Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/863 20.01.2017 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader . Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 23.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Hochwasserschäden an Straßen und Wegen der Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg II Kleine Anfrage - KA 7/426 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Sommerhochwasser 2013 hat in Sachsen-Anhalt hohe Schäden an kommunaler Infrastruktur hinterlassen. Den Wiederaufbau unterstützt das Land aus Geldern der Länder, des Bundes und der Europäischen Union. Kommunen konnten aufgrund nachgewiesener Hochwasserschäden Zuwendungen aus der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 (nachfolgend RL Hochwasser genannt) beantragen. Die Kleine Anfrage KA 7/256 sollte offen legen, welche kommunale Infrastruktur der Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg aus Sicht der Landesregierung beschädigt wurde und schließlich wieder aufgebaut bzw. saniert wurde. Bedauerlicherweise sind einige Antworten (Drs. 7/524) nicht ganz nachvollziehbar. So liegen Informationen vor, dass folgende Wege (entgegen der Antworten der Landesregierung ) nicht vom Hochwasser überflutet wurden (die Angaben beziehen sich auf das kartographische Material): - Innen 3-Schmiedeweg, - Außen 5-Ausbau des Weges Alte Schäferei. Diese Annahmen gehen unter anderem auf die Tatsache zurück, dass der linke Elbdeich zwischen Glindenberg und der Ohremündung dem Hochwasser seinerzeit standhielt. Ebenso war der rechte Ohredeich zwischen Wolmirstedt und der Ohremündung nicht überflutet. Somit kann in den vorgenannten zwei Bereichen kein Hochwasser eingedrungen sein. 2 Zudem liegen Informationen von vor Ort vor, dass der Weg „Feldweg zum Seegraben “ zwar durch den Rückstau der Ohre mit Hochwasser geflutet wurde, dies aber nicht zu Folgeschäden führte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr unter Beteiligung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Sind von den genannten zwei Wegen Fotomaterialien o. Ä. vorhanden, die eine Überflutung beweisen? Luftbildaufnahmen zum Zeitpunkt des Hochwassers im Juni 2013 liegen für den „Innen 3 - Schmiedeweg“ (OT Heinrichsberg) und für den „Außen 5 - Weg zur alten Schäferei“ (OT Heinrichsberg) nicht vor. Private Fotos, die die Überschwemmungen des „Schmiedeweges“ beweisen, sind als Anlage 1 beigefügt. Für den Weg „Alte Schäferei“ wurde das Ingenieurbüro WSTC GmbH mit der Schadenserfassung beauftragt. In der Anlage 2 sind die Fotos des Weges und die Schädigung nach Qualmdrangwasser beigefügt. 2. Insofern keine Fotomaterialien o. Ä. vorliegen, wonach haben das ALFF bzw. das LVwA als zuständige Behörden entschieden? Gemäß „Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013“ haben die Kommunen Ingenieurbüros mit der Schadenserfassung und Kostenschätzung beauftragt. Die Entscheidungen der Bewilligungsstellen basieren auf den Informationen aus den gestellten Anträgen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass durch das Standhalten des Elbdeiches und des rechten Ohredeiches eine Überflutung der vorgenannten zwei Wege nicht möglich ist? Die Region Loitsche-Heinrichsberg war nicht unmittelbar durch Deichbrüche vom Hochwasser 2013 betroffen. Jedoch war infolge des Hochwassers in der Region Loitsche-Heinrichsberg ein sehr hoher Grundwasserstand zu verzeichnen . Durch Dränge- bzw. Qualmdrangwasser trat stellenweise das Wasser an die Oberfläche. Bei derart hohen Wasserständen ist der Unterbau der Wege in seiner Tragfähigkeit stark beeinträchtigt. Der Unterbau kann die auf ihn wirkenden Lasten nicht mehr aufnehmen. Es kommt zu dem „Phänomen der Glasplatte auf dem Sofa beim Draufsetzen“ (harte Deckschicht auf weichem Untergrund ). Da die Wasserstände über einen langen Zeitraum sehr hoch anstanden, war die Gefährdung des Wegekörpers ebenfalls über einen längeren Zeitraum gegeben. Dies wurde mit der Beschreibung zur Schadenserfassung durch den Antragsteller dargelegt und mit Fotos dokumentiert (siehe Frage 1). Entsprechend der „Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013“ werden Schäden, die sich im Einzugsgebiet der Elbe und ihrer Nebenflüsse befinden , reguliert. Nach der o. g. Richtlinie werden im Rahmen der Fördergegenstände gemäß Abschnitt 1 Punkt 2.1 u. a. auch Schäden durch aufsteigendes 3 Grundwasser beseitigt. Wie oben dargelegt, lagen die Voraussetzungen für eine Förderung für das o. g. Vorhaben vor. Die Kommune beantragte die Mittel zur Hochwasserschadensregulierung auf den für die Kommunen vorgegebenen Formularen einschließlich Schadensgutachten und Kostenermittlung für jede Einzelmaßnahme bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Das ALFF (für Schäden nach Teil B) und das LVwA (für Schäden nach Teil E) als Bewilligungsbehörden haben die Schäden nach Aktenlage geprüft und bewilligt . 4. Existieren von dem Weg „Feldweg zum Seegraben“ Fotomaterialien, die Folgeschäden beweisen? Luftbildaufnahmen zum Zeitpunkt des Hochwassers im Juni 2013 liegen für diesen „Feldweg zum Seegraben“ vor und sind als Anlage 3 beigefügt. Das Ingenieurbüro WSTC GmbH wurde mit der Schadenserfassung von der Kommune beauftragt. Der „Feldweg zum Seegraben“ befindet sich in einem Gebiet, das vollständig durch den Rückstau bzw. Drängwasser der Ohre überspült war. Die lang anhaltende Durchfeuchtung des Weges hat die Tragfähigkeit des Weges lange Zeit beeinträchtigt. Über diesen Weg müssen neben dem landwirtschaftlichen Verkehr zur Bewirtschaftung der Flächen auch Kontrollund Wartungsfahrten zum Graben selber und dessen Durchlassbauwerken erfolgen . Dazu muss eine Befahrbarkeit auch in Zeiten eines erhöhten Wasserstandes , solange es noch möglich ist, gegeben sein. Die „Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013“ zielt auch auf die Einhaltung technischer Anforderungen bei der Schadensbeseitigung ab. Durch die Befestigung mit einer Schotterdecke ist dies beim Feldweg zum Seegraben gewährleistet. Daher wurde der Beantragung der Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg stattgegeben und eine Bewilligung ausgesprochen. 5. Insofern keine Fotomaterialien o. Ä. existieren, wonach haben das ALFF bzw. das LVwA als zuständige Behörden den Schaden reguliert? Siehe Antwort zur Frage 4. Schmiedeweg Anlage 1 Schmiedeweg Anlage 1 Schmiedeweg Anlage 1 Weg „Alte Schäferei“ Anlage 2 Verschobene und gebrochene Betonplatten, aufgenommen am 28.08.2013 Feldweg zum Seegraben Anlage 3 Quellenangabe: © BfG (bafg.de), 2015 Quellenangabe: © BfG (bafg.de), 2015 d0863_Anlage.pdf Anlage 1 Schmiedeweg.pdf Anlage 2 Weg Alte Schäferei Anlage 3 _Feldweg zum Seegraben