Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/814 10.01.2017 (Ausgegeben am 11.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Robert Farle (AfD) Flüchtlingsunterkunft Genthin Kleine Anfrage - KA 7/360 Vorbemerkung des Fragestellenden: Durch die regionale Presse wurde im vergangenen Jahr bekannt, dass das Land Sachsen-Anhalt einen ehemaligen Supermarkt in Genthin als Flüchtlingsunterkunft angemietet hat. Der Sachverhalt ist nun aufgrund hoher Kosten bei fortwährender Nichtnutzung sowie den dubiösen Besitzverhältnissen der Immobilie Teil des Schwarzbuches des Bundes der Steuerzahler geworden. Für Verstimmung sorgte zudem, dass das Vorgehen der Landesregierung scheinbar nicht mit dem Landkreis und der Stadt abgestimmt war. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wann und mit wem schloss das Land Sachsen-Anhalt den Vertrag zur Anmietung des ehemaligen Supermarktes? Auf wessen Betreiben wurde die Anmietung forciert? Der Vertrag wurde zwischen der Bendix Capital Corporation mit Anschrift in Hildesheim als Vermieter und dem Landesbetrieb BLSA als Mieter am 16. Oktober 2015 geschlossen. Die Anmietung erfolgte auf Bitten des Ministeriums für Inneres und Sport. 2. Erfolgte eine Prüfung des Vertragspartners durch das Land Sachsen- Anhalt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? In welchem Land hat der Vertragspartner seinen Sitz? 2 Zu einer dezidierten Prüfung bestand zum damaligen Zeitpunkt kein Anlass, weil der Vertragspartner mit einer Büroadresse in Hildesheim firmiert und die Mietzahlungen über ein Kreditinstitut in Deutschland abgewickelt werden. Nach Vertragsabschluss teilte der Vertragspartner auf Nachfrage dem Landesbetrieb BLSA mit, dass der juristische Firmensitz der Firma Bendix Corporation in Panama ist und die Vermietung über die Büroadresse in Hildesheim abgewickelt wird. 3. Ist der Vertragspartner laut Grundbuch Eigentümer der Immobilie? Wenn nein, in welchem rechtlichen Verhältnis stehen Vertragspartner und Eigentümer zueinander? Laut Grundbuch ist die Terrain Commercial S.A. dort als Eigentümer eingetragen . Der Firmensitz der Firma Terrain Commercial S.A. ist in Panama. Die Vermietung wird über die Büroadresse in 31137 Hildesheim, Carl-Zeiss-Str. 26a abgewickelt. Nach § 12 des Mietvertrages ist für Streitfälle der Gerichtsstand Hildesheim vereinbart. Die Firma Bendix Capital Corporation hat das Gebäude von der Firma Terrain Commercial S.A. gemietet. 4. Wieso wurden der Landkreis Jerichower Land und die Stadt Genthin nicht vor Vertragsschluss über die Absichten der Landesregierung informiert? Der Landrat des Landkreises Jerichower Land und der Bürgermeister der Stadt Genthin sind vor Vertragsschluss persönlich durch den Leiter des beim Ministerium für Inneres und Sport eingerichteten Stabes zur Bewältigung der Flüchtlingssituation darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass das Land eine Anmietung der Liegenschaft zum Zwecke des Betriebes einer Erstaufnahmeeinrichtung plant. 5. Zu welchen Konditionen wurde der Vertrag geschlossen? Welche Kosten (z. B. Miete, Baumaßnahmen, Versicherung) trägt das Land Sachsen- Anhalt? Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Landesregierung in den nächsten drei Jahren? Der Vertrag besteht aus zwei Teilen, einem Interimsmietvertrag und einem Grundmietvertrag. Für die Laufzeit des Interimsmietvertrages wurden 5,00 €/m² Nutzfläche und für den Grundmietvertrag 10,00 €/m² Nutzfläche vereinbart. Für die Nebenkosten wurde eine Vorauszahlung in Höhe von 2.500,00 € pro Monat vereinbart. Das Objekt wurde vom Vermieter auf eigene Kosten hergerichtet. Für die Grundmiete fallen in den nächsten drei Jahren monatlich 48.930,00 € und für die Nebenkosten 2.500,00 € an. Das ergibt eine Gesamtzahlung für die Laufzeit von drei Jahren in Höhe von 1.761.480,00 € für die Grundmiete und 90.000,00 € für die Nebenkosten. 3 6. Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit? Besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung? Wird eine Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung fällig? Wenn ja, in welcher Höhe? Aufgrund der Dringlichkeit wurde ein Interimsmietvertrag abgeschlossen, um für den Fall steigender Zahlen der Asylbegehrenden und Flüchtlinge sofort eine Notunterkunft zur Verfügung stellen zu können. Gleichzeitig wurde ein Grundmietvertrag mit einer festen Laufzeit von drei Jahren ab der endgültigen Abnahme geschlossen. Der Interimsmietvertrag begann am 1. Januar 2016. Mit der endgültigen Übernahme des Objektes begann der Grundmietvertrag mit einer festen Laufzeit vom 1. Oktober 2016 und endet am 30. September 2019. Laut Vertrag gewährt der Vermieter eine dreimalige Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr. Diese Option müsste spätestens sechs Monate vor Ablauf der Festlaufzeit bzw. des laufenden Verlängerungszeitraumes gegenüber dem Vermieter schriftlich ausgeübt werden. Bei Nichtausübung eines Optionsrechts endet das Mietverhältnis automatisch mit Ablauf der Festmietzeit bzw. des zuletzt optierten Verlängerungszeitraums. Es wurde angesichts der vermieterseitig zu erbringenden Bauleistungen keine vorzeitige Kündigung vereinbart. 7. Wird die angemietete Immobilie derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt? Welche langfristige Nutzungsperspektive ergibt sich für das Land Sachsen -Anhalt aus einer etwaigen Nichtnutzung? Die angemietete Immobilie wird derzeitig als Reserveunterkunft vorgehalten. Für die Entwicklung einer langfristigen Nutzungsperspektive besteht kein Anlass , weil der Vertrag nur eine Laufzeit von drei Jahren hat. 8. Welche Anforderungen werden vom Land Sachsen-Anhalt an Flüchtlingsunterkünfte gestellt? Erfüllte die angemietete Immobilie diese Anforderungen ? Welche Baumaßnahmen waren beziehungsweise sind noch notwendig , um etwaige Anforderungen zu erfüllen? Die Anforderungen wurden durch das Ministerium für Inneres und Sport als Nutzer aufgestellt und durch Vorgaben der örtlichen Baugenehmigungsbehörde ergänzt. Sowohl die Anforderungen des Ministerium für Inneres und Sport als auch die der Baugenehmigungsbehörde wurden erfüllt. Es sind aktuell keine weiteren Baumaßnahmen erforderlich. 9. Welche Richtlinien für die Anmietung von Immobilien durch das Land Sachsen-Anhalt existieren? Wurden diese bei der Anmietung der Immobilie in Genthin eingehalten? Grundsätzlich ist die Landeshaushaltsordnung zu beachten. Zur Anmietung existieren darüber hinaus keine speziellen Richtlinien. 4 10. Wie ist die Landregierung auf die Immobilie aufmerksam geworden? Das Objekt wurde dem Land für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen vom Vermieter angeboten, nachdem der Bedarf öffentlich bekannt war. 11. Hat das Land Sachsen-Anhalt weitere Verträge mit der Bendix Capital, der Petromax Industrial Corp., der Terrain Commercial S. A. oder der Intexpoeuropa S. L. geschlossen oder beabsichtigt Sie in Zukunft weitere Verträge mit den genannten Firmen zu schließen? Ist der Landesregierung der Eigentümer dieser Firmen bekannt? Es wird davon ausgegangen, dass mit „...beabsichtigt Sie…“ gemeint ist: „beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt“. Nach den vorgenommenen Recherchen hat das Land Sachsen-Anhalt keine weiteren Verträge mit den genannten Firmen geschlossen. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Zugangszahlen besteht gegenwärtig grundsätzlich keine Veranlassung, weitere Mietverträge für die Unterbringungen von Asylbegehrenden zu schließen. 12. Sieht die Landesregierung in sogenannten Briefkastenfirmen adäquate Vertragspartner? Bitte begründen und den vorliegenden Fall mit einbeziehen . Der Abschluss von Verträgen durch die Landesverwaltung richtet sich nach den geltenden Vorschriften. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 3 hingewiesen. 13. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Möglichkeit zur Steuerumgehung durch undurchsichtige Unternehmenskonstrukte abgeschafft werden sollte? Bitte begründen. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Möglichkeit zur Steuerumgehung durch undurchsichtige Unternehmenskonstrukte weitestgehend eingeschränkt werden sollte. Sie ist sich allerdings auch der Tatsache bewusst, dass nicht jede gestaltete Unternehmenskonstruktion der Steuerumgehung dient. Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zur Bekämpfung der internationalen Steuerflucht und der Steuerhinterziehung und setzt sich für eine Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten und die Einführung von weiteren Rechtsgrundlagen zur Sanktionierung von Verstößen gegen zu erweiternde Mitteilungs-, Auskunfts - und Anzeigepflichten ein. In einem am Gemeinwohl orientierten Staat setzt die Finanzierung öffentlicher Aufgaben einen gesellschaftlichen Konsens voraus, durch Steuerzahlungen zum Funktionieren des Gemeinwesens beizutragen. Internationale Steuerflucht und Steuerhinterziehung entziehen dem Staat die dafür erforderlichen Mittel. Dadurch werden die Grundlagen unseres Gemeinwesens gefährdet und die Sinnhaftigkeit von Steuerehrlichkeit in Frage gestellt.