärzten aufgegriffen .