Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/794 05.01.2017 (Ausgegeben am 09.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Förderung der Wasserwehren Kleine Anfrage - KA 7/436 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Förderrichtlinie „Kommunaler Hochwasserschutz“ (Erl. des MLU vom 28. Oktober 2015) des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt Projekte - in Form von Zuwendungen - zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes. Aufgrund dieser Richtlinie können Städte und Gemeinden, die zur Einrichtung und zum Unterhalt einer Wasserwehr berechtigt sind (nach § 14 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt) Fördermittel für die Ausstattung ihrer Wasserwehren erhalten. In den freiwilligen Wasserwehren Sachsen-Anhalts bestehen allerdings Unklarheiten zur praktischen Umsetzung und über die Kontinuität der Förderrichtlinie. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie hoch ist die bis 2020 bereitgestellte Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördermittel? 20.000.000 Euro. 2. Wie viel ist von der bis 2020 bereit gestellten Gesamtfördermittelsumme bereits vergeben bzw. verbindlich zugesagt worden? Listen Sie bitte die monatlichen Ausgaben seit Beginn des Förderprogrammes auf. Bisher wurden Zuwendungen in Höhe von 905.157 Euro bewilligt (Stand: 20.12.2016). Ausgaben sind noch nicht zu verzeichnen. 2 3. Wie hoch ist die Summe, die den Kommunen noch bis zum Ende der Förderperiode zur Verfügung steht? 19.094.843 Euro (Stand: 20.12.2016). 4. Gibt es Möglichkeiten von Seiten der Landesregierung, das Programm mit zusätzlichen Mitteln bis zum Ende der Förderperiode auszustatten? Wenn ja, wie möchte die Landesregierung dieses realisieren? Wenn nein, warum nicht? Bitte ausführlich und nachvollziehbar begründen. Ja. Wenn andere Förderprogramme des Landes Sachsen-Anhalt im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ihre geplanten Mittel nicht verbrauchen , könnte eine Mittelumschichtung vorgenommen werden. Dies ist derzeit nicht absehbar. 5. Welche Fördermittel wurden bisher von Städten und Gemeinden seit Beginn der Förderperiode beantragt?   Bitte Einzeldarstellung der bewilligten Anträge je Jahr und Stadt/Gemeinde sowie abgelehnte Anträge. Letzte bitte mit Begründung nach Förderrichtlinie anführen. Es wurden Zuwendungen in Höhe von 23.664.664 Euro beantragt. Bewilligte Anträge im Jahr 2016: siehe Anlage 1 Abgelehnte Anträge im Jahr 2016: siehe Anlage 2 6. Gibt es zusätzliche Förderprojekte welche von Landkreisen oder dem Land Sachsen-Anhalt zur Einrichtung, zum Erhalt, zum Ausbau oder zur Unterstützung von Wasserwehren und deren freiwilligen Helfern beantragt wurden? Wenn ja, bitte angeben, ob diese Förderungen bewilligt oder abgelehnt wurden. Letzte bitte mit Begründung anführen. Nein. 7. Plant die Landesregierung das Förderprogramm weiter zu führen? Wenn ja, wie beabsichtigt die Landesregierung die Finanzierung des Programmes sicher zu stellen? Das aktuelle Förderprogramm soll erfolgreich durchgeführt werden. In Abhängigkeit einer späteren Evaluierung der Wirksamkeit des Programms, einem weiterhin vorhandenem Bedarf sowie der Verfügbarkeit entsprechender EU- Fördermittel für die nächste Förderperiode soll zu gegebener Zeit ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet werden. 3 8. Wird es eine Novellierung der bisherigen Förderrichtlinien geben? Wenn ja, bitte die Förderschwerpunkte benennen. Bei Ablehnung bitte begründen. Nein. Bisher wird ein Novellierungsbedarf nicht gesehen. 9. Wie wird die Wirksamkeit der Förderrichtlinie „Kommunaler Hochwasserschutz “ eingeschätzt? Begründung bitte anhand des erreichten technischen Standards der Wasserwehren und deren erreichten Leistungsfähigkeit. Eine Beurteilung der Wirksamkeit der Förderrichtlinie Kommunaler Hochwasserschutz ist erst nach Umsetzung der Fördervorhaben möglich. 10. Sind weitere Schulungen und Qualifizierungen der Mitglieder der Wasserwehren geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, bitte Ablehnung begründen. Für das Jahr 2017 sind in Verantwortung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) Schulungsveranstaltungen geplant. Dazu wurde der Schulungsbedarf in den Wasserwehren abgefragt und mit derzeit 379 Personen festgestellt. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, sind Schulungs - und Übungsveranstaltungen für Mitglieder der Wasserwehren als größere Veranstaltungen in Halle, Bitterfeld, Jessen und Zeitz vorgesehen, die von Referenten des LHW geleitet werden. Weitere Veranstaltungen zur Wasserwehrschulung in Theorie und Praxis für Wasserwehrmitglieder sind in Heyrothsberge (2 Veranstaltungen) und Pretzien (5 Veranstaltungen) als Tagesschulungen geplant. Für Leiter der Wasserwehren wird für September 2017 eine separate Schulung im LHW als Tagesveranstaltung vorbereitet. 11. In welchem Umfang werden Schulungsabschlüsse aus anderen Bundesländern anerkannt? Bei Einschränkungen diese bitte begründen. In Sachsen-Anhalt sind für Mitglieder von Wasserwehren weder Schulungen noch entsprechende Abschlüsse vorgeschrieben. Folglich ist auch eine formale Anerkennung von Abschlüssen aus anderen Bundesländern nicht erforderlich. 4 Anlage 1 Antragsteller Maßnahmenbezeichnung Stadt Raguhn Jeßnitz Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Wasserwehr Stadt Schönebeck Hochwasserschutzdokumentation für die Ortschaften der Stadt Schönebeck (Elbe)- Plötzky, Pretzien und Ranies Stadt Schönebeck Beschaffungsvorhaben von einem geschlossenem Abrollcontainer nach DIN 30722 Stadt Dessau-Roßlau Ausrüstung der Wasserwehr Stadt Dessau-Roßlau Mobiler Verschluss Straßenquerung Jonitzer Mühle Stadt Dessau-Roßlau Anschaffung eines mobilen Notstromerzeugers und mobiler Pumpentechnik Stadt Dessau-Roßlau Entwässerungskonzeption Waldersee und deren Umsetzung Stadt Dessau-Roßlau Fassung und Ableitung von Quell- und Drängewasser in Großkühnau Gemeinde Elbe-Parey Beschaffung einer mobilen Hochwasserschutzeinheit als Einsatzsystem für den effektiven Hochwassereinsatz Landkreis Stendal Video und Kartenerstellung auf Grundlage der in 2015 erarbeiteten Deichbruchszenarien für die Öffentlichkeitsarbeit / Vorsorge. Aufbau eines öffentlichen Geoportals unter dem Schwerpunkt Hochwasserschutz unter Nutzung der vorhandenen IT-Infrastruktur des Landkreises Stendal Landkreis Stendal Beschaffung von zwei Sandsackabfüllanlagen, Zelt, Beleuchtung und Zubehör Einheitsgemeinde Tangermünde Beschaffung eines Einsatzfahrzeuges für die Wasserwehr Tangermünde, EA Buch Stadt Leuna Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur Grundausstattung der Wasserwehr Stadt Zahna-Elster Errichtung von zwei Fertiggaragen zur Unterbringung von zwei Rettungsbooten der Wasserwehr inkl. Trailer an zwei elbnahen Standorten der Stadt Zahna-Elster Hansestadt Stendal Konzept zum Hochwasserschutz der Hansestadt Stendal - Untersuchung verschiedener Maßnahmen /Varianten zur Reduzierung der hydraulischen Belastung im Stadtgebiet bei einem 100-jährigen Hochwasser Stadt Könnern Erarbeitung eines Hochwasserschutzkonzeptes für die Stadt Könnern - OT Trebnitz Stadt Magdeburg Beschaffung eines Abrollbehälters Sandsackfüllmaschine 5 Stadt Magdeburg Wissenschaftshafen- Machbarkeitsstudie: Sicherung, Verschluss Hafenbecken bei Hochwasser Stadt Bad Dürrenberg Anschaffung eines Beaver-Schlauchsystems, Anhänger für Pumpentransport Stadt Bad Schmiedeberg Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes - Analysen und Maßnahmen Stadt Halle (Saale) Durchführung eines Hochwasserauditverfahrens nach DWA-M 551 Stadt Halle (Saale) Planungsleistungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Altstadtbereich Stadt Lützen Erstellung eines Konzeptes zur detaillierten Prüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich Rippach/Saale im Gebiet der Städte Lützen, Hohenmölsen und Teuchern als Vorstufe zu den Planungsphasen 1 - 4 Stadt Tangerhütte Ausstattung Wasserwehr der Stadt Tangerhütte Stadt Magdeburg Wissenschaftshafen- Machbarkeitsstudie: Sicherung, Verschluss Hafenbecken bei Hochwasser 6 Anlage 2 Antragsteller Maßnahmenbezeichnung Ablehnungsgrund Stadt Raguhn-Jeßnitz Energetische Sanierung Wasserwehr kein Fördergegenstand nach Ziffer 2 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen -Anhalt (Förderrichtlinie Kommunaler Hochwasserschutz ) - Erl. des MLU vom 28.10. 2015 - 21.11-62374 Stadt Schönebeck Siel mit Schöpfwerk/Auslauf Solgraben Ablehnung wegen Doppelförderung Gemeinde Schkopau Sanierung und Wiederherstellung des Hochwasserschutzes im Bereich des Mühlgrabens in der Ortslage Hohenweiden Zweckbindungsfrist von 12 Jahren kann nicht eingehalten werden Gemeinde Muldestausee Beschaffung eines Lastkraftwagens 8x8, geländegängig mit Abrollkipperfunktion und Ladekran für den Einsatz der Wasserwehr Muldestausee zur Unterhaltung des Polder Rösa (Aufund Abbau Hochwasserschutzwand , Ortsschutz Brösa und Verladen und Transport der vorgesehenen Pumpen) Beschaffung des LKW nur zum Zwecke des Materialtransports ist keine Grundausstattung Wasserwehr Stadt Aken Errichtung eines Treibgutfanges am Siel "Bürgersee" Zuwendungsvoraussetzung gemäß Ziffer 4.1 der Förderrichtlinie Kommunaler Hochwasserschutz nicht erfüllt - Zuwendungsfähige Ausgaben unter 25.000 € Stadt Magdeburg Neubau einer Hochwasserschutzlagerhalle kein Fördergegenstand gemäß Ziffer 2 der Förderrichtlinie Kommunaler Hochwasserschutz - keine Anlage des technischen Hochwasserschutzes Stadt Seeland Abbruch eines Wohnblocks im Überschwemmungsgebiet der Selke keine Schaffung von neuer Retentionsfläche , sondern Ausgleich für neue Baumaßnahme im Überschwemmungsgebiet Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst Ersatzneubau eines Sandlagerplatzes Ersatz von Anlagen und Anlagenteilen im Rahmen der gebrauchsüblichen Abnutzung ist nicht förderfähig 7 Lutherstadt Eisleben Regenrückhaltung/Sedimentfang im Bereich Bahndurchlass Klausstraße in der Lutherstadt Eisleben, OT Helfta Ortsteil Helfta liegt nicht im Hochwasserrisikogebiet Stadt Bernburg Beschaffung eines Fahrzeuges mit Abrollcontainer für die Wasserwehr Anschaffung des Fahrzeuges unwirtschaftlich, Anmietung eines Fahrzeuges/Beauftragung eines Transportunternehmens wirtschaftlicher Stadt Weißenfels Ertüchtigung vorhandener Entwässerungsgrabensysteme Gartenanlage OT Großkorbetha kein direkter Hochwasserschutz, Maßnahme dient der Verbesserung der Entwässerungsfunktion Stadt Weißenfels Hochwasserentlastungsgraben Markwerbener Wiesen kein direkter Hochwasserschutz, da reguläre Unterhaltungsmaßnahme