Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/810 10.01.2017 (Ausgegeben am 11.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung „Maritim“ Halle (Saale) Kleine Anfrage - KA 7/406 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Medienberichten soll die Erstaufnahmeeinrichtung „Maritim“ in Halle (Saale) zum 31. März 2017 geschlossen werden. Der Mietvertrag aber hat eine feste Laufzeit bis zum 30. September 2018. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welches Konzept besteht für die Nutzung des Gebäudes für die Zeit zwischen dem 1. April 2017 und dem 30. September 2018? Es wird eine vorfristige einvernehmliche Beendigung des Mietvertrages angestrebt . Abhängig vom Ergebnis der Verhandlungen mit dem Vermieter soll das Gebäude gegebenenfalls übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) weiter genutzt werden. 2. Seit wann ist klar, dass die Aufnahmeeinrichtung nicht bis 30. September 2018 genutzt werden soll? Die Landesregierung hat am 15. November 2016 das Unterbringungskonzept für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt. Dieses sieht unter anderem vor, dass das ehemalige Maritim-Hotel zum 31. März 2017 als Erstaufnahmeeinrichtung außer Betrieb genommen wird. Grund ist, dass zu diesem Zeitpunkt der mit der Malteser Hilfsdienst gGmbH geschlosse- 2 ne Bewirtschaftungsvertrag endet und die Einstellung der Bewirtschaftung zu deutlichen Einsparungen führt (5,3 Millionen Euro pro Jahr). 3. Wurde geprüft, ob der Vertrag eine vorfristige Kündigung erlaubt? Eine entsprechende Prüfung hat der zuständige Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt vorgenommen. Eine vorfristige Beendigung des Vertragsverhältnisses ist nicht möglich. 4. Wurden Anstrengungen unternommen, sich mit dem Vermieter auf eine vorfristige Kündigung zu einigen? Es werden mit dem Vermieter des Objektes Gespräche mit dem Ziel geführt, sich auf eine einvernehmliche vorfristige Beendigung des Vertragsverhältnisses zu verständigen. 5. Welche absoluten und zu erwartenden Kosten sind seit der Eröffnung der Landesaufnahmeeinrichtung „Maritim“ jährlich angefallen und werden anfallen ? Bitte tabellarisch für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 anfügen. Absolut 2015 -in Euro- Absolut 2016 -in Euro- Prognose 2017 -in Euro- Prognose 2018 -in Euro- 3.727.271 10.556.146 5.488.870 3.058.500 Die zu erwartenden Kosten enthalten neben den Mietkosten auch Ausgaben, die in Abhängigkeit von der weiteren Nutzung des Objektes entstehen und von daher nur geschätzt werden können. Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen . Bislang ist auch die vertraglich vereinbarte Nebenkostenvorauszahlung von zurzeit 85.000 Euro monatlich berücksichtigt. Durch die Aufgabe der Belegung des Objektes mit Schutzsuchenden ist von geringeren tatsächlich anfallenden Nebenkosten auszugehen, deren Höhe derzeit noch nicht prognostizierbar ist. Daher sind Nebenkostenrückerstattungen für die Jahre 2017 und 2018 in den Jahren 2018 und 2019 zu erwarten.