Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/825 12.01.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 13.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter André Poggenburg (AfD) Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zugunsten von Mitgliedern der Landesregierung Kleine Anfrage - KA 7/432 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung beantragte ohne inhaltliche Begründung am 23. August 2016 (Drs. 7/260) die Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt zugunsten des Herrn Minister Thomas Webel als Aufsichtsratsmitglied bei der Handball Magdeburg GmbH. Das Land ist an der Handball Magdeburg GmbH nicht beteiligt, sodass die Ausnahmegenehmigung aufgrund der anzunehmenden Inkompatibilität mit dem Amt nicht hätte erteilt werden dürfen. Insofern wird auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den eindeutigen Wortlaut des Artikels 67 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen . Die Tatsache, dass dennoch eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, macht deutlich, dass die Gefahr der Interessenkollision völlig unterschätzt wird. Die mangelnde Transparenz derartiger Nebeneinkünfte ist nicht mit der Einhaltung demokratischer Regeln vereinbar. Die Tatsache, dass es keine rechtlichen Korrekturmöglichkeiten derartiger offenkundiger gesetzeswidriger Ausnahmegenehmigungen gibt, macht deutlich, dass hier auch die Gefahr des Ämtermissbrauchs nicht auszuschließen ist. Die fehlende inhaltliche Begründung der Landesregierung zeigt, wieweit dieser (Verfalls)prozess schon fortgeschritten ist. 2 Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt wurden zugunsten von Mitgliedern der Landesregierung von 2011 bis 2016 erteilt? Bitte aufgeteilt nach Datum der Erteilung der Ausnahmegenehmigungen, Namen und Parteizugehörigkeit der hiervon begünstigten Mitglieder der Landesregierung, Art der Tätigkeit, Namen und Sitz des Vertragspartners/Unternehmens oder der Organisation, Angabe, ob das Land an dem Unternehmen/Organisation beteiligt ist bzw. war. Alle Ausnahmegenehmigungen sind der Dokumentation des Landtages von Sachsen-Anhalt zu entnehmen. Die im Zeitraum von 2011 bis 2016 durch den Landtag von Sachsen-Anhalt zugunsten von Mitgliedern der Landesregierung erteilten Ausnahmegenehmigungen sind in der Übersicht (Anlage 1) dargestellt. 2. Wie begründet die Landesregierung ihren Antrag vom 23. August 2016 auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zugunsten des Ministers Webel? Zu der Begründung des Antrages der Landesregierung vom 23. August 2016 (Drs. 7/260) auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zugunsten von Herrn Minister Webel wird auf die Drucksache sowie die Ausführungen des Staatsministers und Ministers für Kultur zu TOP 19 in der 7. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt am 1. September 2016 verwiesen. Auf den erneuten Antrag der Landesregierung vom 21. September 2016 (Drs. 7/370) hat der Landtag von Sachsen-Anhalt in seiner 9. Sitzung am 29. September 2016 (TOP 9) eine Ausnahme (Drs. 7/428) zugunsten von Herrn Minister Thomas Webel zugelassen. Die zitierten Landtagsdrucksachen und Stenografischen Berichte zu Ziffer 2 sind als Anlage 2 beigefügt. Anlage 1 Ausnahmegenehmigungen 2011 - 2016 Datum der Erteilung der Ausnahmegenehmigung , Drs-Nr. Name des Mitglieds der Landesregierung Partei Art der Tätigkeit Name und Sitz des Vertragspartners/ Unternehmens oder der Organisation Beteiligung des Landes 07.07.2011, 6/219 Bullerjahn, Jens SPD Mitglied im Aufsichtsrat Norddeutsche Landesbank Sitz: Magdeburg ja 07.07.2011, 6/219 Bullerjahn, Jens SPD Mitglied im Aufsichtsrat Mitteldeutsche Flughafen AG Sitz: Leipzig ja 07.07.2011, 6/219 Robra, Rainer CDU Mitglied im Aufsichtsrat Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 07.07.2011, 6/219 Webel, Thomas CDU Mitglied im Aufsichtsrat Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 07.07.2011, 6/219 Webel, Thomas CDU Mitglied im Aufsichtsrat Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt Sitz Magdeburg ja 07.07.2011, 6/219 Webel, Thomas CDU Mitglied im Aufsichtsrat Mitteldeutsche Flughafen AG Sitz: Leipzig ja 07.07.2011, 6/219 Prof. Dr. Wolff, Birgitta CDU Mitglied im Aufsichtsrat Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 06.10.2011, 6/475 Prof. Dr. Wolff, Birgitta CDU Mitglied im Aufsichtsrat IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 19.01.2012, 6/762 Dr. Aeikens, Hermann Onko CDU Mitglied im Verwaltungsrat Landwirtschaftliche Rentenbank Sitz: Frankfurt am Main nein 22.03.2012, 6/975 Dorgerloh, Stephan SPD Mitglied im Aufsichtsrat Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja Datum der Erteilung der Ausnahmegenehmigung , Drs-Nr. Name des Mitglieds der Landesregierung Partei Art der Tätigkeit Name und Sitz des Vertragspartners/ Unternehmens oder der Organisation Beteiligung des Landes 21.06.2013, 6/2199 Möllring, Hartmut CDU Mitglied im Aufsichtsrat Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 21.06.2013, 6/2199 Möllring, Hartmut CDU Mitglied im Aufsichtsrat IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 17.10.2013, 6/2512 Bischoff, Norbert SPD Mitglied im Aufsichtsrat Salus gGmbH Sitz: Magdeburg ja 04.06.2015, 6/4149 Prof. Dr. Kolb, Angela SPD Mitglied im Aufsichtsrat Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt Sitz: Magdeburg ja 04.06.2015, 6/4149 Webel, Thomas CDU Mitglied im Aufsichtsrat Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt Sitz: Magdeburg ja 01.06.2016, 7/99 Prof. Dr. Dalbert, Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Mitglied im Aufsichtsrat Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 01.06.2016, 7/99 Felgner, Jörg SPD Mitglied im Aufsichtsrat IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 01.06.2016, 7/99 Felgner, Jörg SPD Mitglied im Aufsichtsrat Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 01.06.2016, 7/99 Felgner, Jörg SPD Mitglied im Regionalen Beirat Norddeutsche Landesbank Sitz: Magdeburg ja 01.06.2016, 7/99 Robra, Rainer CDU Mitglied im Aufsichtsrat Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 01.06.2016, 7/99 Robra, Rainer CDU Mitglied im Aufsichtsrat Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM) Sitz: Halle (Saale) ja 01.06.2016, 7/99 Robra, Rainer CDU Mitglied im Aufsichtsrat Landesweingut Kloster Pforta GmbH Sitz: Naumburg (Saale), OT Bad Kösen ja Datum der Erteilung der Ausnahmegenehmigung , Drs-Nr. Name des Mitglieds der Landesregierung Partei Art der Tätigkeit Name und Sitz des Vertragspartners/ Unternehmens oder der Organisation Beteiligung des Landes 01.06.2016, 7/99 Schröder, André CDU Mitglied im Aufsichtsrat, Präsidial - und Nominierungsausschuss , Vergütungsausschuss, Prüfungsausschuss, Risikoausschuss und Allgemeinen Beirat Norddeutsche Landesbank Sitz: Magdeburg ja 01.06.2016, 7/99 Schröder, André CDU Mitglied im Aufsichtsrat Mitteldeutsche Flughafen AG Sitz: Leipzig ja 01.06.2016, 7/99 Webel, Thomas CDU Mitglied im Aufsichtsrat Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 01.06.2016, 7/99 Webel, Thomas CDU Mitglied im Aufsichtsrat Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt Sitz: Magdeburg ja 01.06.2016, 7/99 Webel, Thomas CDU Mitglied im Aufsichtsrat Mitteldeutsche Flughafen AG Sitz: Leipzig ja 29.09.2016, 7/428 Webel, Thomas CDU Mitglied im Aufsichtsrat Handball Magdeburg GmbH Sitz: Magdeburg nein 15.12.2016, 7/767 Prof. Dr. Willingmann, Armin SPD Mitglied im Aufsichtsrat IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 15.12.2016, 7/767 Prof. Dr. Willingmann, Armin SPD Mitglied im Aufsichtsrat Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Sitz: Magdeburg ja 15.12.2016, 7/767 Prof. Dr. Willingmann, Armin SPD Mitglied im Regionalen Beirat Norddeutsche Landesbank Sitz: Magdeburg ja Landtag von Sachsen-Anhalt - Stenografischer Bericht 7/9 - 29.09.2016 67 Dann kommen wir zur Abstimmung über den Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen in der nicht geänderten Fassung. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 5 schließen. Der jetzt ursprünglich im Zeitplan vorgesehene Tagesordnungspunkt 6 ist zurückgezogen worden . Wir kommen deswegen in Fortsetzung unseres Zeitplans zu Tagesordnungspunkt 9 Beratung Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt Antrag Landesregierung - Drs. 7/370 Als Einbringer erhält nunmehr der Staats- und Kulturminister Herr Robra das Wort. Bitte sehr, Herr Robra, Sie haben das Wort. Rainer Robra (Staatsminister und Minister für Kultur): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen bereits in der Landtagssitzung am 1. September 2016 erläutert, worum es geht. Die Landesregierung bittet darum, eine Ausnahme für Herrn Minister Webel als Aufsichtsratsmitglied bei der Handball Magdeburg GmbH zu ermöglichen. Vielleicht ist es beim letzten Mal nicht deutlich genug geworden, dass es zwar der Rechtsform nach um ein auf Erwerb gerichtetes Unternehmen geht, inhaltlich - ich habe es beim letzten Mal schon gesagt, möchte es aber noch einmal unterstreichen - geht es aber um Sport. Wenn sich die Handball Magdeburg GmbH nicht für diese Gestaltungsform entschieden hätte, um ihre international so erfolgreiche Mannschaft letzten Endes als GmbH in die Welt zu schicken, dann wäre es ein Verein. Für die Tätigkeit in der Spitze, im Vorstand oder im Beirat eines Vereins bedarf es gar keiner Ausnahmegenehmigung . Insofern bitte ich wirklich noch einmal zu bedenken , dass es wirklich ausschließlich der gewählten Rechtsform wegen einer Ausnahmegenehmigung des Landtags bedarf und dass wir nur deshalb abermals darum bitten, dem Kollegen Webel zu ermöglichen, in der Handball Magdeburg GmbH als Aufsichtsratsmitglied tätig zu werden. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag . - Ich danke Ihnen. Vizepräsident Wulf Gallert: Danke, Herr Robra. - Ich sehe keine Fragen an Herrn Robra, aber eine Wortmeldung des Fraktionsvorsitzenden der AfD als Fraktionsvorsitzender . Dann, Herr Poggenburg, haben Sie das Wort. André Poggenburg (AfD): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete ! Liebe Gäste, auch wenn Sie gerade gehen! Dieser Tagesordnungspunkt ist ohne Debatte angedacht . Aber einige Dinge müssen doch gesagt werden. Ich habe den Auftrag, für die AfD-Fraktion das Wort zu ergreifen, werde Ihre Geduld aber nicht über Gebühr strapazieren. Eine kurze Anmerkung vorab: Ich habe gerade in den Ausführungen von Herrn Robra gehört, hierbei gehe es um Sport. Das hat also nichts mit Geld zu tun. Wir alle wissen wohl: Das eine schließt das andere keinesfalls aus. Kommen wir zu den Punkten, die gesagt werden müssen. Liebe Abgeordnete! Ich glaube, wir sind uns einig darüber, dass die AfD-Fraktion die Fraktion ist, die sich am vehementesten gegen irgendwelche Verstrickungen und Verquickungen von Ämtern und Posten in Parlament und Regierung einsetzt. (Zurufe) - Ich habe das einfach nur mal unterstellt. - Das sehen wir als direkten Wählerauftrag an, den wir auch gewillt sind, 1 : 1 in diesem Parlament umzusetzen . (Eva Feußner, CDU: Wir auch! - Minister Marco Tullner: Wir auch!) - Schön, wenn Sie sich dem anschließen würden. Das klingt für mich sehr gut. Das heißt, die AfD-Fraktion muss und wird diesen Antrag daher ablehnen. Eines möchte ich allerdings klarstellen, nämlich dass sich diese Ablehnung nicht gegen eine Person oder auch nicht gegen einen Minister Webel richtet, sondern das ist für uns eine grundsätzliche Haltung, der wir natürlich verpflichtet sind und der wir immer wieder gerne folgen. Jetzt komme ich ganz kurz direkt auf den Antrag zu sprechen. Darin sind mir nämlich zwei Dinge gleich aufgefallen. Die Begründung in dem Antrag ist im Grunde keine tatsächliche Begründung dahin gehend, warum eigentlich eine Ausnahme vorgenommen werden soll. Wenn eine Ausnahme aufgrund einer bestehenden Gesetzeslage vorgenommen werden soll, dann ist doch eine Begründung dahin gehend auch Voraussetzung. In der Begründung des Antrags werden im Grunde nur die rechtlichen Umstände ausgeführt. Es Landtag von Sachsen-Anhalt - Stenografischer Bericht 7/7 - 01.09.2016 89 stimmt. Die Beschlussempfehlung auf Drs. 7/150 lautet: Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 12 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an den Petenten für erledigt zu erklären . Ich lasse hierüber abstimmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen bzw. Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen ? - Mehrere Mitglieder der AfD-Fraktion haben sich der Stimme enthalten. Alle anderen haben dem zugestimmt. Noch ein Hinweis: Die Anlagen 13 und 14 nimmt der Landtag zur Kenntnis. Damit ist der Tagesordnungspunkt 18 erledigt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 19 Beratung Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt Antrag Landesregierung - Drs. 7/260 Einbringer ist Herr Staats- und Kulturminister Robra . Sie haben das Wort. Rainer Robra (Staatsminister und Minister für Kultur): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach den soeben erwähnten Bestimmungen der Landesverfassung und des Ministergesetzes sollen Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt nicht dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Hiervon kann der Landtag bekanntlich Ausnahmen zulassen. Nach dem Gesellschafterbeschluss der Handball Magdeburg GmbH vom 20. April 2016 ist Herr Minister Thomas Webel zum Mitglied des Aufsichtsrats der Handball Magdeburg GmbH bestellt worden. Nach dem Gesellschaftsvertrag der Handball Magdeburg GmbH handelt es sich bei der Gesellschaft zwar formell um ein auf Erwerb gerichtetes Unternehmen. Inhaltlich geht es jedoch um einen der erfolgreichsten Sportvereine des Landes, den SCM, der seine Bundesligamannschaft über diese GmbH führt. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass an dieser Stelle eine Mitwirkung des Ministers für Landesentwicklung nicht bedenklich, sondern förderlich ist. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu der beantragten Zulassung einer Ausnahmegenehmigung , wie sie in dem Antrag in der genannten Drucksache vorliegt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Präsidentin Gabriele Brakebusch: Vielen Dank, Herr Minister Robra. - Auch in diesem Fall wurde vereinbart, diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Mir liegt jedoch eine Anfrage von Herrn Fraktionsvorsitzenden Knöchel vor, der gern ein paar Worte dazu sagen würde. Bitte, Herr Knöchel. Swen Knöchel (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir haben bereits bei der letzten Debatte um die Ausnahmen nach § 5 Abs. 1 des Ministergesetzes gesagt, dass wir es für bedenklich halten, dass anstatt der Arbeitsebene die Hausleitung den Aufsichtsratsposten bei Landesunternehmen besetzt, und dass wir das für der Sache nicht förderlich halten. Das haben wir Ihnen auch anhand der vorangegangenen Praxis belegt. Gemäß dem heute zu beratenden Antrag soll Herr Minister Webel Mitglied des Aufsichtsrats der Handball Magdeburg GmbH werden. Herr Staatsminister Robra begründete soeben, dass das ein hervorragender Club sei. Als Hallenser möchte ich sagen: Jawohl, Sie haben recht. Mir erschließt sich aber noch nicht, warum Herr Minister Webel im Aufsichtsrat sein sollte. Der Club wird dadurch nicht besser und nicht schlechter . Wenn ich aber als Hallenser den Weg nach Magdeburg suche, sehe ich zahlreiche Verkehrsprojekte , die die ganze Energie des Herrn Ministers erfordern. Schon aus diesem Grund halten wir seine Tätigkeit im Aufsichtsrat für nicht geboten. - Vielen Dank. (Zustimmung bei der LINKEN) Präsidentin Gabriele Brakebusch: Vielen Dank, Herr Abg. Knöchel. - Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/260. Ich lasse darüber abstimmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen ? - Die Koalitionsfraktionen haben zugestimmt . Somit ist dieser Antrag angenommen worden. (Zuruf von der LINKEN) - Hat keiner gesagt. (Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE) - Okay. Dann wird ausgezählt. Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/260 23.08.2016 (Ausgegeben am 23.08.2016) Antrag Landesregierung Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen -Anhalt Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag lässt eine Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Juli 1992 (GVBI. LSA S. 600), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.Dezember 2014 (GVBI. LSA S. 494), i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 2 des Ministergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Oktober 2014 (GVBI. LSA S. 440) für die von folgendem Mitglied der Landesregierung ausgeübte Tätigkeit zu: Herr Minister Thomas Webel als Aufsichtsratsmitglied bei der - Handball Magdeburg GmbH. Begründung Die Gesellschafterversammlung der Handball Magdeburg GmbH hat mit Beschluss vom 20. April 2016 Herrn Minister Thomas Webel als Mitglied des Aufsichtsrats der Handball Magdeburg GmbH berufen. Bei der vorgenannten Tätigkeit handelt es sich um die Wahrnehmung von Interessen im Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Ministergesetzes dürfen Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt nicht dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Der Landtag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Ausnahmen zulassen, insbesondere wenn es sich um die Entsendung in Organe von Unternehmen handelt, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. An der Handball Magdeburg GmbH ist die öffentliche Hand nicht beteiligt. Alleiniger Gesellschafter ist der SCM e. V. Dr. Reiner Haseloff Ministerpräsident Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/370 21.09.2016 (Ausgegeben am 21.09.2016) Antrag Landesregierung Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen -Anhalt Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag lässt eine Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Juli 1992 (GVBI. LSA S. 600), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2014 (GVBI. LSA S. 494), i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 2 des Ministergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Oktober 2014 (GVBI. LSA S. 440) für die von folgendem Mitglied der Landesregierung ausgeübte Tätigkeit zu: Herr Minister Thomas Webel als Aufsichtsratsmitglied bei der - Handball Magdeburg GmbH. Begründung Die Gesellschafterversammlung der Handball Magdeburg GmbH hat mit Beschluss vom 20. April 2016 Herrn Minister Thomas Webel als Mitglied des Aufsichtsrats der Handball Magdeburg GmbH berufen. Bei der vorgenannten Tätigkeit handelt es sich um die Wahrnehmung von Interessen im Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Ministergesetzes dürfen Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt nicht dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Der Landtag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Ausnahmen zulassen, insbesondere wenn es sich um die Entsendung in Organe von Unternehmen handelt, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. An der Handball Magdeburg GmbH ist die öffentliche Hand nicht beteiligt. Alleiniger Gesellschafter ist der SCM e. V. Der Antrag wird nach der Behandlung in der Sitzung des Landtages vom 1. September 2016 erneut zur Entscheidung unterbreitet. Dr. Reiner Haseloff Ministerpräsident Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/428 29.09.2016 (Ausgegeben am 06.10.2016) Beschluss Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen -Anhalt Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 9. Sitzung zu Drucksache 7/370 folgenden Beschluss gefasst: Der Landtag lässt eine Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Juli 1992 (GVBI. LSA S. 600), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2014 (GVBI. LSA S. 494), i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 2 des Ministergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Oktober 2014 (GVBI. LSA S. 440) für die von folgendem Mitglied der Landesregierung ausgeübte Tätigkeit zu: Herr Minister Thomas Webel als Aufsichtsratsmitglied bei der - Handball Magdeburg GmbH. Gabriele Brakebusch Präsidentin d0825_Anlage.pdf Anlage_1.pdf Anlage_2 Anlage_3 Anlage_4 Anlage_5 Anlage_6