Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/839 18.01.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 18.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sozialbestattungen und Ordnungsamtbestattungen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/363 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: Unter dem Begriff Sozialbestattungen werden Bestattungen eingeordnet, bei denen die erforderlichen Bestattungskosten durch die Landkreise und kreisfreien Städte (Sozialämter) gem. § 74 SGB XII übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Ordnungsamtsbestattungen sind umgangssprachlich solche, bei denen die Kommunen gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 BestattG LSA die Bestattung veranlassen müssen. Zur Beantwortung der Fragen 2, 4 und 5 zu den Sozialbestattungen sind Auskünfte von den Landkreisen und kreisfreien Städten erbeten worden, zu den Fragen 1, 3 und 6 von allen Kommunen. Da die Fragen Zuständigkeitsbereiche des eigenen Wirkungskreises der Kommunen betreffen, basiert die Beantwortung auf Freiwilligkeit. 1. Wie viele Bestattungen finden in Sachsen-Anhalt statt? Bitte Angaben für die Jahre 2010 bis 2015 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Die von den Kommunen mitgeteilten Daten können der Anlage 1 entnommen werden. Soweit die gewünschten Informationen nicht aufgeführt sind, liegen 2 diese der Landesregierung nicht vor, dies trifft insbesondere für die Bestattungen auf kirchlichen Friedhöfen zu. Eine Berichtspflicht besteht nicht. Daher kann eine Gesamtzahl der auf Friedhöfen in gemeindlicher oder kirchlicher Trägerschaft erfolgten Bestattungen nicht ermittelt werden. 2. Wie viele Bestattungen in Sachsen-Anhalt sind Sozialbestattungen? Bitte Angaben für die Jahre 2010 bis 2015, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten und als Vom-Hundert-Satz zur jeweiligen Gesamtzahl der Bestattungen. Von den elf Landkreisen haben acht, sowie die drei kreisfreien Städte geantwortet . Die von den Landkreisen und kreisfreien Städten mitgeteilten Zahlen und Angaben können der Anlage 2 entnommen werden. Soweit die gewünschten Daten nicht aufgeführt sind, lagen diese der Landesregierung nicht vor. 3. Wie viele Bestattungen in Sachsen-Anhalt sind sogenannte Ordnungsamtbestattungen ? Bitte Angaben für die Jahre 2010 bis 2015, differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten und als Vom-Hundert-Satz zur jeweiligen Gesamtzahl der Bestattungen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Welche Kostenarten werden bis zu welcher Höhe auf Antrag vom Sozialamt bei einer Sozialbestattung übernommen? Bitte differenziert für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte angeben . Auf die Antwort zu Frage 2 sowie die ergänzenden Anlagen 4 bis 6 wird verwiesen . 5. Wie hoch sind die Kosten für Sozialbestattungen in Sachsen-Anhalt? Bitte Angaben für die Jahre 2010 bis 2015 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Die vom Statistischen Landesamt mitgeteilten Daten können der Anlage 3 entnommen werden. Hier ist anzumerken, dass die Fallzahlen nicht in eine prozentuale Relation zu den Bestattungen der Tabelle 1 gesetzt werden können, da je Todesfall auch mehrere Antragsteller einen Anspruch geltend machen können. 6. Wie hoch sind die mit einer Ordnungsamtbestattung verbundenen Kosten in Sachsen-Anhalt? Bitte differenziert für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte angeben samt einer Differenzierung nach Kosten für den Sarg, den Grabstein , die Liegezeit u. Ä. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.