Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/799 05.01.2017 Hinweis: Die Anlagen sind als Objekte beigefügt und öffnen durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 09.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Aufklärungsquote Kleine Anfrage - KA 7/402 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) werden lediglich 2,6 Prozent aller Einbrecher verurteilt. Dies hat die Auswertung von 3.668 von der Polizei registrierten Einbrüchen im Jahr 2010 in Berlin, Bremerhaven, Hannover, München und Stuttgart ergeben. Damit liegt der Anteil der tatsächlich zur Rechenschaft gezogenen Einbrecher noch deutlich unter die der Aufklärungsquote, die 2014 (152.123 Fälle) und 2015 (167.136 Fälle) bei Einbrüchen im Bundesdurchschnitt 15,9 bzw.15,2 Prozent betrug. Gleichzeitig ist aber auch die Zahl der gescheiterten Einbrüche weiter angestiegen (2014: 41,4 Prozent, 2015: 42,7 Prozent). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Fragen zu den Aufklärungsquoten und der Staatsangehörigkeit ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt worden. Die PKS enthält unter anderem die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen. Die Angaben zu den in Untersuchungshaft genommenen Beschuldigten beruhen auf den durch den Generalstaatsanwalt Naumburg erhobenen Daten. Für die Beantwortung der Fragen nach der Zahl der rechtskräftig Verurteilten und der verhängten Haftstrafen ist die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt worden. 2 Zur erbetenen Relation zwischen Aufklärungsquote (PKS) und Zahl der rechtskräftig Verurteilten (Strafverfolgungsstatistik) wird auf die unterschiedlichen statistischen Erhebungskriterien hingewiesen. Die PKS als sogenannte Ausgangsstatistik beruht auf den der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen und durch sie aufgeklärten Straftaten . Die Strafverfolgungsstatistik hingegen gibt einen Überblick über die Entscheidungen der Strafgerichte und die Entwicklung der gerichtlich registrierten Kriminalität. Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaften mangels Tatnachweises (§ 170 Abs. 2 StPO) oder aus Opportunitätsgründen (§§ 153 ff. StPO) bleiben dabei unberücksichtigt. Für die statistischen Angaben wurden - entsprechend der Vorbemerkung des Fragestellenden - jeweils ausschließlich die Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) berücksichtigt. 1. Wie hoch sind die Aufklärungsquoten bei Einbrüchen in den letzten fünf Jahren in Sachsen-Anhalt? 2. Wie viele Täter wurden in den letzten fünf Jahren in U-Haft genommen? Bitte ins Verhältnis zur Aufklärungsquote setzen. 3. Wie viele Täter wurden in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt? Bitte ins Verhältnis zur Aufklärungsquote setzen. 4. Wie viele der verurteilten Täter wurden in den letzten fünf Jahren zu einer Haftstrafe verurteilt? Bitte ins Verhältnis zur Aufklärungsquote setzen. Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. 5. Welche Staatsangehörigkeit besaßen die Täter? Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. KA 7/402 Anlage 1 zu Fragen 1 bis 4 Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB) Jahr Erfasste Fälle Aufklärung Beschuldigte in U-Haft Rechtskräftig Verurteilte davon zu Haftstrafe verurteilt (Freiheits- und Jugendstrafe) Fälle Quote in % gesamt in % der aufgeklärten Fälle gesamt in % der aufgeklärten Fälle gesamt in % der aufgeklärten Fälle 2011 2.423 762 31,4 18 2,4 72 9,4 52 6,8 2012 2.484 732 29,5 5 0,7 77 10,5 63 8,6 2013 2.588 786 30,4 7 0,9 44 5,6 39 5,0 2014 2.598 746 28,7 6 0,8 50 6,7 36 4,8 2015 2.795 613 21,9 6 1,0 50 8,2 40 6,5 d0799_Anlage.pdf Antwort_KA7_402_Anlage 1_mit JGG-2.pdf Antwort_KA7_402_Anlage 2