Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/855 20.01.2017 (Ausgegeben am 23.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Höppner (DIE LINKE) Kontrolle gesetzlicher Mindestlohn und Branchenmindestlöhne in Sachsen- Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/431 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 1. Januar 2015 wurde ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn für das gesamte Bundesgebiet eingeführt. Daneben bestehen tariflich vereinbarte und für allgemeinverbindlich erklärte Branchenmindestlöhne. Ostdeutschland profitiert in besonderem Maße von diesen Mindestlöhnen. Diese stärken die Konjunktur und sorgen für mehr Arbeitsplätze. Damit die bestehenden Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn und zu den Branchenmindestlöhnen auch überall ankommen und nicht umgangen werden, sind flächendeckende Kontrollen notwendig. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele Beschäftigte profitierten in Sachsen-Anhalt aktuell vom gesetzlichen Mindestlohn? 2. Wie viele Beschäftigte profitieren in Sachsen-Anhalt aktuell von Branchenmindestlöhnen ? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist für die Beschäftigten und Branchen lediglich Monatsentgelte aus. Aus den Monatsentgelten lassen sich jedoch keine Rückschlüsse auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ziehen. Die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit kann unter dem Link https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte /Beschaeftigungsstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht- Bruttomonatsentgelte-nach-Revision-2014.pdf eingesehen werden. 2 3. Wie viele Kontrollen wurden seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns (MiLoG) in Sachsen-Anhalt durchgeführt? Bitte insgesamt nach Branchen unterteilt darstellen. 4. Wie viele Verstöße gegen das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) wurden im Jahre 2015 und 2016 (bis 30. November 2016) aufgedeckt und welche Art Konsequenzen zog das nach sich? Bitte insgesamt nach Branchen unterteilt darstellen. 5. In wie vielen Fällen ergab sich der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, ohne dass weitere Ermittlungen aufgenommen wurden? Es wird auf die Antwort der Landesregierung vom 28. Juli 2015 (LT-Drs. 6/4282) zur Kleinen Anfrage KA 6/8858 verwiesen. Dort wurde dargestellt, dass die Zuständigkeit für amtliche Außenprüfungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bei den Behörden der Bundeszollverwaltung/ Hauptzollämter (Arbeitsbereich FKS) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gebündelt ist. Die Landesregierung kann daher zu den Fragestellungen keine Angaben machen. An der Rechtslage hat sich seitdem nichts geändert. Im übrigen wird auf die Angaben in der Jahresstatistik der Zollverwaltung verwiesen. Diese sind einsehbar unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_B estellservice/2016-04-11-zollverwaltung-jahresstatistik- 2015.pdf;jsessionid=172DB7E1166B0787818518B7E62A205A?__blob=publica tionFile&v=6 . Darüber hinaus waren ähnliche Fragestellungen bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage „Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns“ der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 18/8347). Die Antwort der Bundesregierung vom 19.05.2016 (BT-Drucksache 18/8513) ist unter www.bundestag.de einsehbar. 6. Wie viele Kontrollen wurden in Bereichen durchgeführt in denen Branchenmindestlöhne gelten? Bitte insgesamt nach Branchen unterteilt darstellen . 7. Wie viele Verstöße gegen Branchenmindestlöhne wurden in den Jahren 2010 bis 30. November 2016 aufgedeckt und welche Art Konsequenzen zog das nach sich? Bitte insgesamt nach Branchen unterteilt darstellen. 8. Wie viel Personal stand den zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2010 bis 2016 jährlich für die Kontrolle und Durchsetzung von Mindestlohnregelungen zur Verfügung? 9. Wie viele Neueinstellungen im Bereich von Mindestlohnkontrollen gab es in Sachsen- Anhalt seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns? Die Zuständigkeit für amtliche Außenprüfungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung umfasst auch die Kontrolle von Branchenmindestlöhnen . Sie ist bei den Behörden der Bundeszollverwaltung /Hauptzollämter (Arbeitsbereich FKS) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gebündelt. Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 wird verwiesen.