Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/973 03.02.2017 (Ausgegeben am 06.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Nachfrage zum Entwurf Haushaltsplan für Haushaltsjahre 2017 und 2018 für Einzelplan 20 zum Titel 714 61 FZ 811 Kleine Anfrage - KA 7/534 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Überprüfung des Einzelplans 20 des Entwurfs des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 ergibt sich folgende Nachfrage bezüglich des Titels 714 61 FZ 811 mit der Zweckbestimmung „Maßnahmen zur Energieeinsparung und Umweltentlastung“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Frage: Aus welchem Grund steigen die Ausgaben für „Maßnahmen zur Energieeinsparung und Umweltentlastung“ 1.500.000 Euro im Jahr 2016 auf jeweils 3.000.000 Euro in den Jahren 2017 und 2018? Um Aufschlüsselung wird gebeten . Die energetische Sanierung der Landesliegenschaften ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2020/2030 der Landesregierung. Eine Erhöhung des Ansatzes auf jährlich 3 Mio. Euro ist für eine kontinuierliche Umsetzung des energetischen Sanierungsplanes erforderlich. Die energetische Sanierung von Landesliegenschaften gemäß EnEV 2014/2016 bzw. EEWärmeG soll noch zielgerichteter und hierbei insbesondere bei Gebäuden mit besonders hohen Betriebskosten und unwirtschaftlichen Technischen Anlagen vorangetrieben werden. 2 Es erfolgen Baumaßnahmen für den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien bei der Energiebedarfsdeckung und Verringerung der C02-Emissionen in Gebäuden auf Landesliegenschaften, insbesondere im Bereich der Technischen Anlagen, die einen hohen Verschleißgrad und hohe Energieverbrauchskosten aufweisen. Im Ergebnis wird eine dauerhafte Senkung der Energieverbrauchskosten erreicht.