Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/804 10.01.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Wildunfälle und Einsatz von Wildwarnsystemen Kleine Anfrage - KA 7/411 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Zahl der Wildunfälle in Sachsen-Anhalt nimmt weiterhin zu. Derartige Unfälle sind sowohl mit Personen- als auch mit hohen Sachschäden verbunden. Der Anstieg der Sachschäden wirkt sich vor allem bei der Kfz-Versicherung aus. Als Ursachen werden u. a. erhöhte Wildbestände und Zunahme des Fahrzeugverkehrs vermutet. Außerdem wird ein möglicher Einfluss der Zeitumstellung auf eine saisonale Erhöhung der Wildunfälle diskutiert. Ein Mittel zur Verringerung von Wildunfällen stellt der Einsatz von Wildwarnsystemen dar. Die Wirksamkeit der eingesetzten Systeme zur Verminderung der Kollisionen von Fahrzeugen mit Wild wird sowohl in ihren Erfolgsquoten als auch aufgrund unterschiedlicher Kostenhöhe z. T. kontrovers diskutiert. So gilt die Unterhaltung von Duftzäunen als personal- und folgekostenintensiv, während bei einem elektronischen Wildwarnsystem vor allem die Höhe der Anschaffungskosten zu berücksichtigen ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Wildunfälle wurden bzw. werden im Land Sachsen-Anhalt gemeldet und wie hat sich deren Zahl seit 1990 entwickelt? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Verkehrsverluste der benannten Wildtierarten am Fallwild und an der Jagdstrecke der jeweiligen Wildtierart des Landes Sachsen-Anhalt? 2 Bitte Anzahl der Unfälle nach Landkreisen mit den betroffenen Wildtierarten in den Kategorien Feder- und Haarwild unterscheiden. Bei Antwort bitte zudem den entsprechenden Trend der Gesamtwildunfälle (Steigerungsrate/Jahr %) berücksichtigen. Statistische Daten zu Wildunfällen liegen erst ab 1995 vor. Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt. Der Anteil von Verkehrsverlusten bei den dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten am Fallwild bzw. an der Jagdstrecke der jeweiligen Tierart wird seit dem Jahr 2006 im Rahmen der Jagdstatistik erfasst. Die entsprechenden Daten bezogen auf die Jagdjahre 2006 bis 2015 (jeweils vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres) für die dem Haarwild zuzuordnenden Arten sind den beigefügten Tabellen der Anlage 2 zu entnehmen. Eine landkreisweise Zuordnung liegt seitens der Jägerschaft zwar nicht vor, kann jedoch für den Zeitraum des jeweiligen Kalenderjahres der Polizeilichen Unfallstatistik (PUS) entnommen werden (Anlage 3). In diesem Zusammenhang muss zur Beantwortung der Frage darauf hingewiesen werden, dass sowohl seitens der Polizei, als auch der Jägerschaft nur Statistiken zum Haarwild vorliegen. Seitens der Polizei wird bei der Eingruppierung von Wildunfällen grundsätzlich von einem Zusammenstoß mit Haarwild ausgegangen. Vereinzelte Zusammenstöße mit Federwild (z. B. Greifvögel) werden nicht als klassischer Wildunfall betrachtet und zu Verkehrsunfällen mit anderen Tieren, wie z. B. Haus- und Nutztiere, subsumiert. Seitens der Jägerschaft wird auf die Erfassung von Federwild verzichtet, da Fallwildverluste bei allen Federwildarten je Art in der Summe landesweit jährlich im ein- oder zweistelligen Bereich liegen und eine eindeutige Zuordnung von tot aufgefundenen Vögeln zum Fallwild durch Verkehr oft nicht möglich ist. Zudem sind eine Reihe der dem Jagdrecht unterliegenden Federwildarten (z. B. Greifvögel ) ganzjährig geschützt oder aufgrund ihrer geringen Dichte jagdlich unbedeutend , so dass die in die Jagdstatistik eingehenden Fallwildzahlen keinerlei Aussagekraft entfalten würden. 2. Welchen Einfluss hat die Europäische Sommerzeit auf die Anzahl der Wildunfälle im Land Sachsen-Anhalt? Bitte Darstellung der Statistik analog Frage 1, aber bezogen auf die einzelnen Tage der Zeiträume 1. März bis 31. April und 1. Oktober bis 31. November seit 1996. Ein eventueller Einfluss der Europäischen Sommerzeit auf die Anzahl der Wildunfälle in Sachsen-Anhalt konnte mit Blick auf die beigefügte Statistik (Anlage 4) nicht festgestellt werden. 3 3. Wie hoch ist der Sachschaden, der bei den gemeldeten Wildunfällen im Land Sachsen-Anhalt entstand? Wie viele Personen wurden leicht bzw. schwer verletzt und verunglückten tödlich? Welchen Platz nehmen die Wildunfälle im Rang der Unfallursachen ein? Bitte nach Landkreisen, Schadenssummen, Personenzahlen in den Kategorien und nach Rangplätzen ab 1990 auflisten. Die Angaben zu den Schadenssummen (Anlage 5) sind Bestandteil der Unfallanzeige und basieren auf augenscheinlichen Schätzungen der aufnehmenden Polizeibeamten. Die Angaben zu den bei Wildunfällen verunglückten Personen sind in der Anlage 6 aufgelistet. Die Angaben zum Ranking der Wildunfälle sind der Anlage 7 zu entnehmen. 4. Welche Folgen haben die gemeldeten Schäden der Wildunfälle für die Versicherten (Kfz-Halter) des Landes Sachsen-Anhalt? Wie hoch ist die Schadenssumme, die die Versicherer in Sachsen-Anhalt an durch Wildunfall Geschädigte ausgezahlt haben? Bitte finanzielle Auswirkungen der Schadensfälle auf die Veränderungen in den einzelnen Regionalklassen des Landes Sachsen-Anhalt seit 1990 darstellen. Verlauf der jährlichen Gesamtschadensumme bitte seit 1990. Diese Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Welche Wildwarnsysteme (z. B. elektronische Wildwarnanalage, Wildwarnreflektoren , Duftzäune) wurden in Sachsen-Anhalt installiert? Bitte nach Wildwarnsystem, Landkreis, Straße, Einsatzlänge in Kilometern und Kosten (Anschaffung, Unterhalt) unterscheiden und die zahlenmäßige Entwicklung seit Einsatz des ersten Wildwarnsystems im Land Sachsen- Anhalt darstellen. Von Seiten des zuständigen Straßenbaulastträgers wurden folgende Wildwarnanlagen (WWA) installiert: 1. WWA Ziegelrodaer Forst im Zuge der L 172 im Landkreis Saalekreis (Pilotanlage , Inbetriebnahme erfolgte im September 2003) Länge: ca. 2,5 km Anschaffungskosten: ca. 98.000 € Unterhaltungskosten: ca. 3.000 € Anmerkung: Die Funktionsfähigkeit ist nur gegeben, wenn der erweiterte Bankettbereich zur Detektion des Wildes freigehalten wird. 2. WWA Freyburg im Zuge der B 176 im Burgenlandkreis (ab November 2011) Länge: ca. 2,8 km Anschaffungskosten: ca. 425.000 € Unterhaltungskosten: ca. 1.800 € (ohne Ersatz gestohlener Detektoren) 4 Anmerkung: Aufgrund mehrfacher Diebstähle der Bewegungsdetektoren sind in den zurückliegenden Jahren zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 80.000 € entstanden . Nach Auskunft des dafür zuständigen Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr sind gegenwärtig keine weiteren WWA vorgesehen. 6. Wer ist für die Nachfüllung der Duftbehälter an Duftzäunen zuständig? Wenn vom Landesforstbetrieb unterhalten, bitte Anzahl Stellen, Stundenumfang , Anzahl der Kontrollen seit Einsatzbeginn angeben. Bei Vereinen bitte Personaleinsatz und Stundenumfang seit Einsatzbeginn angeben. Wie hoch sind zudem die Menge (Gesamtliter) und die jährlichen Kosten der eingesetzten Substanzen seit Einsatzbeginn? Für die Nachfüllung der Duftbehälter an Duftzäunen ist grundsätzlich der Errichter bzw. Betreiber der Duftzäune zuständig. Seitens der Landesregierung und seiner nachgeordneten Bereiche werden derzeit keine Duftzäune betrieben bzw. unterhalten. Weitere Angaben liegen dazu nicht vor. 7. Gibt es bei den eingesetzten Duftsubstanzen qualitative Unterschiede in Form der Wild abschreckenden Wirkung und wie lange behalten die eingesetzten Substanzen ihre Wirkung? Antwort bitte nach den eingesetzten Substanzen gliedern. Mit Verweis auf die Antwort auf Frage 6 kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 8. Welche Effekte konnten die eingesetzten Wildwarnsysteme in den Einsatzgebieten erzielen? Bitte die Entwicklung der Wildunfälle seit Einsatz der einzelnen Systeme auf Landkreise und Streckenabschnitte beziehen. 1. Anlage im Ziegelrodaer Forst (Landkreis Saalekreis): 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 VU gesamt 22 21 19 15 1 3 1 3 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 VU gesamt 1 2 2 0 3 1 2 0 Die Inbetriebnahme erfolgte im September 2003. 2. Freyburg, B 176 (Burgenlandkreis): 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 VU gesamt 6 5 4 3 5 3 3 4 Die Inbetriebnahme erfolgte im November 2011. 9. Welches Wildwarnsystem wird zukünftig in Sachsen-Anhalt eingesetzt? Begründung bitte in Konsequenz zu Frage 8. Ein einheitliches und ausschließliches Wildwarnsystem, welches zukünftig in Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommen soll, gibt es nicht. Eine ressortübergrei- 5 fende Arbeitsgruppe von Vertretern des Innen-, Verkehrs- und Umweltministeriums sowie nachgeordneter Bereiche ist der Auffassung, dass möglicherweise durch eine Kombination von optischen und akustischen Wildwarnern an gleicher Stelle Fortschritte bei der Reduzierung von Wildunfällen erzielt werden könnten. 10. Wie hoch sind die Mittel, die in 2017 für Wildwarnsysteme eingesetzt werden ? Antwort bitte nach den in den Landkreisen vorgesehenen Straßen und Kilometerlängen gliedern. Traditionelle Wildwarnsysteme sind seitens des dafür zuständigen Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr für 2017 nicht vorgesehen. Die Höhe einer eventuellen Kostenbeteiligung und die vorgesehenen Straßen für ein geplantes Pilotprojekt sind derzeit noch nicht abschließend festgelegt.