Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/857 20.01.2017 (Ausgegeben am 23.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Thomas Tillschneider (AfD) Ausgaben für das Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage “ Kleine Anfrage - KA 7/453 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landeszentrale für politische Bildung betreibt das Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“. Dieses Netzwerk wird im vorliegenden Haushaltsentwurf , Einzelplan 07, unter Titel 534 01 153 „Tagungen und Kurse, Ausstellungen und Aufführungen staatspolitischen Inhalts“ im Erläuterungstext erwähnt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Aussage, dass die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) das Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ (SOR) betreibe, trifft nicht zu. Lediglich die Landeskoordination des Netzwerks ist in der LpB angesiedelt. Sie unterstützt auf Anfrage Aktivitäten der Mitgliedsschulen in Sachsen-Anhalt und koordiniert die Netzwerkarbeit. Die wesentlichen Aktivitäten an den Schulen werden von diesen in eigener Verantwortung gesteuert. Frage: Wie hoch sind die Gesamtkosten, nicht nur die Veranstaltungskosten, die im Zusammenhang mit diesem Netzwerk anfallen? Bitte Auflistung für die Jahre 2016, 2017 und 2018. 2 Antwort: Die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schulnetzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ werden von der LpB im Rahmen ihrer Strukturen und Ressourcen übernommen. Der konkrete personelle und sächliche Geschäftsstellenaufwand wird dabei nicht gesondert erfasst. Die Landeszentrale fördert auf Antrag einzelne Projekte an Schulen des Netzwerks. Daher sind die Kosten für 2017 und 2018 nicht prospektiv zu beziffern. Im Jahr 2016 wurden für den Bereich SOR Förderungen in Höhe von 119.292,21 € beantragt und bewilligt. Die endgültige Höhe der Förderungen für 2016 kann erst nach Abschluss der Projekte auf Grundlage der Ergebnisse der Prüfung der Verwendungsnachweise beziffert werden.