Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/861 20.01.2017 (Ausgegeben am 23.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Heuer (CDU) Abgeordnete Silke Schindler (SPD) Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben Kleine Anfrage - KA 7/470 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe hat am 5. Juli 2016 ihren Abschlussbericht vorgelegt. In Sachsen-Anhalt gibt es das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie ist der Stand des Stilllegungsverfahrens zum Endlager in Morsleben? Das Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben sowie zur Endlagerung der derzeit zwischengelagerten Abfälle wurde nach der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung 2011 mit der Fortsetzung der Unterlagenprüfung des Antragstellers zielgerichtet weitergeführt. Das im Jahr 2005 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vorgelegte Stilllegungskonzept wird aktuell von 339 weiteren Unterlagen untersetzt, welche von zwei Gutachtergruppen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie geprüft werden. Inhaltliche Schwerpunkte der aktuellen Prüfung sind die Nachweise zur Schachtund Streckenabdichtung, zur Integrität der geologischen Barriere und zur Zuverlässigkeit der Inventarangaben des Abfalls. Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung ist festzustellen, dass die Antragsunterlagen des BfS weiterhin nicht vollständig vorliegen. Mit dem BfS wurden in Antragskonferenzen konkrete Vereinbarungen zur Vervollständigung und zur Behebung von Nachweisdefiziten getroffen. Einen vollständigen und verbindlichen Terminplan zur Abarbeitung hat das BfS bislang nicht vorgelegt. 2 Die Beratungskommission des Bundes in Endlagerfragen (ESK) hat das Stilllegungskonzept des BfS im Jahr 2013 bewertet und ist zu dem Schluss gekommen , dass der Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager Morsleben nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und mit überschaubarem Aufwand machbar ist. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat zuletzt 2015 gegenüber der ESK bekräftigt, dass das BfS das bisherige Stilllegungskonzept weiter verfolgen wird. Auch die Gutachter der Genehmigungsbehörde haben keine grundsätzlichen Zweifel, dass das Endlager Morsleben langzeitsicher stillgelegt werden kann. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie erwartet deshalb, dass die hierfür noch ausstehenden notwendigen Nachweise und Unterlagen vorgelegt werden, um das Antragsverfahren abschließen zu können. 2. Hat die Neuorganisation der Endlagersuche Auswirkungen auf das ERAM? Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, der auch Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert angehörte, hat sich in ihrem Abschlussbericht einstimmig für die Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeitsregelungen ausgesprochen . Die Zuständigkeit für das Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des ERAM wäre somit erst beendet, wenn der Planfeststellungsantrag rechtskräftig beschieden oder abgelehnt, der Antragsteller seinen Antrag auf Planfeststellung zurücknehmen oder die besondere Zuständigkeitsregelung für das ERAM in § 58 Abs. 7 Atomgesetz geändert werden würde.