Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/897 25.01.2017 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 26.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Robert Farle (AfD) Frage zu den Einzelplänen des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Kleine Anfrage - KA 7/484 Vorbemerkung des Fragestellenden: Erfahrungsgemäß entstehen aus nicht ausgeschöpften Haushaltstiteln Ausgabenreste , die, um die Sparsamkeit der Einzelressorts zu fördern, in den Einzelplänen verbleiben sollten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens und im Auftrag der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt. 1. Gibt es Budgetreste aus den Haushaltsjahren 2015 und 2016 und wenn ja, in welcher Gesamthöhe? Bitte für alle Einzelpläne/Ressorts tabellarisch darstellen. Der Gesamtumfang der durch das Ministerium der Finanzen bewilligten Ausgabereste nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln betrug in 2015: 293.390.778,75 EUR. Zusammengefasst sind die Beträge in Anlage 1 nach Einzelplänen (siehe auch Haushaltsrechnung 2015). Ausgabereste für 2016 können erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2016 berechnet werden. Der endgültige Jahresabschluss für 2016 wird im März 2017 erstellt. 2 2. Werden Budgetreste auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018 übertragen und verbleiben diese im jeweiligen Einzelplan? Der Runderlass zur Regelung der Bildung, Übertragung und Inanspruchnahme von Ausgaberesten vom 15. Dezember 2016 beinhaltet die Voraussetzungen zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2016. Eine Übertragung von Ausgaberesten aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geregelt werden. Die sachliche und zeitliche Bindung von Ausgaben ist im § 45 der Landeshaushaltsordnung geregelt.