Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/858 20.01.2017 (Ausgegeben am 23.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Illegale Müllentsorgung im Landkreis Börde Kleine Anfrage - KA 7/457 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Auftreten illegaler Müllkippen, die sich aus privatem Hausmüll oder gewerblichem Abfall zusammensetzen, ist ein Problem für Umwelt und Kommunen. Der zumeist außer Orts an Straßenrändern, in Gewässern, im Wald oder auf Freiflächen abgeladene Müll belastet nicht nur das natürliche Gleichgewicht, sondern auch die oft klammen Kassen der Gemeinden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche Kosten sind im Landkreis Börde durch die Entsorgung illegalen Mülls in den vergangen fünf Jahren entstanden? Wie viele Tonnen Müll wurden dabei entsorgt? Bitte nach Gemeinde und Jahr aufschlüsseln. Die Zuständigkeit für verbotswidrig abgelagerte Abfälle auf Grundstücken im Wald oder der übrigen freien Landschaft bzw. auf anderen Grundstücken befindet sich im Aufgabenbereich des Landkreises. Der Landkreis Börde war bis zum 31.12.2016 in zwei Entsorgungsgebiete (nördlicher Bereich und südlicher Bereich) aufgeteilt, entsprechend getrennt sind auch die entstandenen Kosten erfasst worden. Anzumerken ist, dass eine Aufsplittung der Kosten auf die Gemeinden durch den Landkreis nicht erfolgt ist und dass die Zahlen für das Jahr 2016 noch nicht abschließend aufgearbeitet sind. 2 Jahr EG Nord (Altkreis Ohrekreis) EG Nord (Altkreis Bördekreis) Kosten gesamt Tonnen gesamt 2016 110.194,00 € 98.175,00 € 208.369,00 € 594,64 t 2015 109.659,31 € 87.897,68 € 197.556,99 € 625,64 t 2014 91.059,68 € 92.457,61 € 183.517,29 € 585,18 t 2013 112.987,32 € 89.378,79 € 202.366,12 € 607,12 t 2012 155.528,60 € 89.021,27 € 244.549,87 € 617,78 t 2. Welche Schwerpunkte der illegalen Müllentsorgung konnten dabei von den Gemeinden identifiziert werden? Bei einer illegalen Müllentsorgung handelt es sich um verbotswidrig abgelagerte Abfälle auf Grundstücken im Wald oder der übrigen freien Landschaft bzw. auf anderen Grundstücken (§ 11 bzw. § 11a AbfG LSA). Schwerpunkte hierbei befanden sich an den folgenden territorialen Punkten des Landkreises Börde: BAB 2 vorwiegend Auf- und Abfahrten und Unterführungen Auffahrten der BAB 2 und BAB 14 Parkplätze an den Bundesstraßen Einfahrten der B 189 in Waldgebiete Feldwege an den Bundesstraßen B1, B71, B189, B246, B246a ehemalige Bahnübergänge (stillgelegte Bahnstrecken) Anlegestellen am Mittellandkanal Eisenbahnbrücken und Unterführungen etc. 3. Welche Möglichkeiten der Ahndung illegaler Müllentsorgung besitzen die Gemeinden? Die Ahndung erfolgt durch die Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren seitens des Landkreises bzw. ggf. auch im Rahmen eines Strafverfahrens nach Mitteilung auf Verdacht einer Straftat bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde. Die Gemeinden können in der Ortslage gemäß des Straßengesetzes LSA oder entsprechend ihrer Gefahrenabwehrsatzungen Verschmutzungen und Ablagerungen von Abfällen, Gegenständen auf Flächen ahnden bzw. auf Kosten der Verursacher beseitigen lassen. 4. Wie viele Fälle illegaler Müllentsorgung wurden in den vergangenen fünf Jahren im Bördekreis registriert? Wie viele Verursacher konnten festgestellt werden? Wenn möglich angeben, in wie vielen Fällen der Müll von privaten Haushalten oder von Unternehmen stammt. In den vergangenen fünf Jahren wurden ca. 2.300 Sachverhalte zur illegalen Ablagerung von Abfällen registriert. Bei ca. 25 - 30 % der Ablagerungen konnten die Verursacher aufgrund von umfangreichen Ermittlungen festgestellt und entsprechende Ahndungsverfahren eingeleitet werden. Die ordnungs- bzw. 3 strafrechtliche Verfolgung richtet sich immer gegen eine Person. Eine Aufschlüsselung der Verursacher in privat bzw. gewerblich ist nicht möglich. 5. In welche Kategorien wird illegal entsorgter Müll unterteilt? Bitte die Verteilung in Tonnen für die vergangenen fünf Jahre angeben. Kategorie in den letzten fünf Jahren ca. Sperrmüll, gemischte Siedlungsabfälle und Bau-und Abbruchabfälle 2100 Tonnen davon u. a. gebrauchte elektrische und elektronische Geräte 382 Stück gefährliche mineralische Abfälle 40 Tonnen Kfz-Teile inklusive Reifen 200 Tonnen teerhaltige Abfälle 15 Tonnen gefährliche Abfälle, Öl, Farbe, Chemikalien 1,5 Tonnen 6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um der illegalen Entsorgung vorzubeugen ? Gemäß der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Börde haben die Bürger des Landkreises Börde die Möglichkeit, Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräte , Schadstoffe (gefährliche Abfälle) sowie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt in den im Landkreis vorhandenen Umladestationen bzw. Kleinannahmestellen kostenlos abzugeben. Die kostenlose Abholung, insbesondere von Sperrmüll und elektrischen bzw. elektronischen Großgeräten ist ebenfalls möglich . Zudem stehen dem Bürger die bekannten Sammelsysteme für Papier („blaue Tonne“) und Leichtverpackungen („gelbe Tonne“), die im gesamten Landkreis verteilten Altpapier- und Altglascontainer sowie Altkleider-/Altschuhe- Container unentgeltlich zur Verfügung. Die Kommunalservice Börde AöR (Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger) führt eine intensive Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren; Internetpräsentationen) durch. Im Rahmen der Abfallerzeugerüberwachung führen Mitarbeiter der unteren Abfallbehörde Kontrollen von gewerblichen und privaten Abfallerzeugern durch. Hierbei werden die fachgerechte Lagerung sowie die ordnungsgemäße und schadlose Überlassung/Entsorgung der Abfälle kontrolliert und dem Abfallerzeuger abfallrechtliche Grundlagen und Pflichten mitgeteilt. Zudem werden die Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu bestimmten abfallrechtlichen Sachverhalten durch Zeitungsartikel und Broschüren informiert. 4 7. Kam es in den vergangenen fünf Jahren im Landkreis Börde zu nachhaltigen Umweltbelastungen durch illegal entsorgten Müll? Bitte Art und Ort der Belastungen angeben. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand gab es in den letzten fünf Jahren keine Ablagerungen von Abfällen, die zu einer nachhaltigen Umweltbelastung hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Wasser und Luft geführt haben. Allerdings ist festzustellen, dass in der Nähe von Plätzen, an denen pflanzliche Abfälle wild abgelagert werden, die Verbreitung von Pflanzenarten, die zuvor dort nicht heimisch waren (sog. Neophyten) zunimmt.