Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/882 25.01.2017 (Ausgegeben am 25.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Keindorf (CDU) Übergangssystem Schule Beruf - Regionales Übergangsmanagement Sachsen- Anhalt (RÜMSA) Teil II Kleine Anfrage - KA 7/448 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort Drs. 7/548 vom 11. November 2016 auf die Kleine Anfrage KA 7/236 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass es in der RÜMSA-Handlungssäule I keine Teilnehmer/innen gibt und für die RÜMSA-Handlungssäule II noch keine Bewilligung vorliegt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Werden aktuell und in den nächsten Jahren im Rahmen von RÜMSA finanzielle Mittel für den Aufbau zusätzlicher Projekte neben bestehenden Maßnahmen und Programmen sowie die Weiterentwicklung oder Förderung bereits am Markt bestehender Projekte verwendet? Wenn ja, bitte nach Projekten und Fördersummen aufschlüsseln. Die kommunalen Bündnisse können im Rahmen der Handlungssäule II des Landesprogramms RÜMSA jährlich ein Förderbudget beantragen, um Projekte in Ergänzung zu bestehenden Programmen und Förderansätzen zu initiieren. Für die Beantragung des Förderbudgets müssen u. a. Inhalt und Zielgruppe des Projektvorhabens auf der Grundlage einer regionalspezifischen Analyse und die Kohärenz zu bestehenden Förderansätzen dargestellt werden. Die Umsetzung der regionalen Förderbudgets erfolgt in Form von Ideenwettbewerben, in deren Ergebnis der Regionale Arbeitskreis Projektvorschläge zur Förderung auswählt und dabei die Steuerungsgruppe des Landesprogramms RÜMSA einbezieht. 2 Bis zum 31. Dezember 2016 sind folgende Projekte bewilligt oder geplant worden : Landkreis/ Kreisfr. Stadt Höhe Budgetbereitstellung Bezeichnung Ideenwettbewerb Wettbewerbsergebnis : Vorhaben/ Träger Höhe Fördersumme Halle 480.000,00 Neue Chancen für benachteiligte Jugendliche und Volljährige am Übergang Schule- Beruf „Joblinge“/Joblinge gemeinnützige AG Leipzig 436.479,00 Altmarkkreis Salzwedel 320.000,00 Kompetenzagentur „Kompetenzagentur“/ Grone Schulen Sachsen-Anhalt GmbH gemeinnützig 318.213,00 Saalekreis 224.000,00 Schaffung von Angeboten zur Berufsorientierung für Eltern Ideenwettbewerb ist noch nicht abgeschlossen noch offen 2. Wie bewertet die Landesregierung die Mitteilung der Stadt Halle im Amtsblatt vom 26. Oktober 2016, wonach in Halle aktuell 15 Teilnehmer über das Projekt JOBLINGE im Rahmen von RÜMSA betreut werden? Dem Träger wurde am 30. September 2016 der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt. Auf dieser Grundlage konnte die Stadt Halle im Amtsblatt über das Projektvorhaben berichten. 3. Wann wurden die Mittel für das Projekt JOBLINGE im Rahmen welcher RÜMSA Handlungssäule und in welcher Höhe bewilligt? Die Bewilligung erfolgte mit Zuwendungsbescheid vom 14. Dezember 2016 (im übrigen siehe Antwort zu Frage 1). 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass RÜMSA nachhaltig zu übersichtlichen Strukturen im Übergangssystem Schule Beruf mit einer Beschränkung auf Maßnahmen und Programmen, die eine hohe Wirksamkeit (Erfolgsquoten, Eingliederungsquoten) und Wirtschaftlichkeit vorweisen, beiträgt? Nachhaltigkeit und regionale Wirksamkeit sind wesentliche Erfolgskriterien des Landesprogramms RÜMSA. Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Landesprogramms ist es, dass die kommunalen Bündnisse eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben, an der mindestens die Jugendämter, die Jobcenter, die Agenturen für Arbeit und der Bereich Schule beteiligt sind. Darüber hinaus ist ein Umsetzungskonzept mit einer verbindlichen Zielvereinbarung vorzulegen. In diesen Dokumenten ist u. a. darzustellen, wie die Nachhaltigkeit der im Rahmen von RÜMSA aufgebauten Beratungs- und Unterstützungsstrukturen und -angebote für Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf nach Auslaufen der Förderung verstetigt werden soll. Alle beteiligten kommunalen Bündnisse haben sich als eines der ersten Ziele gesetzt, eine Transparenz aller regionalen Angebote zur Berufsorientierung und zur Unterstützung des Übergangs von der Schule in den Beruf nach innen (Ko- 3 ordinierung und Verzahnung der Angebote) und außen (übersichtliche Veröffentlichung der Angebote) herzustellen. Für die Sicherung der Wirksamkeit und Qualität der regionalen Projekte im Rahmen der Handlungssäule II sind die Kommunen verantwortlich. Als Grundlage hierfür legt die Steuerungsgruppe des Landesprogramms RÜMSA Qualitätskriterien fest und kommuniziert diese mit den kommunalen Bündnissen. So sind für jedes regionale Projektvorhaben quantitative und/oder qualitative Erfolgsindikatoren festzulegen, deren Umsetzung mindestens im Rahmen einer halbjährlichen Projektberichterstattung geprüft und bei Bedarf nachgesteuert werden kann. 5. Wie viele Personalstellen wurden im Rahmen von RÜMSA bis zum jetzigen Zeitpunkt geschaffen und welche Personalkosten sind damit verbunden ? Insgesamt wurden bis zur Ausgabe der Kleinen Anfrage im Rahmen des Landesprogramms RÜMSA 43,63 Personalstellen bewilligt. Für einen Zeitraum bis zum 30. September 2019 sind damit förderfähige Personalausgaben in Höhe von ca. 4,3 Mio. € verbunden.