Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/972 03.02.2017 (Ausgegeben am 06.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Nachfrage zum Entwurf Haushaltsplan für Haushaltsjahre 2017 und 2018 für Einzelplan 20 zum Titel 812 69 FZ 811 Kleine Anfrage - KA 7/533 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Überprüfung des Einzelplans 20 des Entwurfs des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 ergibt sich folgende Nachfrage bezüglich des Titels 812 69 FZ 811 mit der Zweckbestimmung „Erstmalige Einrichtung“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Frage: Aus welchem Grund werden nach den bereits für das Jahr 2017 vorgesehenen 50.000 Euro im Jahr 2018 weitere 1.000.000 Euro für die „Erstmalige Einrichtung “ angesetzt? Um Aufschlüsselung wird gebeten. Die Umsetzung der Baumaßnahme „Polizeidirektion Magdeburg“ gehört zu den strukturprägenden prioritären Maßnahmen und ist auch Bestandteil der Koalitionsvereinbarung . Der Mittelbedarf richtet sich bei der erstmaligen Einrichtung nach dem Stand des geplanten Baufortschritts und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufgeschlüsselt werden.