Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/796 05.01.2017 (Ausgegeben am 09.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Abgeordneter Thomas Höse (AfD) Extremismus bekämpfen - nicht fördern Kleine Anfrage - KA 7/410 Vorbemerkung der Fragestellenden: Wenn direkt oder indirekt Steuermittel zur Extremismusbekämpfung an Extremisten fließen, wird nicht nur der Förderzweck pervertiert, sondern der fördernde demokratische Rechtsstaat unglaubwürdig. Im Interesse einer wirklich wehrhaften Demokratie muss sichergestellt werden, dass es zu keiner Subventionierung von Gegnern unserer Werteordnung kommt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wird den durch das Land Sachsen-Anhalt geförderten Initiativen und Vereinen gegen Rechtsextremismus ein Bekenntnis zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung abverlangt? Nein, da das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt wird. 2. Wird in den Zuwendungsbescheiden an die geförderten Träger klargestellt, dass keine Steuermittel an extremistische Organisationen oder Personen gezahlt werden dürfen? Die im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit‘ erstellten Zuwendungsbescheide enthalten eine entsprechende Nebenbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine weitere Klarstellung. 2 3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, dass extremistische Organisationen und Personen von Zuwendungsempfängern finanziell unterstützt werden und kam es in solchen Fällen zur Rückforderung der Fördergelder, deren Streichung oder Kürzung? Derartige Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wie hoch waren die gesamten im Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellten Ausgaben für den sogenannten „Kampf gegen Rechts“? 5. Wie sieht die Verteilung der Mittel für den sogenannten „Kampf gegen Rechts“ aus? Bitte aufschlüsseln: nach finanziellen und materiellen Zuwendungen , Fördermitteln, Unterstützungen u. Ä. für Bündnisse, Vereine, Verbände , Initiativen, Aktionen, Programme u. Ä., a) in Behörden, Kommunen und Schulen entstehenden Kosten, b) eigenen, vom Land geplanten und aktiven Kampagnen und Programmen, c) sonstigen unter a) - c) nicht aufgeführten Punkten. Zur Beantwortung der Fragen 4 und 5 wird auf die Anlage 1 verwiesen. Bei den aufgeführten Mitteln handelt es sich um Förderungen, deren Schwerpunkt die Prävention und Intervention gegen Rechtsextremismus ist. 6. Wie hoch ist für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 die Förderung der Projekte gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus aus Landesmitteln ? Bitte nach Ressorts und Haushaltseinzelplänen aufschlüsseln und mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 vergleichen. Die Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Bei den aufgeführten Mitteln handelt es sich um Projektförderungen, deren Schwerpunkt die Prävention und Intervention gegen verschiedene Formen des Extremismus ist. 3 Anlage 1 Ressort Maßnahme Ausgaben pro Haushaltsjahr Kategorisierung gemäß Frage 5a-d 2015 2016 Ministerium für Bildung Landeszentrale für politische Bildung 1. Lehr-und Lernmittel 2. Tagungen und Kurse, Ausstellungen und Aufführungen staatspolitischen Inhalts 3. Zuschüsse für Projekte zur Stärkung der Demokratie an öffentliche Einrichtungen 4. Zuschüsse zur Durchführung von Maßnahmen zur politischen Bildung im Inland 5. Zuschüsse für Projekte zur Stärkung der Demokratie an freie Träger 6. Förderung von Maßnahmen der Kampagne „Demokratie stärken“ 3.328,00 € 289.987,64 € 111.711,16 € 25.906,34 € 69.875,92 € 225.858,00 € 5.711,07 € 492.312,61 € 83.958,93 € 15.090,84 € 60.374,91 € 188.533,00 € 5c (Verlage) 5a (Freie Träger und öffentliche Einrichtungen) 5a (Öffentliche Einrichtungen außerhalb der Landesverwaltung ) 5a (Freie Träger) 5a (Freie Träger) 5a (Freie Träger und öffentliche Einrichtungen) 4 Ressort Maßnahme Ausgaben pro Haushaltsjahr Kategorisierung gemäß Frage 5a-d 2015 2016 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Zuschüsse an den Verein Miteinander e.V. 180.900 € 183.500 € 5a (Vereine, Verbände) 2. Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus 935.000 € 935.000 € 5a (Vereine, Verbände) gesamt: 1.842.567,06 € 1.964.481,36 € 5 Anlage 2 Ressorts Haushaltsmittel 2015 2016 2017* 2018* Ministerium für Bildung, Einzelplan 07 726.667 € 845.981€ 527.448 € 527.448 € Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, Einzelplan 05 585.000 € 585.000 € 1.242.500 € 1.345.900 € * Konkretisierungen können erst nach Verabschiedung des Haushaltsplanes 2017/2018 bzw. nach Vorlage der konkreten Projektanträge vorgenommen werden.