Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/942 02.02.2017 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 03.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Sponsoringtätigkeit der Investitionsbank - Teil II Kleine Anfrage - KA 7/498 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort (Drs. 7/466) auf die Kleine Anfrage KA 7/228 hat die Landesregierung dargelegt, dass sie sich im Verwaltungsrat der Investitionsbank grundsätzlich mit dem Thema Sponsoring befassen möchte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Entwicklung der Sponsoringaktivität der Investitionsbank hinsichtlich Anzahl, Umfang, Empfängerkreis und Grundsätzen des Sponsoring? Über die Vereinbarung von Sponsoringleistungen der Investitionsbank Sachsen -Anhalt entscheidet die Geschäftsleitung der Bank in eigener Verantwortung . Die Landesregierung nimmt hierzu daher keine Bewertung vor. Bezogen auf die Gesamtkosten der Bank beträgt der Anteil der Aufwendungen für Sponsoring im Jahr 2015 ca. 0,16 % und bewegt sich somit in einem vertretbaren Rahmen. 2. Wann, in welchem Rahmen und mit welchen Teilnehmern fanden im Jahr 2016 Befassungen der Landesregierung zum Sponsoring durch die Investitionsbank statt, ggf. auch außerhalb des Verwaltungsrates? Der Verwaltungsrat der Investitionsbank Sachsen-Anhalt hat sich in seiner Sitzung am 29. November 2016 zum Thema Sponsoring durch die Geschäftsleitung der Bank berichten lassen. Die Teilnehmerliste ist als Anlage beigefügt. 2 3. Welche Ergebnisse hatten diese Befassungen? Der Verwaltungsrat hat den Bericht zur Kenntnis genommen. 4. Wann sind weitere Befassungen geplant? Es sind keine weiteren Befassungen geplant. 5. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung zur Sponsoringtätigkeit der Investitionsbank hinsichtlich Anzahl, Umfang, Empfängerkreis und Grundsätzen des Sponsoring? Siehe Antwort zu Frage 1.