Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/841 18.01.2017 (Ausgegeben am 18.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Detlef Gürth (CDU) Wolf in Deutschland - Kompetenzzentrum Kleine Anfrage - KA 7/435 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im August 2016 kündigte Staatssekretär Klaus Rehda in der MDR-Sendung „Fakt ist“ die Schaffung eines Wolf-Kompetenzzentrums an.1 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Ist es Absicht der Landesregierung, ein regionales „Wolf-Kompetenzzentrum “ für Sachsen-Anhalt aufzubauen? Ja. Die Zuständigkeiten für den Wolf sind derzeit - historisch gewachsen - relativ weit verzweigt. Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) ist grundsätzlich für den Artenschutz zuständig, auch für den Wolf. Die Landesreferenzstelle Wolf ist bei der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe angesiedelt. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) ist für die Förderung des Herdenschutzes zuständig, das Landesverwaltungsamt für die Bewilligung von Entschädigungszahlungen bei Wolfsrissen an Nutztieren. Weiterhin ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) am Standort Iden in die Präventionsberatung für Nutztierhalter eingebunden. Die Bildung des Wolfskompetenzzentrums dient dazu, aus Gründen der Verwaltungseffizienz die Zuständigkeiten stärker zu konzentrieren und zugleich spezielle Fachkompetenz weiterhin zu nutzen. Zudem hat sich die Zuständigkeit der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe durch die inzwischen landesweite Verbreitung des Wolfes als ungünstig herausgestellt, da die örtliche Zuständigkeit der 1 siehe http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/fakt-ist-nachlese-nachbar-wolf-100.html 2 Biosphärenreservatsverwaltung aufgrund ihrer Kernaufgaben auf das Gebiet des Biosphärenreservates beschränkt ist. Daher wird ein Wolfskompetenzzentrum gebildet und diese Aufgabe dem LAU übertragen. Darin werden die Aufgaben des Artenschutzes und der Landesreferenzstelle konzentriert. Weiterhin ist vorgesehen, die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes für die Entschädigungszahlungen mit der Zuständigkeit für die Förderung von Präventionsmaßnahmen beim ALFF Anhalt zusammen zu führen. Außerdem sollen weitere Wolfsberater und Rissbegutachter vom Wolfskompetenzzentrum geschult und begleitet werden. Koordinierung und Zusammenarbeit der - dann weniger - beteiligten Stellen werden durch das LAU erfolgen . 2. Bis wann soll dieses entstehen und in welchen Schritten? Das Wolfskompetenzzentrum wird durch das MULE im 1. Quartal 2017 eingerichtet . Das zusätzliche Personal (siehe unten Frage Nr. 5) steht in Abhängigkeit von der Verkündung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 und der Personalgewinnung . 3. Wie wird diese Absicht begründet? Die Einrichtung eines Wolfskompetenzzentrums soll die Verantwortlichkeiten bündeln sowie eine bessere Information und Kommunikation an Verbände, Betroffene und Interessierte ermöglichen. Sie auch Antwort zu Frage Nr. 1. 4. Welche Organisationsstruktur soll dafür gewählt werden? Wie viel Personal soll wo für welche Aufgaben eingesetzt werden? Das Wolfskompetenzzentrum wird unselbständiger Bestandteil des LAU sein. Die Aufgaben des ALFF Anhalt, der LLG und der Wolfsberater/Rissbegutachter verbleiben in deren Zuständigkeit und werden vom Wolfskompetenzzentrum des LAU koordiniert. Die den Wolf betreffenden Aufgaben wurden bisher in allen beteiligten Behörden wahrgenommen, ohne dass zusätzliches Personal bereitgestellt wurde. Dies ist in der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe ca. 1 VZÄ am Standort Arneburg. Im LAU sind zwei Beschäftigte, in der LLG ein Beschäftigter, im ALFF Anhalt ein Beschäftigter und im Landesveraltungsamt ein Beschäftigter mit wechselnden Zeitanteilen mit Aufgaben, die den Wolf betreffen, befasst. Es ist vorgesehen, die Personalausstattung des Wolfskompetenzzentrums um 3 VZÄ und des ALFF Anhalt um 1 VZÄ zu erhöhen. 5. Welche zusätzlichen direkten und indirekten Kosten werden dadurch verursacht ? Für das zusätzliche Personal werden Personalausgaben in Höhe von ca. 233.000 Euro entstehen. Die Bewertung der Arbeitsplätze ist noch nicht abgeschlossen . Die indirekten Kosten hängen von der Wahl des Standortes ab und können daher noch nicht beziffert werden. 3 Für zusätzliche Rissbegutachter, deren Zahl aber noch nicht feststeht, fallen Zeitzuschläge für tarifrechtlich festgelegte - ungünstige - Arbeitszeiten an, sofern sie aus der Rufbereitschaft heraus Dienst versehen sowie Reisekosten. Diese lassen sich nicht im Vorhinein beziffern. Außerdem fallen Kosten für die Schulung von Rissbegutachter je Person an. 6. Gab es eine Alternativenprüfung? Gab es Überlegungen, auch auf einer anderen Ebene, wie den Landkreisen, ein Kompetenzzentrum zu errichten ? Aufgrund der Verbreitung des Wolfes sind Kompetenzzentren auf Landkreisebene nicht sinnvoll und wären in der Summe erheblich teurer als ein landesweites Kompetenzzentrum. 7. Welchen Mehrwert hat das Kompetenzzentrum gegenüber der im Februar 2016 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingerichteten „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“? Wie grenzt sich das Kompetenzzentrum vom Beratungszentrum ab? Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) ist vorläufig ein zeitlich befristetes Projekt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit bzw. des Bundesamtes für Naturschutz. Aufgabe der DBBW ist es, bei Bedarf die Bundesländer und den Bund zu beraten bzw. ihnen Daten zu vermitteln. Dazu sind Daten von den Bundesländern an die DBBW zu übermitteln. Das LAU und das Ministerium arbeiten in der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe der DBBW mit und unterstützen die DBBW im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Bisher gab es seitens des Landes keinen zwingenden Bedarf an Beratung oder besonderer Auskünfte durch die DBBW, das sich momentan noch in der Aufbauphase befindet. Es ist ausdrücklich nicht die Aufgabe der DBBW, die Pflichtaufgaben des Landes im Monitoring (Personalkapazitäten bzw. Finanzierung ) zu übernehmen. Des Weiteren tritt die DBBW ausdrücklich nicht durch eigene Öffentlichkeitsarbeit auf, sondern verweist auf die Länder. Das Wolfsmonitoring (Datenerhebung und Auswertung), die Rissbegutachtung, die Prävention und die Beratung der Bevölkerung liegen auch weiterhin allein in der Verantwortung des Landes, ein „Zurückfahren“ aufgrund von Aufgabenübernahmen durch die DBBW findet in Sachsen-Anhalt nicht statt und ist auch nicht beabsichtigt. 8. Wie und wann werden die unteren Naturschutzbehörden hierbei in die Pläne der Landesregierung einbezogen? Hierzu ist ein „Runder Tisch“ für das 1. Quartal 2017 geplant.