Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/948 03.02.2017 (Ausgegeben am 03.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechte Organisationen und Parteien in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/507 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als Verschlusssache „VS-VERTRAU- LICH“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12; Urteil vom 25. Januar 2016, Az.: LVG 6/15). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen eins bis drei, fünf und sieben würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr 2 wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen -Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen, für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen- Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. 1. Welche neonazistischen, rechten oder rechtsextremistischen Organisationen und Parteien haben im Jahr 2016 in Sachsen-Anhalt existiert? Bitte gegebenenfalls Angabe aller jeweils verwendeten Namen. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. „Rechte“ Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Dies vorangestellt, ist der Landesregierung die Existenz folgender rechtsextremistischer Organisationen und Parteien im Jahr 2016 in Sachsen-Anhalt bekannt. Lfd. Nr. Name der jeweiligen Organisationen und Parteien 1.1 NPD Landesverband Sachsen-Anhalt 1.2 NPD Kreisverband Magdeburg 1.3 NPD Kreisverband Salzland 1.4 NPD Kreisverband Altmark 1.5 NPD Kreisverband Wittenberg 1.6 NPD Kreisverband Halle (Saale) 1.7 NPD Kreisverband Saalekreis 1.8 NPD Kreisverband Anhalt-Bitterfeld 1.9 NPD Kreisverband Harz 1.10 NPD Kreisverband Burgenlandkreis 1.11 NPD Kreisverband Mansfeld-Südharz 1.12 NPD Kreisverband Börde 1.13 Junge Nationaldemokraten (JN) Landesverband Sachsen-Anhalt 1.14 Junge Nationaldemokraten (JN) Stützpunkt Magdeburg 1.15 Partei „Die Rechte“ Landesverband Sachsen-Anhalt 1.16 Partei „Die Rechte“ Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land 1.17 Partei „Die Rechte“ Kreisverband Halle (Saale) 1.18 Partei „Der III. Weg“ Gebietsverband „Mitte“ 1.19 „Aktionsgruppe Merseburg“ / „Freie Kräfte Merseburg“ 1.20 „Identitäre Bewegung“ (IB Harz, IB Magdeburg, Kontrakultur Halle) 1.21 „Freie Kräfte Burgenlandkreis“ 1.22 „Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/Dessau“ bzw. „Freie Nationalisten Dessau“ 1.23 Siehe Vorbemerkung 1.24 „Kampfbündnis Mitteldeutschland“ / „Kollektiv Mitteldeutschland“ 1.25 „Brigade Halle/Saale“ 1.26 „Brigade Magdeburg“ 1.27 „Nationales Kollektiv Anhalt“ (NKA) (zuvor „Brigade Bitterfeld“, die Gruppe tritt auch unter der Bezeichnung „Jungsturm Dessau“ in Erscheinung). 1.28 „Europäische Aktion Sachsen-Anhalt“ 1.29 Siehe Vorbemerkung 1.30 Rechtsextremistische Szene in der Region Mansfeld-Südharz Siehe Vorbemerkung 1.31 „MAGIDA 2.0“ 1.32 Siehe Vorbemerkung 3 Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 2. Wann und wo sind die jeweiligen Organisationen und Parteien gegründet worden, wann und wo haben sie sich gegebenenfalls aufgelöst und wie schätzt die Landesregierung diese Auflösungen ein? Erkenntnisse der Landesregierung zu den Gründungsdaten und -orten der in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Erkenntnisse zu etwaigen Auflösungen dieser Organisationen und Parteien liegen der Landesregierung nicht vor. Lfd Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zum jeweiligen Gründungsdatum und Gründungsort zu 1.1 Der NPD Landesverband entstand aus den am 24.03.1990 gegründeten „Mit-teldeutschen Nationaldemokraten“ (MND). Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.2 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 14.02.2000 in Magdeburg. zu 1.3 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 03.03.2007. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.4 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 14.04.2000 in Salzwedel (Alt-markkreis Salzwedel). zu 1.5 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 09.12.2001. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.6 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 03.03.2000 in Halle (Saale). zu 1.7 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 19.09.1999 in Rossbach (Land-kreis Saalekreis). zu 1.8 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 11.03.2006 in Ramsin (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). zu 1.9 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 25.01.2001 in Hoym (Salzland-kreis). Derzeit ist er inaktiv. zu 1.10 Gegründet wurde der NPD Kreisverband Anfang der Neunziger Jahre. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.11 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 19.11.1999 in Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz). Derzeit ist er inaktiv. zu 1.12 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 19.12.2008. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.13 Gegründet wurde der JN Landesverband Sachsen-Anhalt im August 2005. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.14 Gegründet wurde der Stützpunkt im Oktober 2006 in Magdeburg. zu 1.15 Gegründet wurde der Landesverband der Partei „Die Rechte“ Sachsen-Anhalt nach eigenen Angaben am 30.11.2014 im Landkreis Wittenberg. zu 1.16 Gegründet wurde der Kreisverband am 24.05.2014. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.17 Gegründet wurde der Kreisverband am 23.04.2016 in Halle (Saale). zu 1.18 Gegründet wurde der Gebietsverband „Mitte“ am 9. Januar 2016 in Berlin. zu 1.19 Keine Erkenntnisse zu 1.20 Keine Erkenntnisse zu 1.21 Keine Erkenntnisse 4 zu 1.22 Keine Erkenntnisse zu 1.23 Siehe Vorbemerkung. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.24 Gegründet im Sommer 2015 im Saalekreis. Der Gründungsort ist nicht be-kannt. zu 1.25 Gegründet im Jahr 2014. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.26 Keine Erkenntnisse zu 1.27 Gegründet etwa im Mai 2015. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.28 Der Stützpunkt Dessau-Roßlau wurde vermutlich im Februar 2015 gegründet. Aus diesem entwickelte sich die „Europäische Aktion Sachsen-Anhalt“. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.29 Siehe Vorbemerkung zu 1.30 Siehe Vorbemerkung. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.31 Keine Erkenntnisse zu 1.32 Siehe Vorbemerkung Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3. Wie viele Personen - getrennt nach Geschlecht - zählen zu den jeweiligen Organisationen und Parteien und aus welchen Orten kommen sie? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Lfd Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zu den jeweiligen Mitgliederzahlen im Jahr 2016 und den jeweiligen Wohnorten der Mitglieder Mitgliederzahl gesamt Mitgliederzahl männlich Mitgliederzahl weiblich Wohnorte zu 1.1 ca. 250 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse landesweit zu 1.2 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse überwiegend Magdeburg zu 1.3 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.4 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.5 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.6 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse überwiegend Halle (Saale) zu 1.7 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 1.8 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.9 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.10 ca. 40 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung 5 zu 1.11 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.12 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.13 ca. 25 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.14 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.15 ca. 10 Mindestens 8 Keine Erkennt-nisse Magdeburg, Halle (Saale ), Blankenburg zu 1.16 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 1.17 Siehe Vorbe-merkung Mindestens 5 Mindestens 1 Halle (Saale), Merseburg , Weißenfels, Klostermansfeld zu 1.18 ca. 10 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.19 17 – 22 15 – 20 2 Merseburg, Mücheln, Farnstedt zu 1.20 Siehe Vorbe-merkung Mindestens 9 Mindestens 4 Wernigerode, Magdeburg , Halle (Saale) zu 1.21 22 20 2 Weißenfels, Naumburg zu 1.22 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 1.23 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Zeitz, Theißen, Weißenfels zu 1.24 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.25 ca. 30 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 1.26 ca. 5 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Magdeburg zu 1.27 ca.15 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Bitterfeld-Wolfen, Dessau -Roßlau zu 1.28 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 1.29 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 1.30 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 1.31 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Magdeburg zu 1.32 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS- VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 6 4. Unterhalten die jeweiligen Organisationen und Parteien eigene Internetpräsenzen und wenn ja, welche sind das? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Lfd Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Internetpräsenzen zu 1.1 http://www.npd-sachsen-anhalt.de https://www.facebook.com/pages/NPD-Sachsen- Anhalt/627792194016177?fref=ts zu 1.2 http://www.npd-magdeburg.de https://www.facebook.com/NPDmagdeburg?fref=ts zu 1.3 Keine Internetpräsenz zu 1.4 Keine Internetpräsenz zu 1.5 https://www.facebook.com/npd.wittenberg zu 1.6 http://www.npd-halle-saale.de https://facebook.com/NPD-Kreisverband-Halle-Saale- 1558574527759397/?ref=ts zu 1.7 Keine Internetpräsenz zu 1.8 http://www.npd-abi.de zu 1.9 Keine Internetpräsenz zu 1.10 https://www.facebook.com/npdburgenlandkreis zu 1.11 Keine Internetpräsenz zu 1.12 https://www.facebook.com/NPD.HDL?fref=ts Stellt ein unter http://www.npd-sachsen-anhalt.de zu 1.13 https://www.facebook.com/JnSachsenAnhalt http://alt.jn-buvo.de (die „Suche“ nach dem jeweiligen Bundesland läuft über die Deutschlandkarte) zu 1.14 http://www.facebook.com/jnmagdeburg?fref=pb&hc_location=profile_browser zu 1.15 www.rechte-sachsen-anhalt.com https://www.facebook.com/Rechtes-Forum-Magdeburg- 789307844507835 zu 1.16 https://twitter.com/DieRechteMDJL https://vk.com/public114389209 https://www.facebook.com/Rechtes-Forum-Magdeburg- 789307844507835 zu 1.17 www.rechte-sachsen-anhalt.com https://www.facebook.com/Rechtes-Forum-Magdeburg- 789307844507835 zu 1.18 http://www.der-dritte-weg.info zu 1.19 Keine Internetpräsenz zu 1.20 http://facebook.com/IdentitäreBewegungHarz http://facebook.com/pages/Identitäre-Bewegung-Sachsen- Anhalt/748182798546840 http://facebook.com/pages/Identitäre-Bewegung-Magdeburg- 313563245699587 http://facebook.com/pages/Kontrakultur- Halle/74622415503779?sk=timeline&ref=page_ir 7 zu 1.21 Keine Internetpräsenz zu 1.22 http://logr.org/fndessau zu 1.23 Keine Erkenntnisse zu 1.24 Facebook „Kampfbündnis Mitteldeutschland“ Sommer 2015 bis Som-mer 2016 zu 1.25 https://www.facebook.com/BrigadeHallebhs/?fref=ts https://twitter.com/bhshalle https://twitter.com/Blood_Circle zu 1.26 http://facebook.com/Brigade-Magdeburg-741169159351951/?fref=ts zu 1.27 http://facebook.com/NKA-Nationales-Kollektiv-Anhalt-369474169909763/?fref=ts zu 1.28 www.facebook.com/Europäische-Aktion-Sachsen-Anhalt- 1579202242356426/?ref=page_internal www.europaeische-aktion.org zu 1.29 https://www.facebook.com/BrigadeHallebhs/?fref=ts https://twitter.com/bhshalle https://twitter.com/Blood_Circle zu 1.30 Keine Erkenntnisse zu 1.31 www.facebook.com/pages/Magida- 20/487927824695428?ref=ts&fref=ts www.facebook.com/groups/912300878836643/?notif_t=group_r2j_appr oved zu 1.32 Keine Erkenntnisse 5. Welche Treffpunkte der jeweiligen Organisationen und Parteien sind der Landesregierung bekannt? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Lfd Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zu den jeweiligen Treffpunkten im Jahr 2016 zu 1.1 Wechselnde Gaststätten oder Privatwohnungen zu 1.2 Wechselnde Gaststätten. Siehe Vorbemerkung. zu 1.3 Keine Erkenntnisse zu 1.4 Keine Erkenntnisse zu 1.5 Keine Erkenntnisse zu 1.6 Objekt Köthener Str. 31 in Halle (Saale) zu 1.7 Wechselnde Gaststätten. Siehe Vorbemerkung. zu 1.8 Keine Erkenntnisse zu 1.9 Keine Erkenntnisse zu 1.10 Siehe Vorbemerkung zu 1.11 Keine Erkenntnisse zu 1.12 Keine Erkenntnisse zu 1.13 Keine Erkenntnisse zu 1.14 Keine Erkenntnisse zu 1.15 Keine Erkenntnisse zu 1.16 Siehe Vorbemerkung zu 1.17 Keine Erkenntnisse zu 1.18 Keine Erkenntnisse zu 1.19 Siehe Vorbemerkung 8 zu 1.20 Keine Erkenntnisse zu 1.21 Siehe Vorbemerkung zu 1.22 Siehe Vorbemerkung zu 1.23 Siehe Vorbemerkung zu 1.24 Keine Erkenntnisse zu 1.25 Diverse Orte im öffentlichen Raum und Gaststätten zu 1.26 Keine Erkenntnisse zu 1.27 Diverse Orte im öffentlichen Raum zu 1.28 Keine Erkenntnisse zu 1.29 Siehe Vorbemerkung zu 1.30 Siehe Vorbemerkung zu 1.31 Siehe Vorbemerkung zu 1.32 Keine Erkenntnisse Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 6. Haben die jeweiligen Organisationen und Parteien eigene Medien wie Informationshefte , Flugblätter, Aufkleber, o. Ä. publiziert? Welche sind das und welchen Inhalt haben sie? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Lfd Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zur Art der im Jahr 2016 publizierten Medien Inhalt bzw. Titel der jeweiligen Medien zu 1.1 Keine Erkenntnisse - zu 1.2 Keine Erkenntnisse - zu 1.3 Keine Erkenntnisse - zu 1.4 Keine Erkenntnisse - zu 1.5 Keine Erkenntnisse - zu 1.6 Keine Erkenntnisse - zu 1.7 Keine Erkenntnisse - zu 1.8 Keine Erkenntnisse - zu 1.9 Keine Erkenntnisse - zu 1.10 Keine Erkenntnisse - zu 1.11 Keine Erkenntnisse - zu 1.12 Keine Erkenntnisse - zu 1.13 Keine Erkenntnisse - zu 1.14 Keine Erkenntnisse - zu 1.15 Transparent, Plakate „Perspektiven statt Massenzuwanderung“ 9 zu 1.16 Transparent, Plakate „Perspektiven statt Massenzuwanderung“ „Widerstand verpflichtet“ zu 1.17 Plakate „Für ein gewaltfreies Halle“ zu 1.18 Aufkleber „Deutsche Winterhilfe“ zu 1.19 Transparent „Gegen Asylmissbrauch und Massenzuwande-rung“ zu 1.20 Transparent, Aufkleber, Plakate, Flyer „Remigration“; „Wehr Dich es ist Dein Land“; „Sichere Grenzen/Grenzen schützen“; „Festung Europa “; „Der große Austausch“ zu 1.21 Keine Erkenntnisse - zu 1.22 Keine Erkenntnisse - zu 1.23 Keine Erkenntnisse - zu 1.24 Transparente „Freiheit muss erkämpft werden“ zu 1.25 Keine Erkenntnisse - zu 1.26 Keine Erkenntnisse - zu 1.27 Keine Erkenntnisse - zu 1.28 Fahnen, Flyer Logo der Europäischen Aktion, „Unsere 7 Zie-le/Die 7 Ziele“ zu 1.29 Keine Erkenntnisse - zu 1.30 Keine Erkenntnisse - zu 1.31 Wöchentlicher Teilnah-meaufruf (Facebook) u.a. „Auch du bist Deutschland“ zu 1.32 Keine Erkenntnisse - 7. Welche Erkenntnisse über Verbindungen der jeweiligen Organisationen und Parteien zu anderen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Organisationen, auch außerhalb Sachsen-Anhalts, liegen vor? Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. „Rechte“ Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Dies vorangestellt, liegen der Landesregierung für das Jahr 2016 die folgenden Erkenntnisse über Verbindungen im Sinne der Frage vor. Lfd Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse für das Jahr 2016 zu 1.1 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. zu 1.2 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremistischen Szene. Darüber hinaus bestanden Kontakte zu den „Freien Kräften Magdeburg“. zu 1.3 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. zu 1.4 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. Darüber hinaus bestanden Kontakte zu den „Freien Kräften“. zu 1.5 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. Darüber hinaus bestanden Kontakte zu den „Freien Kräften“. zu 1.6 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. Darüber hinaus bestanden Kontakte zu den „Freien Kräften“. 10 zu 1.7 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. Darüber hinaus bestanden Kontakte zu den „Freien Kräften“. zu 1.8 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. zu 1.9 Keine Erkenntnisse zu 1.10 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. Darüber hinaus bestanden Kontakte zu den „Freien Kräften“. zu 1.11 Siehe Vorbemerkung zu 1.12 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. Darüber hinaus bestanden Kontakte zu den „Freien Kräften“. zu 1.13 Es bestanden Kontakte zum JN Bundesverband, zum JN Landesverband Sachsen, zum NPD Kreisverband Magdeburg, zum NPD Landesverband Sachsen-Anhalt und zur parteigebundenen rechtsextremistischen Szene. zu 1.14 Keine Erkenntnisse zu 1.15 Es bestanden Kontakte zum Bundesverband der Partei „Die Rechte“, zu den Landesverbänden „Die Rechte“ Niedersachsen, Sachsen und Thüringen, zur NPD Sachsen-Anhalt, zur „Europäischen Aktion“, zu „MAGIDA 2.0“, zur „Brigade Halle/Saale“, zum „Aktionsbündnis Sachsen-Anhalt“, „Wir lieben Sachsen /Thügida“, „Nationales Kollektiv Anhalt“ und zu den „Freien Kräften“. Darüber hinaus bestanden strukturell gesehen Kontakte zum Bundesverband sowie zu den Landesverbänden Niedersachsen, Sachsen und Thüringen der Partei. zu 1.16 Es bestanden Kontakte zu Mitgliedern der Partei „Die Rechte“ aus Niedersachsen . Kontakte bestanden ebenfalls zur „Brigade Magdeburg“, zum „Aktionsbündnis Sachsen-Anhalt“ sowie zur ungebundenen Kameradschaftsszene in Magdeburg und im Jerichower Land. zu 1.17 Es bestanden Kontakte zur NPD, „Europäischen Aktion“, „Brigade Halle /Saale“, sowie zu den „Freien Kräften“ und zum „Aktionsbündnis Sachsen- Anhalt“. zu 1.18 Es bestanden parteiinterne Kontakte. zu 1.19 Es bestanden Kontakte zum NPD Kreisverband Saalekreis und zu den „Freien Kräften Burgenlandkreis“. zu 1.20 Es bestanden Kontakte zur „Identitären Bewegung“ Österreich und zur „Identi-tären Bewegung“ Frankreich. zu 1.21 Es bestanden Kontakte zum NPD Kreisverband Burgenlandkreis sowie zur rechtsextremistischen Szene in Thüringen. zu 1.22 Siehe Vorbemerkung zu 1.23 Siehe Vorbemerkung zu 1.24 „Kampfbündnis Mitteldeutschland“ / „Kollektiv Mitteldeutschland“ ist ein Zusammenschluss mehrerer rechtsextremistischer Aktionsgruppen aus dem Raum Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg. Es bestanden Kontakte zur „Brigade Halle/Saale“ sowie zur „Brigade Bitterfeld“. zu 1.25 Es bestanden Kontakte zu „Nationales Kollektiv Anhalt“ (NKA) und zur „Brigade 8“ sowie zu Personen der rechtsextremistischen Szene in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. zu 1.26 Es bestanden Kontakte zur „Brigade Halle/Saale“ und zu „Nationales Kollektiv Anhalt“ (NKA). zu 1.27 Es bestanden Kontakte zur „Brigade Halle/Saale“ und zum „Kampfbündnis Mitteldeutschland “ / „Kollektiv Mitteldeutschland“ sowie zu Personen der rechtsextremistischen Szene in Sachsen-Anhalt und Sachsen und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum (etwa „Die Rechte“). zu 1.28 Es bestanden Kontakte zur Partei „Die Rechte“, zum Aktionsbündnis Sachsen- Anhalt und zur rechtsextremistischen Szene Sachsen-Anhalt. Organisationsintern bestanden Kontakte in der Hauptsache nach Thüringen. zu 1.29 Keine Erkenntnisse zu 1.30 Siehe Vorbemerkung zu 1.31 Es bestanden Kontakte zur Partei „Die Rechte“, NPD, „Europäische Aktion“. 11 zu 1.32 Keine Erkenntnisse Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden.