Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/911 30.01.2017 (Ausgegeben am 31.01.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jens Diederichs (AfD) Fragen zu Einzelplan 11 des Haushaltsplans des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Kleine Anfrage - KA 7/466 Vorbemerkung des Fragestellenden: Anhand des Einzelplan 11 ergeben sich zu unterschiedlichen Kapiteln Einzelfragen, die im Wege dieser Kleinen Anfrage vor Beginn der parlamentarischen Haushaltsdebatte geklärt werden sollen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Budgetreste a) Gibt es Budgetreste aus den Haushaltsjahren 2015 und 2016 und wenn ja, in welcher Gesamthöhe? b) Werden Budgetreste auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018 übertragen und verbleiben diese im jeweiligen Einzelplan? Zu a) Im Bereich der budgetierten Einrichtungen - Gerichte und Staatsanwaltschaften - sind bei Kapitel 11 20 Titel 685 02 „Zuschüsse für budgetrelevante Ausgaben“ im Haushaltsjahr 2015 Budgetreste in Höhe von 1.500.000 EUR in das nächste Haushaltsjahr übertragen worden. Die Bildung von Budgetresten aus dem Haushaltsjahr 2016 kann erst nach dem endgültigen Jahresabschluss erfolgen. Zu b) Auf der Grundlage eines Runderlasses des Ministeriums der Finanzen wird die mögliche Bildung und Inanspruchnahme von Budgetresten aus dem Vorjahr geprüft und 2 bei Vorliegen der Voraussetzungen bei dem Ministerium der Finanzen beantragt werden. Die Höhe der übertragenen Ausgabereste kann von der rechnerischen Plan- Ist-Differenz abweichen. 2. Vorwort Ist die Landesregierung bereit, zur Erreichung ihrer in Teil B des Vorworts zum Einzelplan 11 festgeschriebenen Absicht der Erreichung einer Frauenquote von 50 v. H. bereit, Abstriche in der Qualifikation der Bewerber hinzunehmen ? Die Landesregierung beachtet bei jeder Bewerberauswahl das in Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz geregelte Prinzip der Bestenauslese nach den Kriterien „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“ und wird keine Abstriche bei der Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber hinnehmen. 3. Allgemeine Bewilligungen Kapitel 11 02 - Seite 27 Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sind jeweils 77.500 EUR für die Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter - Gender Mainstreaming eingestellt. a) Bitte diese Maßnahmen auflisten. b) Wie hoch ist der Betrag jeder Einzelmaßnahme? Bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln. Zu a) Die Haushaltsmittel der Titelgruppe 93 dienen zur Kofinanzierung von EU-Programmen der Förderperiode 2014 - 2020. Im Titel 683 93 betrifft das u. a. die Landesmittel zur Kofinanzierung der ESF-Maßnahme „Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter - Gender Mainstreaming“. Im Rahmen dieser Maßnahme sind verschiedene Vorhaben u. a. zu den strategischen Schwerpunkten: Umsetzung von Gender Mainstreaming in den EU-Fonds, gendersensible Kommunikation, gendersensible Professionalisierung der Facharbeit in der Landesverwaltung sowie geschlechterdifferenzierte Qualifizierung und Ausbau der Daten- und Informationslage geplant. Zu b) Für die ESF-Maßnahme „Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter – Gender Mainstreaming“ sind geplant: Haushaltsjahr Finanzierungsverhältnis EU-Mittel – Ausgaben Nationale Kofinanzierung EU Kapitel / Titel Kapitel / Titel Betrag in EUR Kapitel / Titel Betrag in EUR 2017 80 20 13 17 / 683 64 310.000 11 02 / 683 93 77.500 2018 80 20 13 17 / 683 64 310.000 11 02 / 683 93 77.500 3 4. Sozialer Dienst der Justiz Kapitel 11 03 – Seite 33 Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 sind jeweils 100.000 EUR für Reisekostenvergütungen für Dienstreisen eingestellt. Welches waren die drei höchsten Einzelreisekostenvergütungen im Haushaltsjahr 2016? Die drei höchsten Einzelreisekostenvergütungen im Bereich des Sozialen Dienstes der Justiz (Kapitel 11 03 Titel 527 01) betrugen im Haushaltsjahr 2016: 342,00 EUR, 144,00 EUR und 141,60 EUR. 5. Justizvollzugsanstalten Kapitel 11 05 - Seite 43 Für Zuschüsse zur Deckung von Betriebsverlusten wurden im Haushaltsjahr 2016 9.355.100 EUR eingestellt. a) Welche Betriebe haben Verluste in welcher Höhe im Haushaltsjahr 2016 realisiert? b) Worauf ist zurückzuführen, dass diese Betriebe in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 keine Zuschüsse mehr erhalten? Bitte die Betriebe und die Höhe der Zuschüsse in 2016 einzeln aufführen. Zu a) Alle gesetzlich normierten Beschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen des Landesbetriebes für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen sind defizitär und bedürfen daher einer Bezuschussung aus dem Landeshaushalt. Nach handelsrechtlichen Vorschriften findet keine Differenzierung nach Betrieben oder Fixkosten statt. Zu b) Auch in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 werden vom Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen Zuschüsse benötigt. Hierfür sind 9.753.900 EUR für 2017 und 9.626.600 EUR für 2018 im Kapitel 11 30 bei Titel 682 31 (Seite 107 des Haushaltsplanentwurfs) vorgesehen. Die Umsetzung der Haushaltsmittel aus dem Kapitel 11 05 Titel 682 31 in das Kapitel 11 30 Titel 682 31 erfolgt aufgrund der outputorientierten Budgetierung. Im Haushaltsjahr 2016 hat der Landesbetrieb einen Zuschuss in Höhe von 9.355.100 EUR erhalten (Stand: vorläufiges Ist 2016). 6. Frauenförderung/Gender Mainstreaming/LSBTTI Kapitel 11 15 - Seite 55 Der Löwenanteil der Zuschüsse an den Landesfrauenrat für 2016, 2017 und 2018 sind Personalausgaben. a) Erhält der Landesfrauenrat auch aus anderen Einzelplänen Zuschüsse? b Wenn ja, in welcher Höhe? zu a) Für das ESF Projekt „Netzwerkstelle AGG“ erhält der Landesfrauenrat Sachsen- Anhalt e. V. im Rahmen der Projektförderung eine Zuwendung, welche zum Teil im Einzelplan 11 (Kapitel 11 02) und zum Teil im Einzelplan 13 (Kapitel 13 17) veranschlagt ist. zu b) Für das ESF Projekt „Netzwerkstelle AGG“ sind im Einzelplan 13 (Kapitel 13 17 Titel 683 64) 91.800 EUR und im Einzelplan 11 (Kapitel 11 02 Titel 683 93) 23.000 EUR geplant. 4 7. Frauenförderung/Gender Mainstreaming/LSBTTI Kapitel 11 15 - Seite 58 Unter Titel 532 66 werden Sonstige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit für 2017 und 2018 mit 45.000. bzw. 40.000. EUR in Ansatz gebracht. Darunter 20.000 bzw. 10.000. EUR für Fachveranstaltungen. Welche Fachveranstaltungen sind im Einzelnen mit welchen finanziellen Ansätzen für 2017 und 2018 geplant? Für das Jahr 2017 ist eine ganztägige Fachtagung zu den Ergebnissen der Kohärenz - und Prozessanalyse des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt und zum Beginn der Fortschreibung des Landesprogramms vorgesehen . Dazu sind ca. 20.000 EUR eingeplant. Im Jahr 2018 soll die Fortschreibung des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt abgeschlossen sein. Dafür ist eine Fachveranstaltung in Höhe von ca. 10.000 EUR eingeplant. 8. Frauenförderung/Gender Mainstreaming/LSBTTI Kapitel 11 15 - Seite 59 Unter Titel 533 66 werden Dienstleistungen Außenstehender mit Qualifizierungsangeboten , Expertisen usw. 106.000 EUR. Welche Organisationen erbringen Dienstleistungen im Rahmen dieses Titels? Die Dienstleister können derzeit nicht benannt werden, da die Leistungen erst zum gegebenen Zeitpunkt ausgeschrieben werden und dann erst der Zuschlag an einen konkreten Dienstleister erfolgen kann. 9. Produkthaushalt der Sozialgerichte Kapitel 11 20 - Seite 99 Streitigkeiten nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz - Seite 99 Hält die Landesregierung es für realistisch angesichts des steigenden Klageaufkommens gegen das Asylbewerberleistungsgesetz den Ansatz von 2016 für 2017 zu übernehmen und ihn für 2018 nur geringfügig um 6.500 EUR zu steigern? Zum Zeitpunkt der Planung für den Doppelhaushalt war der Zustrom der 2015 nach Sachsen-Anhalt gekommenen Asylbewerber bekannt und wurde bei den geplanten - ansteigenden - Stückzahlen berücksichtigt. Eine gesonderte Planung bzw. Erfassung der Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt nicht. Jedoch entsprechen die auf diesen Teil des Produktes „Streitigkeiten nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz“ entfallenden Verfahrenszahlen nur ca. 16 % der insgesamt ausgewiesenen Geschäftszahlen. Zugleich entfällt auf die Verfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur ein geringer Teil von ca. 10 % der insgesamt in diesem Produkt ausgewiesenen „Nicht budgetrelevanten Kosten“. Der dort geplante Anstieg um 6.500 EUR von 2017 zu 2018 ist auf den Anstieg der Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen und auch nach aktueller Einschätzung realistisch. 5 10. Budgetierte Einrichtungen – Justizvollzug Kapitel 11 30 – Seite 109 Wie setzten sich die offenbar heute schon bekannten Nachforderungen der PPP-Projektgesellschaft für 2018 im Einzelnen zusammen? Die möglichen Nachforderungen der PJB betreffen bislang noch nicht prüffähig abgerechnete Zahlungsansprüche aufgrund von Lohnkostensteigerungen nach Maßgabe der Wertsicherungsklauseln in den Dienstleistungsverträgen zum PPP-Projekt JVA Burg. Demzufolge und im Hinblick auf einen derzeit vor dem Oberlandesgericht Naumburg anhängigen Rechtsstreit mussten seit dem 3. Quartal des Jahres 2013 in erheblichem Umfang Zahlungen zurückbehalten werden. Mit einer rechtskräftigen Entscheidung des anhängigen Rechtsstreits und einer prüffähigen Abrechnung von Seiten der PJB wird im Jahr 2018 gerechnet. Die im Kapitel 11 30 zu veranschlagenden Haushaltsmittel für Nachforderungen der PJB setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen: Rechnungszeitraum Betrag 3. Quartal 2013 bis 4. Quartal 2015 2.581.000 EUR 1. bis 4. Quartal 2016 691.000 EUR 1. bis 4. Quartal 2017 704.900 EUR Summe: 3.976.900 EUR