Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/853 19.01.2017 (Ausgegeben am 23.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Volker Olenicak (AfD) Personalplanung im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Kleine Anfrage - KA 7/454 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Ministerien sind zur Bewältigung ihrer Aufgaben angehalten, ihre Personalplanung und Personalwirtschaft entsprechend auszurichten, d. h. die erforderlichen Personalstellen einzurichten und mit qualifiziertem Personal zu besetzen bzw. bei Minderbedarf auch Personalstellen zu reduzieren. Unter Berücksichtigung der Drucksache 7/560 vom 11. November 2016 stellen sich anschließende Fragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft 1. Welche wissenschaftlichen Abschlüsse für die entsprechenden Positionen sind Voraussetzung für die geplanten Neueinstellungen und gibt es weitere Einstellungskriterien? Über die Verwendung der möglichen Neueinstellungen im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie ist noch nicht entschieden. Dies hat einerseits seine Ursache darin, dass vom Haushaltsgesetzgeber noch keine verbindlichen Vorgaben zur möglichen personellen Ausstattung des Ministeriums gemacht wurden. Insofern stellen die bisherigen Zahlen bezüglich der Neueinstellungen nur Annahmen aufgrund des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2017/2018 dar. Andererseits ist eine Umstrukturierung des Ministeriums vorgesehen. Grundsätzlich ist diese davon getragen , die Aufgabenwahrnehmung effizienter zu gestalten. In diesem Zusammenhang und nachdem die Vorgaben durch den Haushaltsgesetzgeber erfolgt sein werden, wird über die Verwendung der möglichen Neueinstellungen zu entscheiden sein. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, die notwendigen wissenschaftlichen Abschlüsse oder etwaige weitere Einstellungskriterien zu benennen. 2 2. Inwiefern wird ein struktureller und demografischer Personalüberhang bei der Personalplanung berücksichtigt? Ein struktureller oder demographischer Personalüberhang besteht im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie nicht. 3. Wie ist die Altersstruktur der Bediensteten in den einzelnen Referaten, wie viele Mitarbeiter des Ministeriums und seiner Referate werden in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen bzw. erreichen das Rentenalter? Bitte einzeln aufschlüsseln. In der anliegenden Tabelle (Anlage) sind das Durchschnittsalter (Stichtag 19.12.2016) und die Altersabgänge in den nächsten fünf Jahren für die einzelnen Referate aufgeschlüsselt dargestellt. Nicht erfasst sind Personen, die nicht in Referatsstrukturen eingebunden sind (ATZ-Freistellungsphase, EU-Rentner, Abteilungsleiter etc.). 4. Welche Mehrkosten bzw. Einsparungen sind in Bezug auf die vorgenannten Personalveränderungen zu erwarten? Es wird um Aufschlüsselung nach einzelnen Referaten und gegebenenfalls um den Einsatz der Einsparungen gebeten. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurden die vorgegebenen Vollzeitäquivalentziele ausfinanziert. Die Personalkostenansätze wurden anhand der Istkosten, Einstellungsmöglichkeiten pauschal anhand von Durchschnittssätzen veranschlagt. Planmäßige Personalabgänge und damit das Einstellen der Bezügezahlungen wurden dabei bereits berücksichtigt und stehen nicht als freie Mittel zur Verfügung. Soweit das Vollzeitäquivalentziel es zulässt, werden Einstellungen vorgenommen werden können. Welche Altersabgänge in welchen Referaten nachbesetzt werden, bedarf noch organisatorischer Prüfungen. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Referaten ist daher nicht möglich. 3 Anlage Altersstruktur/Ruhestands- bzw. Renteneintritt im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Referat Durchschnittsalter Abgänge 2017 2018 2019 2020 2021 11 46 12 47 13 51 14 58 1 4 1 15 55 1 1 2 16 56 2 2 21 52 22 47 23 50 24 48 2 25 53 1 26 52 1 27 52 31 50 1 32 50 33 59 1 1 34 52 1 1 35 49 36 55 1 37 56 38 51 39 46 1 41 56 1 42 50 43 50 44 50 1 51 52 1 52 58 1 1 53 54 1 1 54 56 1 55 44 1 61 53 1 62 48 1 63 53 1 1 1 64 54 65 50 1 66 58 1 1 PÖ 45 MB/HGB/Brüssel 51 1 1 ATS 53 IRD 53 1 *erfasst entsprechend Abfrage (Zeitpunkt Ruhestand/Rente, nicht Beginn ATZ-F!) nur Referate, nicht AL und Vorzimmer; nicht erfasst Personen in ATZ-F, FGG, STIT, da keine Zuordnung Referat im MULE