Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/886 25.01.2017 (Ausgegeben am 25.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände , sonstige Gebrauchsgegenstände Kleine Anfrage - KA 7/486 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Entwurf des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2017 und 2018, Einzelplan 14 (Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr), Seiten 118/119, Titel 511 01, FZ 711, werden Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, dargestellt. Unter Punkt 4 Sonstiges steigen die Kosten von 11.500 EUR im Jahr 2016 auf a) 160.800 EUR im Jahr 2017 und b) 162.600 EUR im Jahr 2018. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Warum steigen die Kosten für Fachbücher von 6.500 EUR im Jahr 2016 auf 54.800 EUR in 2017 und auf 56.200 EUR in 2018? Welche Fachbücher sollen konkret angeschafft werden? Hier ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Ausgaben für 2016 nicht um die tatsächlichen verausgabten Kosten des Jahres 2016, sondern vielmehr um die im Jahr 2014 für den Haushaltsplan 2016 ermittelten Ausgaben handelt. Die Ist-Ausgaben 2016 für Fachbücher belaufen sich auf rd. 27.200 EUR. Da sich zum Teil die rechtlichen Grundlagen und die daraus resultierende Rechtsprechung schneller im zeitlichen Vergleich ändern, hat dies zu Folge, dass unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Neubeschaffung ak- 2 tueller Kommentierungen zur effektiven fachlichen Aufgabenerledigung unabdingbar ist. Ein Ersatz für veraltete Fachbücher sowie ggf. neu auf dem Markt erscheinende und für die Verwaltungstätigkeit erforderliche Fachbücher müssen bei nachgewiesenem Bedarf der Nutzer neu beschafft werden. Mit der Anmeldung zusätzlicher Mittel wurde auch im Hinblick auf eine adäquate Sachausstattung für die vorgesehene Fachpersonalverstärkung Vorsorge getroffen. Die konkrete Benennung der zu beschaffenen Fachliteratur ist noch nicht möglich, da Buchtitel und Autoren noch nicht publiziert sind. 2. Warum steigen die Kosten für Zeitungs-, Zeitschriftenabonnements, Gesetz - und Verkündungsblätter von 2.500 EUR im Jahr 2016 auf 14.500 EUR in 2017 und 14.800 EUR in 2018? Welche zusätzlichen Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sollen abgeschlossen werden? Die Ist-Ausgaben für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie für den fortlaufenden Bezug der Gesetz- und Verordnungsblätter belaufen sich im Jahr 2016 bereits auf ca. 14.000 EUR. Die Veranschlagung in 2017 und 2018 berücksichtigt lineare Kostensteigerungen. Zusätzliche Abonnements sollen nicht abgeschlossen werden. 3. Warum steigen die Kosten für Fortsetzungswerke, Loseblatt- und Entscheidungssammlungen von 1.800 EUR im Jahr 2016 auf 25.000 EUR in 2017 und auf 25.100 EUR in 2018? Die Ist-Ausgaben für Fortsetzungswerke, Loseblatt- und Entscheidungssammlungen belaufen sich im Jahr 2016 auf ca. 23.800 EUR. Es hat sich gezeigt, dass unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Neubeschaffung aktueller Gesamtausgaben gegenüber dem fortlaufenden Bezug von Ergänzungslieferungen vorteilhafter ist. Ergänzungslieferungen wurden daher gekündigt. Veraltete Fortsetzungswerke und Sammlungen werden bei Bedarf auf Anforderung der Nutzer neu beschafft, wofür mit der Anmeldung zusätzlicher Mittel Vorsorge getroffen worden ist. Einige Verlage gehen von sich aus bereits dazu über, statt einzelner Ergänzungslieferungen ein jährliches nur einmal aktualisiertes Gesamtexemplar auf den Markt zu bringen. Die Landesstraßenbaubehörde hat die Verfahrensweise bei der Beschaffung von Druckwerken der weitgehend in den übrigen Bibliotheken der Landesministerien bereits erprobten Praxis damit angepasst. 4. Wird die Steigerung der Kosten für elektronische Literatur von 0,00 EUR in 2016 auf 66.000 EUR in 2017 und 66.000 EUR in 2018 mit einer Digitalisierung von Fachliteratur erklärt? Wenn ja, um welche spezielle Literatur handelt es sich? Bereits seit einiger Zeit wird mit einem Mittelvolumen von rd. 30.000 EUR elektronische Literatur genutzt. Die Ausgaben hierfür wurden allerdings irrtümlich als Softwarekosten betrachtet und daher in dem für Informations- und Kommunikationstechnik vorgesehenen Einzelplan 19 Kapitel 19 23 Titel 511 67 bzw. Titel 511 95 veranschlagt und ausgabeseitig nachgewiesen. 3 Da elektronische Literatur u. a. wegen ihrer Aktualität und der ständigen Verfügbarkeit , auch bei mobiler Technik im Außendiensteinsatz, für den Nutzer und damit für die Arbeitserledigung vorteilhaft ist, wird künftig verstärkt darauf zurückzugreifen sein. Elektronische Literatur ist aber häufig sehr kostenintensiv, da der Preis regelmäßig von der Zahl der potenziellen Nutzer abhängt und diese, anders als bei einem konventionellen Buch, beim Kauf anzugeben sind (Lizenzerwerb). Eine vollständige Umstellung auf elektronische Literatur ist insoweit nicht beabsichtigt . Bewährt hat sich die elektronische Bereitstellung von technischen Regelwerken , wie z. B. technischen Baubestimmungen, DIN-Normen und Mustertexten für Vergabesachen. Für die sich durch die beabsichtigte Erweiterung des Nutzerkreises ergebenden zusätzlichen Ausgaben ist neben erwarteter moderater Kostensteigerungen in den Ansätzen des Doppelhaushalts Vorsorge getroffen worden. Konkrete Beschaffungen der elektronischen Literatur wird nach dem aktuellen Bedarf in den jeweiligen Haushaltsjahren ermittelt.