Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/813 10.01.2017 (Ausgegeben am 11.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Überholverbote für LKW und Busse auf der Bundesautobahn A 14 (Halle- Magdeburg) Kleine Anfrage - KA 7/417 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Zuge der Bundesautobahn A 14 sind zwischen der Anschlussstelle Halle-Peißen und Magdeburg Abschnitte mittels Zeichen 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen , ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit Zusatzschild „6 bis 18 Uhr“ Überhohlverbote für LKW und Busse angeordnet. Für Verkehrsteilnehmer ist augenfällig, dass gegen diese Überholverbote häufig verstoßen wird. Ein Verstoß gegen die vorstehenden genannten Überholverbote stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, für deren Verfolgung und Ahndung die Polizei zuständig ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Anteil der Streckenabschnitte mit dem oben beschriebenen Überholverbot an der Gesamtstrecke zwischen Halle-Peißen und Magdeburg? Durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt werden 235,6 km Richtungsfahrbahn der BAB A 14 verwaltet. Davon sind 37,345 km entsprechend verkehrsbehördlicher Anordnung reglementiert. Dies entspricht 15,85 v. H. der o. g. Gesamtstrecke der BAB A 14. Mit verkehrsbehördlicher Anordnung vom 7. September 2011 wurde für die nachfolgend im Einzelnen benannten Streckenabschnitte ein Überholverbot für 2 Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse , mit Zeichen 277 StVO kombiniert mit Zusatzzeichen 1042-33 StVO (Montag - Freitag, 6.00 Uhr - 18.00 Uhr) angeordnet: Richtungsfahrbahn Magdeburg km 122,505 - km 134,900 = 12,395 km km 174,800 - km 178,000 = 3,200 km Ʃ = 15,595 km Richtungsfahrbahn Dresden km 178,000 - km 168,500 = 9,500 km km 142,000 - km 129,750 = 12,250 km Ʃ = 21,750 km Ʃ = 37,345 km 2. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2015 Verstöße gegen die oben beschriebenen Überholverbote als Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet? Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten (VOwi ohne Verkehrsunfälle) werden die Tatorte nicht strukturiert erfasst - weder in Bezug auf die Straßenbezeichnung /Straßennummer noch in Bezug auf die Kilometer bei Bundesautobahnen (BAB). Für die Beschreibung des Tatortes steht ein Freitextfeld zur Verfügung. Daher ist weder im Bearbeitungssystem der Zentralen Bußgeldstelle (owi21) noch im Erfassungssystem der Polizei (Statistik Verkehr - VOwi) eine valide Auswertung zur Beantwortung der Frage möglich. Statistiken nach Tatorten werden im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht vorgehalten. 3. In wie vielen Fällen ereigneten sich in den Jahren 2010 bis 2015 auf der Bundesautobahn A14 (Halle-Magdeburg) Unfälle, für die ein Verstoß gegen die oben beschriebenen Überholverbote mitursächlich war? Um Verkehrsunfälle mit LKW/Kraftomnibussen zu recherchieren, bei denen am Unfallort ein Überholverbot nach Zeichen 276/277 vorlag, erfolgte die Auswertung nach dem spezialisierten Delikt des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs , Tatbestandnummer (TBN) 141629: „Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277 angeordnet war. Es kam zum Unfall.“ Verkehrsunfall mit Delikt TBN 141629 auf BAB 14 (MD - HAL) davon mit Beteiligung LKW als Verursacher davon mit Beteiligung Busse als Verursacher 2010 1 1 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 1 0 0 2015 3 1 0