Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/830 13.01.2017 (Ausgegeben am 16.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Betretungsverbote Kleine Anfrage - KA 7/423 Vorbemerkung der Fragestellenden: Im neuen Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes finden sich verschiedene Fälle von rechtswidrigen Betretungsverboten. Diese sind jeweils mit hohen Kosten verbunden. Da zudem die Gründe für Betretungsverbote nicht immer ersichtlich sind, fragen wir die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragesteller beziehen sich in ihrer Kleinen Anfrage ausdrücklich auf das aktuelle Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes für das Jahr 2016. Daten für die Vorjahre werden von der Fragestellung somit nicht erfasst. Wegen der besseren Darstell- und Vergleichbarkeit wird bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage gleichwohl der Betrachtungszeitraum auf die komplette Spielsaison 2015/2016 und die laufende Saison 2016/2017 (Stand 4. Dezember 2016) erweitert. 1. a) Ist der Landesregierung bekannt, wie vielen Personen aus Sachsen- Anhalt Betretungsverbote für Städte in anderen Bundesländern zu Spielen ihrer Fußballmannschaft ausgesprochen wurden? Wenn ja, bitte nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz angeben. Im Betrachtungszeitraum (Saison 2015/2016 und laufende Saison 2016/2017 mit Stand 4. Dezember 2016) wurden nach Kenntnis der Landesregierung gegen 61 Personen aus Sachsen-Anhalt anlässlich von Fußballspielen für Städ- 2 te in anderen Bundesländern Betretungsverbote ausgesprochen. Da dabei gegen mehrere Personen Betretungsverbote für verschiedene Städte ausgesprochen wurden, übersteigt die Gesamtanzahl der Betretungsverbote die Anzahl der betroffenen Personen. 48 der betroffenen Personen werden der Fanszene des 1. FC Magdeburg zugerechnet , 13 der Fanszene des Halleschen FC. Die betroffenen Personen hatten zum Zeitpunkt der Maßnahmen ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Halle (Saale) und in den Landkreisen Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Salzlandkreis, Börde und Saalekreis. b) Wann wurden die einzelnen Betretungsverbote ausgesprochen? Die Landesregierung hat nicht zu allen Betretungsverboten der anderen Bundesländer Kenntnis vom Zeitpunkt des Aussprechens. Die bekannten Angaben zum Zeitpunkt des Aussprechens sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Anzahl der Betretungsverbote Anlass des Betretungsverbots / Fußballspiel Datum des Aussprechens der Betretungsverbote 1 FC Hansa Rostock – Hallescher FC unbekannt 12 BSG Chemie Leipzig – 1. FC Lokomotive Leipzig unbekannt 1 MSV Duisburg – Hallescher FC unbekannt 38 VfL Osnabrück – 1. FC Magdeburg 27.07.2016 16 Preußen Münster – 1. FC Magdeburg 08.09.2016 21 Eintracht Braunschweig – Hannover 96 28.09.2016 7 SG Sonnenhof Großaspach – 1. FC Magdeburg 09.11.2016 13 Sportfreund Lotte – 1. FC Magdeburg 29.11.2016 c) Gibt es einen Austausch zwischen den Polizeibehörden der einzelnen Bundesländer zu einzelnen Betretungsverboten? Ja, es besteht grundsätzlich ein Austausch zwischen den beteiligen Polizeibehörden . 3 d) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Betretungsverbote ausgesprochen ? Die Betretungsverbote wurden auf der Grundlage der jeweiligen Polizeigesetze bzw. Sicherheits- und Ordnungsgesetze der einzelnen Bundesländer ausgesprochen . 2. a) Wie viele Betretungsverbote wurden in Sachsen-Anhalt ausgesprochen ? Bitte nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz angeben. b) Wann wurden die einzelnen Betretungsverbote ausgesprochen? c) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die einzelnen Betretungsverbote ausgesprochen? Im Betrachtungszeitraum wurden 82 Betretungsverbote in Gestalt von Platzverweisungen gem. § 36 Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) ausgesprochen. Diese Maßnahmen richteten sich gegen Personen, die folgenden Fanszenen zugerechnet werden: - 1. FC Magdeburg, - Hallescher FC, - SG Dynamo Dresden, - Eintracht Braunschweig, - BFC Dynamo, - Eintracht Frankfurt und - F.C. Hansa Rostock. Die weiteren Antworten auf Fragen 2 a) und 2 b) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Anzahl der Betretungsverbote Anlass der Betretungsverbote / Fußballspiel Herkunftslandkreise Datum des Aussprechens der Platzverweisungen (Betretungsverbote ) 6 1.FC Magdeburg – F.C. Hansa Rostock Freie und Hansestadt Hamburg Landkreis Rostock Stadt Rostock 22.02.2016 5 1.FC Magdeburg – SG Dynamo Dresden Landkreis Bautzen Stadt Dresden Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 11.04.2016 12 1.FC Magdeburg – Eintracht Frankfurt Stadt Frankfurt (Main) Landkreis Aschaffenburg Mainz-Kinzig-Kreis Wetteraukreis Hochtaunuskreis Kreis Groß-Gerau Landeshauptstadt Magdeburg 15.08.2016 und 16.08.2016 4 Anzahl der Betretungsverbote Anlass der Betretungsverbote / Fußballspiel Herkunftslandkreise Datum des Aussprechens der Platzverweisungen (Betretungsverbote ) 26 1.FC Magdeburg – F.C. Hansa Rostock Berlin Landkreis Börde Stadt Rostock Landkreis Rostock Landkreis Vorpommern -Greifswald Landeshauptstadt Magdeburg Stadt Braunschweig Landkreis Goslar Landkreis Celle 28.10.2016 25 1.FC Magdeburg – Hallescher FC Berlin Landkreis Börde Stadt Braunschweig Landkreis Goslar Landkreis Celle Landkreis Anhalt Zerbst Salzlandkreis Stadt Halle (Saale) Saalekreis 21.11.2016, 22.11.2016 und 23.11.2016 8 Hallescher FC – 1. FC Magdeburg Stadt Halle (Saale) Landkreis Bitterfeld 22.11.2016 3. Unter welchen Umständen wurden Betretungsverbote aufgehoben bzw. können diese aufgehoben werden? Da die im Betrachtungszeitraum erteilten Platzverweisungen zeitlich befristet waren , haben sich die Maßnahmen mit dem jeweiligen Fristablauf bereits erledigt. Explizit aufgehoben wurden Platzverweisungen im Betrachtungszeitraum nicht. Platzverweisungen sind ansonsten aufzuheben, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr vorliegen. 4. Wie viele Betretungsverbote wurden durch gerichtliche Entscheidungen aufgehoben? Welche Kosten sind dem Land hierfür entstanden? Nach Kenntnis der Landesregierung wurden keine Platzverweisungen im Sinne der Kleinen Anfrage aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben.