Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/815 10.01.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Sanierungsbedarf in Altstädten Kleine Anfrage - KA 7/415 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Sachsen-Anhalt lagen nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 ein Großteil der historischen Bausubstanz in den Altstädten brach. In den vergangenen 26 Jahren wurde sehr viel getan, um das historische Erbe zu erhalten. Viele Städte wurden saniert und erstrahlen in einen nie gekannten Glanz. Die „Arbeit“ ist noch lange nicht beendet, es gibt noch eine große Anzahl an Orten, die einer weitreichenden Sanierung bedürfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: „Altstadt“ ist ein allgemeinsprachlicher Begriff und meint den historischen Stadt- oder auch Ortskern. Man versteht darunter auch den siedlungsgeschichtlich ältesten sowie denkmalpflegerisch wertvollen Bestand eines Stadtkerns, der weitestgehend seine ursprüngliche Bausubstanz und sein Stadtbild bzw. seinen Stadtgrundriss über Jahrhunderte bewahren konnte. Der Begriff „Altstadt“ dient innerhalb historischer Stadtkerne überdies zur Abgrenzung von später entstandenen Stadterweiterungen, die oftmals als „Neustadt“ bezeichnet wurden und noch heute so bezeichnet werden. Gleich dem wird der Begriff „Altstadt“ im Sinne der Bezeichnung eines Stadtviertels bzw. einer Verwaltungseinheit verwendet. 2 Die nachfolgenden Antworten beziehen sich im Hinblick auf die Finanzierung bzw. Förderung der Sanierung auf die von Städten und Gemeinden beschlossenen Fördergebiete und ihre räumliche Ausdehnung. Diese entsprechen der räumlichen Ausdehnung der Altstädte oder aber begrenzen einen Teil der als Altstädte ausgewiesenen Ortskerne bzw. Stadtviertel. 1. Wie groß ist der Sanierungsbedarf bei Altstädten in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Kreisen und Orten angeben. Der Sanierungsbedarf ist nicht zu beziffern, da hierzu keine belastbaren Erhebungen vorliegen. Überdies würde es sich regelmäßig immer nur um eine jeweils stichtagsbezogene Ermittlung des zukünftigen Sanierungsbedarfs handeln , weil dieser einer permanenten Entwicklung unterzogen ist bzw. von vielen Faktoren wie z. B. den sich stetig verändernden Anforderungen an die städtische Infrastruktur, an die energetische Stadterneuerung oder der allgemeinen Preisentwicklung beeinflusst wird. 2. Wie hat sich der Sanierungsgrad der Altstädte in Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 1990 verändert? Bitte nach Kreisen und Orten angeben. Es ist unbestritten, dass sich das Erscheinungsbild der Altstädte in den zurückliegenden sechsundzwanzig Jahren positiv verändert hat. Das trifft sowohl auf den baulichen Gebäudebestand, dessen Ergänzung durch Neubau wie auch auf die öffentlichen Räume und die städtische Infrastruktur zu. Dennoch ist der noch bestehende Bedarf, wenn auch nicht belastbar zu beziffern, immens. Ein Beleg hierfür ist u. a. die jährlich regelmäßig mehrfache Überzeichnung der Förderprogramme. Weil der noch bestehende Sanierungsbedarf nicht zu beziffern ist, kann der Sanierungsgrad der Altstädte nicht bestimmt werden. 3. In welchem finanziellem Maße wurden die Sanierungen, die seit dem Jahr 1990 erfolgten, von dem Land Sachsen-Anhalt getragen? Der Beitrag des Landes Sachsen-Anhalt kann im Hinblick auf den Anteil der öffentlichen Förderung an den Sanierungs- bzw. Erneuerungskosten benannt werden. Der Beitrag des Landes Sachsen-Anhalt (hälftig getragen durch Bundes - und Landesmittel) belief sich je nach Förderprogramm auf einen Anteil in Höhe von 662/3 bzw. achtzig Prozent. Der Beitrag von Städten und Gemeinden belief sich demnach auf 331/3 bzw. zwanzig Prozent. Ziel der öffentlichen Förderung (hier der Städtebauförderung) ist es, weitere öffentliche Förderung, in erster Linie aber private Investitionen zu initiieren. 4. Wie hoch ist die Summe, die seit dem Jahr 1990 für die Sanierung von Altstädten in Sachsen-Anhalt, aufgebracht wurde? Bitte nach Kreisen und Orten angeben. Die Summe beläuft sich auf 1.674.443.235 EUR. Die Übersicht nach Kreisen, Städten und Gemeinden ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. 3 5. Welche Kosten kommen schätzungsweise noch auf das Land und die Kommunen zu, um die Versäumnisse bei der Instandsetzung der Altstädte zu DDR-Zeiten komplett auszugleichen? Bitte nach Kreisen und Orten aufschlüsseln. Da, wie bereits ausgeführt, keine konkreten Ermittlungen des zukünftigen Sanierungsbedarfs vorliegen, ist unter Berücksichtigung der genannten Faktoren, die den zukünftigen Sanierungsbedarf bzw. die entsprechenden Kosten beeinflussen , eine auch nur schätzungsweise Benennung von Kosten, die für die Instandsetzung der Altstädte auf das Land und die Kommunen noch zukommen werden, nicht möglich.