Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/951 03.02.2017 (Ausgegeben am 06.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Nachfrage zum Entwurf Haushaltsplan für Haushaltsjahre 2017 und 2018 für Einzelplan 20 zum Titel 711 61 FZ 811 Kleine Anfrage - KA 7/511 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Überprüfung des Einzelplans 20 des Entwurfs des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 ergibt sich folgende Nachfrage bezüglich des Titels 711 61 FZ 811 mit der Zweckbestimmung „Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten “. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Frage: Aus welchem Grund steigen die Ausgaben für „Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten “ von 12.000.000 Euro im Jahr 2016 auf jeweils 16.000.000 Euro in den Jahren 2017 und 2018? Um Aufschlüsselung wird gebeten. Die Erhöhung des Finanzrahmens auf einen Betrag von 16 Mio. Euro bis zum Jahr 2018 ist für die Abarbeitung des Sanierungsstaus und eine planmäßige und wirtschaftliche Durchführung der KNUE unabdingbar. In diesem Zusammenhang werden auch brandschutztechnische, statische, wärmeschutztechnische, hygienische, arbeitsschutztechnische und betriebstechnische Mängel behoben. Die oftmals zu verzeichnende , verschlissene Gebäudesubstanz stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar, die die weitere Nutzung einzelner Gebäude u. U. in absehbarer Zeit ausschließen kann. Bei Beibehaltung des Haushaltsansatzes von 2016 i. H. v. 12 Mio. Euro ist eine kontinuierliche zeitnahe Abarbeitung unter Berücksichtigung der jährlichen Zuwächse nicht möglich. Eine dauerhafte Unterfinanzierung von baufachlich notwendigen Baumaß- 2 nahmen an den Landesliegenschaften führt zu unwirtschaftlichem Ressourcenverbrauch und letztlich zu finanziellen Mehrbelastungen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der unter diesem Titel realisierten Maßnahmen kann bei Bedarf nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres erstellt werden.