Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/887 25.01.2017 (Ausgegeben am 25.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Gehlmann (AfD) Personalausgaben des LSA im Zusammenhang mit der Nationalparkverwaltung Harz Kleine Anfrage - KA 7/491 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Entwurf des Haushaltplans für die Haushaltjahre 2017 und 2018 im Einzelplan 15 Kapitel 15 10 Titel 422 01, 428 01 sowie 428 61 werden die Personalkosten dargestellt . Im dazugehörigen Stellenplan bzw. der Stellenübersicht sind die jeweiligen Personalstellen aufgelistet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Warum sind im Stellenplan (Kapitel 15 10, Titel 422 01) zwei Stellen mit Bes. Gruppe A 15 Forstdirektor/in ausgeführt ausgeschrieben und welche Funktionen übernehmen die zwei Forstdirektoren/innen? Die beiden Planstellen dienen der Untersetzung der Fachbereichsleitung 2 „Naturschutz , Forschung und Dokumentation“ sowie der Fachbereichsleitung 3 „Waldentwicklung und Wildbestandsregulierung“. 2. Warum ist im Stellenplan (Kapitel 15 10, Titel 422 01) eine Aufstockung der Stelle Forstoberrat/rätin mit Bes. Gruppe A 14 geplant und welche Aufgaben soll die zusätzliche Stelle abdecken? Bedingt durch neue Bewirtschaftungsregeln ab 2017 dürfen künftig nicht mehr mehrere Personen bei Teilzeit auf einer Stelle geführt werden. Insoweit wird eine Stellenreserve vorgehalten, um im Rahmen der Ausnutzung der zur Verfügung stehenden VZÄ-Ziele die Aufgaben absichern zu können. 2 Um hier die freien Teilzeitanteile in einem möglichst unabhängigem Spektrum nutzen zu können - das Teilzeitverhalten für die nächsten zwei Jahre ist nicht vorhersehbar - wurde hierfür eine Planstelle A 14 aufgenommen. 3. Im Stellenplan, Stellenübersicht Kapitel 15 10, Titel 428 01 wird eine Erweiterung der Stellenbesetzung geplant. Für die Entgeltgruppen E 13, E 11, E 9 und E 6 Verwaltungsdienst sollen jeweils eine neue Stelle geschaffen werden. Die geplanten Entgelte steigen von 897.400 € auf 1.509.300 €. Bei der Schaffung von vier neuen Stellen kommt es zu einer Steigung der Entgeltkosten um 611.900 €. Bitte die Zuordnung der neuen Stellen begründen und die Entgeltkostensteigerungen aufschlüsseln. Der Ansatz 2018 wurde entsprechend der Haushaltstechnischen Richtlinien anhand der im Februar 2014 erwarteten Istkosten aufgestellt, bezogen auf das seinerzeit geführte Personal. Tarif- und Besoldungserhöhungen, Beförderungen und Höhergruppierungen sowie externe Nachbesetzungen für den Folgezeitraum waren nicht einzukalkulieren. Hierfür waren Verstärkungsmittel im Einzelplan 13 eingeplant. Interne Versetzungen waren nicht einzuberechnen, da diese lediglich Verschiebungen der Ausgaben innerhalb des Landeshaushaltes bewirken . Personalabgänge wurden nur insoweit berücksichtigt, wie tatsächlich Bezügezahlungen zu erwarten waren. Im Zeitraum seit 2014 wurden Tariferhöhungen in Höhe von insgesamt 4,4 % zzgl. einer Angleichung der Sonderzahlung (bis zu 18,8 % in den unteren Entgeltgruppen ) vorgenommen. Bei einem Ausgabevolumen von 897.400 € entspricht dies ca. 47.500 €. Neben Höhergruppierungen wurden verschiedene Personalmaßnahmen durchgeführt , wie z. B. Ersatz von Personalabgängen durch Personalzugänge, Tausch Beamte/Tarifbeschäftigte, Bewilligung befristeter Teilzeiten und deren Beendigung, Neueinstellungen. Im Bereich der Tarifbeschäftigten führten Personalveränderungen zu Mehrkosten bei Titel 428 01 i. H. v. ca. 214.000 €. Für 2017 und 2018 wurden bei einer Haushaltsplanaufstellung erstmals VZÄ- Ziele festgesetzt, die sich an dem Bestandspersonal 31. Dezember 2015 orientierten . Im Nationalpark Harz wurde ein VZÄ-Ziel 2018 i. H. v. 61 festgelegt. Die zum Zeitpunkt der Planung berechneten Nachbesetzungsmöglichkeiten wurden pauschal für 2017 und 2018 ausfinanziert. Dabei wurde von 50.000 €/Person und Jahr ausgegangen. Im Hinblick auf die Veränderung der Bewirtschaftungsregeln, insbesondere der Tatsache, dass ab 2017 für jede Person eine gesonderte Stelle benötigt wird und unter Berücksichtigung der möglichen Inanspruchnahme von Teilzeit, wurde auch die Stellenanzahl geändert. Insoweit erklärt sich ein Stellenaufwuchs im Kapitel 15 10.