Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/826 12.01.2017 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 12.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Umfang und Genehmigung von Teilzeitbeschäftigung im Schulbereich Kleine Anfrage - KA 7/434 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Wie viele Anträge auf Teilzeitbeschäftigung mit einem Beginn der Teilzeit jeweils in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 wurden von Lehrkräften gestellt? Bitte gliedern Sie nach den Schulformen sowie nach den jeweiligen Anspruchsgrundlagen und nach Männern und Frauen. Die Angaben zu der Anzahl der Anträge auf Teilzeitbeschäftigung mit einem Beginn der Teilzeit in den Jahren 2012 bis 2016 ergeben sich aus der beigefügten Übersicht zu Frage 1. Hierbei konnte eine Unterteilung nach jeweiliger Schulform sowie nach Männern und Frauen vorgenommen werden. Hinsichtlich der Frage nach der Anspruchs - oder Bewilligungsgrundlage ist kein vollständiger Datenbestand erfasst. Diesbezüglich müssten sämtliche Personalakten der genannten Fälle eingesehen werden, was einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde. Frage 2 Wie viele der Anträge nach Nr. 1 wurden jeweils in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 abgelehnt und mit welcher Begründung erfolgte die Ablehnung? Bitte gliedern Sie nach den Schulformen sowie nach den jeweiligen Anspruchsgrundlagen und nach Männern und Frauen. Im Gegensatz zu den gewährten Teilzeiten wird der Umstand einer Antragstellung nicht gesondert erfasst. Die Ablehnung von entsprechenden Anträgen nach Nr. 1 erfordert in jedem Einzelfall eine individuelle Begründung. Da diese Daten bei Ableh- 2 nung nicht Datenbank gestützt erfasst sind, wäre nur eine Recherche anhand der Einsichtnahme in die jeweiligen Personalakten möglich, was angesichts des Umfangs ebenfalls als unverhältnismäßig anzusehen ist. Frage 3 Wie viele Widersprüche gegen die Ablehnung von Teilzeitanträgen gab es jeweils in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 und in wie vielen Fällen wurde gegen die Ablehnung geklagt? Bitte gliedern Sie nach den Schulformen sowie nach den jeweiligen Anspruchsgrundlagen und nach Männern und Frauen . Statistisch erfasst werden die Klagen, die sich gegen das Landesschulamt richten. Danach wurde in den Jahren 2012 - 2016 in 24 Fällen gegen die Ablehnung von Teilzeitanträgen geklagt. Eine detaillierte Übersicht der Klagen gegen die Ablehnung von Teilzeitanträgen für die Jahre 2012 bis 2016 ergibt sich aus der beigefügten Übersicht zu Frage 3. Demgegenüber werden Widersprüche bzw. Widerspruchsverfahren statistisch nicht gesondert erfasst. Diesbezüglich könnte eine Recherche nur über die Einsichtnahme in die Personalakten erfolgen, was einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde. Übersicht zu Frage 1 Anzahl der Anträge auf Teilzeitbeschäftigung Schulform Geschlecht Gesamtergebnis männlich weiblich Berufsbildende Schule 115 760 875 2012 24 143 167 2013 19 136 155 2014 28 148 176 2015 22 159 181 2016 22 174 196 Förderschule 25 629 654 2012 8 134 142 2013 6 129 135 2014 4 107 111 2015 3 140 143 2016 4 119 123 Gemeinschäftsschule äü 'Ml 2012 8 58 66 2013 9 56 65 2014 8 51 59 2015 7 62 69 2016 6 52 58 Gesamtschule 12 20Ö 2012 42 42 2013 35 35 2014 3 33 36 2015 4 48 52 2016 5 51 56 Grundschule 44 'im 2280 2012 11 598 609 2013 15 565 580 2014 8 292 300 2015 6 462 468 2016 4 319 323 Gymnasium 2'M 2112 'A'MS 2012 44 419 463 2013 37 427 464 2014 34 342 376 2015 59 470 529 2016 57 454 511 Schule des Zweiten Bildungsweges 24 'M 2012 6 6 2013 5 5 2014 5 5 2015 6 6 2016 2 2 Sekundärschule 84 1303 1387 2012 29 340 369 2013 20 293 313 2014 11 212 223 2015 13 262 275 2016 11 196 207 [Gesamtergebnis 549 7552 8101 | Übersicht zu Frage 3 Klagen gegen die Ablehnung eines Teilzeitantrages (2012 - 2016) Jahr Schulform Geschlecht Anspruchgrundlage 2012 Förderschule weiblich Anwendbarkeit des TV PM auf PM-t 2012 Förderschule weiblich Anwendbarkeit des TV PM auf PM-t 2012 Förderschule weiblich Klage auf unbefr. Teilzeit 2013 Förderschule weiblich Anwendbarkeit des TV PM auf PM t 2013 Förderschule weiblich Anwendbarkeit des TV PM auf PM t 2013 Förderschule weiblich Anwendbarkeit des TV PM auf PM t 2013 Förderschule weiblich Anwendbarkeit des TV PM auf PM t 2014 Förderschule weiblich Anwendbarkeit des TV PM auf PM t 2013 Sekundärschule weiblich Teilzeit aus gesundheitl. Gründen 2013 Sekundärschule weiblich Teilzeit aus gesundheitl. Gründen 2013 Sekundärschule weiblich Teilzeit nach Teilzeit TV Schulen 2012 2013 Sekundärschule weiblich Teilzeit aus gesundheitl. Gründen 2013 Sekundärschule weiblich Teilzeit nach Tz TV Schulen 2012 2013 Sekundärschule weiblich Teilzeit aus gesundheitl. Gründen 2013 Sekundärschule weiblich Teilzeit aus gesundheitl. Gründen 2013 Gymnasium weiblich Teilzeit nach Teilzeit TV Schulen 2012 2013 Gymnasium weiblich Teilzeit nach Teilzeit TV Schulen 2012 2013 Gymnasium weiblich Teilzeit nach Tz-TV Schulen 2014 2013 Gymnasium weiblich Teilzeit nach Tz-TV Schulen 2014 2013 Gymnasium männlich Teilzeit nach Tz-TV Schulen 2014 2013 Gymnasium weiblich Klage auf unbefristete Teilzeit 2014 Gymnasium weiblich Teilzeit aus gesundheitl. Gründen 2014 Gymnasium weiblich Teilzeit aus gesundheitl. Gründen 2015 Gymnasium weiblich Teilzeit nach Tz-TV Schulen 2014