Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/994 06.02.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 07.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechte und neonazistische Konzerte und Musikszene in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 Kleine Anfrage - KA 7/502 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als Verschlusssache „VS-VERTRAU- LICH“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12; Urteil vom 25. Januar 2016, Az.: LVG 6/15). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die teilweise Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet , das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). 2 Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen 1 bis 4.4 würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen, für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung solcher weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen oder solche Kontakte fortzuführen. Zudem stehen der Bekanntgabe von Namen von Veranstaltern und Mitgliedern von Musikgruppen schutzwürdige Interessen i. S. von Art. 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) insoweit entgegen, als die betroffenen Personen es bisher vermieden haben, in der Öffentlichkeit als Veranstalter rechtsextremistischer Konzert- und Musikveranstaltungen oder Mitglied einer rechtsextremistischen Musikgruppe bekannt zu werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche aktiven neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Musikgruppen und Liedermacher sind für das Jahr 2016 in Sachsen-Anhalt bekannt und aus welchen Orten kommen ihre Mitglieder? 2. Welche Musikgruppen und Liedermacher sind für das Jahr 2016 in Sachsen -Anhalt bekannt, bei denen die Landesregierung Anhaltspunkte für eine neonazistische, rechte oder rechtsextreme Ausrichtung hat? Worauf gründet sich der Verdacht und aus welchen Orten kommen ihre Mitglieder ? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenfassend beantwortet. Die Landesregierung sammelt Informationen zu rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermachern. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische Musikgruppen und Liedermacher“ findet nicht statt. „Rechte“ Musikgruppen und Liedermacher, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Die Einordnung erfolgt anhand der verwendeten Liedtexte. Die Landesregierung interpretiert die Fragen 1 und 2 dahingehend, dass nur solche rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermacher aufzuführen sind, zu denen der Landesregierung für das Jahr 2016 Erkenntnisse über Auftritte und die Produktion von Tonträgern vorliegen. Hinsichtlich der weiteren Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen. 3 Über die in der Anlage 1 enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3. Welche Auftritte der in Frage 1 und 2 genannten Musikgruppen, Liedermacher , Bands bzw. einzelne Mitglieder dieser in und außerhalb von Sachsen-Anhalt und der Bundesrepublik sind der Landesregierung im Jahr 2016 bekannt? Bitte Aufstellung nach Datum, Auftrittsort, gegebenenfalls weitere auftretende Bands, Teilnehmern und Teilnehmerinnen und gegebenenfalls Anlass bzw. Zweck des Konzerts übermitteln. Rechtsextremistische Musik hat durch ihre identitätsstiftende Funktion eine zentrale Bedeutung für die rechtsextremistische Szene. Rechtsextremisten nutzen die Musik zu dem Zweck, Jugendliche oder junge Erwachsene an ihre Ideologie heranzuführen. Die Protagonisten vermitteln offen oder unterschwellig durch die Liedinhalte und ihre Selbstdarstellung rechtsextremistische Feindbilder und eine nationalistische, fremdenfeindliche, antisemitische und antidemokratische Ideologie. Angaben zu den Auftritten der in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 genannten rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermachern sind der Anlage 2 zu entnehmen. Über die in der Anlage 2 enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4. Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen (Parteiveranstaltungen , Veranstaltungen von Kameradschaften, versammlungsrechtlichen , kommerziellen, privaten Veranstaltungen usw.) haben im Jahr 2016 mit welchen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Bands bzw. Musikern in Sachsen-Anhalt, an welchen Tagen, in welchen Orten stattgefunden? 4 4.1 Wer veranstaltete das jeweilige Konzert bzw. den Auftritt im Rahmen einer Veranstaltung und welcher Organisation sind der oder die jeweiligen Veranstalter zuzuordnen? 4.2 Was war das konkrete Veranstaltungsobjekt und in welchem Eigentumsverhältnis standen die jeweiligen Veranstalter zum Veranstaltungsobjekt ? 4.3 Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten diese Veranstaltungen jeweils? Aus welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Sachsen -Anhalts kamen jeweils wie viele Teilnehmer und welchen Organisationen waren diese gegebenenfalls zuzurechnen? Aus welchen anderen Bundesländern und gegebenenfalls welchen Staaten haben wie viele Personen an diesen Konzerten bzw. Auftritten im Rahmen von Veranstaltungen jeweils teilgenommen? 4.4 Welche Musiker und Bands haben jeweils an diesen Konzerten bzw. Auftritten im Rahmen von Veranstaltungen teilgenommen und aus welchen Orten stammen sie? Die Landesregierung sammelt Informationen zu rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermachern. Eine gesonderte Erfassung der Teilmengen „neonazistische Musikgruppen und Liedermacher“ sowie „rechtsextremistische Bands“ findet nicht statt. „Rechte“ Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Die Einordnung erfolgt anhand der verwendeten Liedtexte. Hinsichtlich der weiteren Antworten auf die Fragen 4.1 bis 4.4 wird auf die Anlage 3 verwiesen. Über die in der Anlage 3 enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4.5. Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen fanden unter welchen behördlichen Auflagen statt? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung insoweit vor, als im Zusammenhang mit den Veranstaltungen in Schönhausen am 2. April 2016 sowie in Magdeburg am 9. April 2016 und am 20. August 2016 folgende behördliche Auflagen erteilt wurden: Schönhausen am 2. April 2016 Es wurde verboten, solche Lieder vorzutragen und abzuspielen, die jugendgefährdend oder strafrechtlich relevant sind. 5 Magdeburg am 9. April 2016 Es durften ausschließlich Lieder vorgetragen und abgespielt werden, die im Vorfeld der Polizei mitgeteilt und polizeilich geprüft worden waren. Magdeburg am 20. August 2016 Es durften ausschließlich Lieder vorgetragen und abgespielt werden, die im Vorfeld der Polizei mitgeteilt und polizeilich geprüft worden waren. 4.6 Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen wurden während der Durchführung aus welchen Gründen von der Polizei beendet? Es wurden keine Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen während der Durchführung von der Polizei beendet. 4.7 Wie viele und welche Straftaten wurden im Vorfeld des, während des oder im Nachgang des jeweiligen Konzertes bzw. Auftrittes im Rahmen von Veranstaltungen registriert? Bitte Angabe der Paragrafen. Falls Gegenstände beschlagnahmt wurden: Welche waren das? Falls Platzverweise ausgesprochen wurden: Wie viele waren es jeweils? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung lediglich in Bezug auf die Veranstaltungen in Magdeburg am 9. April 2016, am 20. August 2016 sowie am 19. September 2016 vor. Magdeburg am 9. April 2016 Im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung wurden zwei Beleidigungen gemäß § 185 StGB, drei Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB, zwei Körperverletzungen gemäß § 223 StGB, 17 Verstöße gemäß § 26 VersammlG LSA sowie zwei Verstöße gegen § 29 BtMG registriert. Zudem wurden 32 Gegenstände (Betäubungsmittel, Pyrotechnik , Messer, Schutzbewaffnung, Vermummungsgegenstände sowie Pfeffer- und Tierabwehrspray) sichergestellt und 29 Platzverweise erteilt. Magdeburg am 20. August 2016 Im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung wurden zwei Verstöße gemäß § 130 StGB registriert. Magdeburg am 19. September 2016 Im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung wurde ein Verstoß gegen § 27 Abs. 1 JuSchG registriert. KA 7/502; Anlage 1 (Antwort auf die Fragen 1 und 2) 1 Rechtsextremistische Musikgruppe Herkunft Mitglieder Wohnort Ahnenerbe Raum Salzlandkreis Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Daily Broken Dream Colbitz, OT Lindhorst (Landkreis Börde) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Ex Umbra In Solem Raum Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld Südharz) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Fight Tonight Raum Sangerhausen (Landkreis Mansfeld- Südharz) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Kraftschlag Raum Weißenfels (Landkreis Burgenlandkreis) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Mortuary Raum Wolmirstedt (Landkreis Börde) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Permafrost Raum Zeitz (Landkreis Burgenlandkreis) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Prora Raum Mansfeld (Landkreis Mansfeld- Südharz) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung KA 7/502; Anlage 1 (Antwort auf die Fragen 1 und 2) 2 Rechtsextremistische Musikgruppe Herkunft Mitglieder Wohnort Söhne Germaniens Hecklingen (Landkreis Salzlandkreis) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Rechtsextremistischer Liedermacher Herkunft Mitglieder Wohnort „Driugan“ Wernigerode (Landkreis Harz) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung „Oiram“ Wittenberg (Landkreis Wittenberg) Albrecht, Mario Wittenberg (Landkreis Wittenberg) Schulze, René Köthen (Anhalt) (Landkreis Anhalt- Bitterfeld) Schulze, René Köthen (Anhalt) (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) „Maik aus Magdeburg“ Magdeburg Sundermann, Maik Magdeburg KA 5/702; Anlage 2, Antwort auf Frage 3 1 Rechtsextremistische Musikgruppe Datum Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/ Liedermacher Teilnehmer Anlass/Zweck Ahnenerbe 26.11.2016 Allstedt, OT Sotterhausen (Sachsen-Anhalt, Landkreis Mansfeld-Südharz) Siehe Vorbemerkung Ca. 120 Keine Erkenntnisse Daily Broken Dream 23.04.2016 Kirchheim (Thüringen) „Fight Tonight“ Siehe Vorbemerkung 176 Keine Erkenntnisse Ex Umbra in Solem 27.02.2016 Kirchheim (Thüringen) „Old Glory“ „Exzess“ „Frontalkraft“ 247 Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 27.05.2016 Allstedt, OT Sotterhausen (Sachsen-Anhalt, Landkreis Mansfeld-Südharz) Siehe Vorbemerkung „Skalinger“ 48 Siehe Vorbemerkung 25.06.2016 Kirchheim (Thüringen) Siehe Vorbemerkung Ca. 245 Keine Erkenntnisse Fight Tonight Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse 23.04.2016 Kirchheim (Thüringen) „Daily Broken Dream“ Siehe Vorbemerkung 176 Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 19.11.2016 Raum Liberec (Tschechische Republik) „Old Firm“ „Feher Törveny“ „Eternal Bleeding“ Ca. 120 Keine Erkenntnisse KA 5/702; Anlage 2, Antwort auf Frage 3 2 Rechtsextremistische Musikgruppe Datum Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/ Liedermacher Teilnehmer Anlass/Zweck Kraftschlag Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 19.11.2016 Staupitz (Sachsen) Siehe Vorbemerkung Ca. 200 Keine Erkenntnisse Mortuary 12.03.2016 Niuwe Pekela (Niederlande) „Thematik 25“ „Blindfolded“ „Les Eburons“ Ca. 70 Keine Erkenntnisse 11.06.2016 Sömmerda (Thüringen) „Nordglanz“, „Sachsenblut“, Jens und Martin („Sturmwehr“) „Zeitnah“ Siehe Vorbemerkung Ca. 120 „Thüringentag der nationalen Jugend“ Permafrost 14.05.2016 Sonneberg (Thüringen) „Ewiges Reich“, Sielunvihollinen“ , „Dark Fury“, „Circle of Dawn“ Ca. 180 Keine Erkenntnisse 21.05.2016 Südlich von Stuttgart (Baden-Württemberg) „Drudensang“, „Baise Ma Hache“, „Wacht“ Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse 16.07.2016 Nyrsko (Tschechische Republik) „Arkona“, Ad Homtnem“, „Sekhmet“, „Armillaria“, „Poprava“, „Krake“, „Agaroth“, „Söjaruun“, „Urt” Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse KA 5/702; Anlage 2, Antwort auf Frage 3 3 Rechtsextremistische Musikgruppe Datum Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/ Liedermacher Teilnehmer Anlass/Zweck 03.09.2016 Bobstadt (Baden-Württemberg) „Drudensang“, „Paragon Belial“, „Pestnebel“, „Rohavart“, „Hor Rydig“, „Eminenz“ Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Prora Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 16.04.2016 Torgau, OT Staupitz (Sachsen) „Frontalkraft“, „Bronson“, „Naked but armed“, „Nemesis“, „Thematik 25“ Ca. 230 Keine Erkenntnisse Söhne Germaniens Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung KA 5/702; Anlage 2, Antwort auf Frage 3 4 Rechtsextremistischer Liedermacher Datum Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/ Liedermacher Teilnehmer Anlass/Zweck Siehe Vorbemerkung „Driugan“ 20.08.2016 Kirchheim (Thüringen) „Die Lunikoff Verschwörung“ „Treue Orden“ „Uwocaust und Helfershelfer“ „Tätervolk“ „Frontfeuer“ „MaKss Damage“ 610 Keine Erkenntnisse Albrecht, Mario alias „Oiram“ Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung KA 5/702; Anlage 2, Antwort auf Frage 3 5 Rechtsextremistischer Liedermacher Datum Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/ Liedermacher Teilnehmer Anlass/Zweck Albrecht, Mario alias „Oiram“ 13.08.2016 Eisenach (Thüringen) „Hermunduren“ „FreilichFrei“ „Resistentia“ „Toitonicus“ „Marci“ „Brauni“ 70-80 Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 03.10.2016 Weißwasser (Sachsen) Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Schulze, René 26.03.2016 Torgau, OT Staupitz (Sachsen) „Kraft durch Froide“ ca. 240 Keine Erkenntnisse KA 5/702; Anlage 2, Antwort auf Frage 3 6 Rechtsextremistischer Liedermacher Datum Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/ Liedermacher Teilnehmer Anlass/Zweck Sundermann, Maik alias "Maik aus Magdeburg" 13.02.2016 Magdeburg (Sachsen-Anhalt) Liedermacher „Fylgien“ Liedermacher „Steven“ Liedermacher „FreilichFrei“ Liedermacher „Teutonicus“ Liedermacher „Gassenraudi“ 89 Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 20.08.2016 Magdeburg (Sachsen-Anhalt) Keine Erkenntnisse ca. 30 Veranstaltung der Partei „DIE RECHTE“ 27.08.2016 Walsrode (Niedersachsen) Liedermacherin „Wut aus Liebe“ 80 Solidaritätsveranstaltung für Ursula Haverbeck-Wetzel KA 5/702; Anlage 3 (Antwort auf die Fragen 4.1 bis 4.4) 1 Datum 2016 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 30.01. Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) Konzert Veranstalter: Enrico Marx Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Objekt des Enrico Marx Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Ca. 25 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Fahrzeuge aus den Landkreisen Börde, Harz, Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen festgestellt wurden. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung KA 5/702; Anlage 3 (Antwort auf die Fragen 4.1 bis 4.4) 2 Datum 2016 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 13.02. Magdeburg Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: „Sportsbar Zuckerfabrik“ Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist nicht Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: 89 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Personen aus Magdeburg sowie aus den Landkreisen Börde, Harz, Jerichower Land und Mansfeld-Südharz sowie den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen anreisten. Außerdem reisten Personen aus der Schweiz an. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Liedermacher „Fylgien“ aus Berlin, Liedermacher „Steven“ aus Bayern, Liedermacher „Teutonicus“ aus Brandenburg, Liedermacher „FreilichFrei“ aus Sachsen, Liedermacher „Maik aus Magdeburg“ aus Magdeburg Liedermacher „Gassenraudi“ aus Niedersachsen 20.02. Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) Konzert Veranstalter: Enrico Marx Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Objekt des Enrico Marx Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Ca. 35 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Fahrzeuge aus Halle (Saale) sowie aus den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Salzlandkreis, Salzwedel, und aus den Bundesländern Brandenburg, Nordrhein- Westfalen und Thüringen festgestellt wurden. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse „Zeitnah“ aus Thüringen, „Randgruppe Deutsch“ aus Bremen, „Endlöser“ aus Nordrhein-Westfalen KA 5/702; Anlage 3 (Antwort auf die Fragen 4.1 bis 4.4) 3 Datum 2016 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist nicht Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 19.03. Dessau-Roßlau, OT Dessau Sonstige Veranstaltung: Demonstration mit Kundgebung „Gegen das Vergessen – Zum Gedenken der Opfer von Dessau" Veranstalter: Alexander Weinert Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: „Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/ Dessau“ Veranstaltungsobjekt: Öffentlicher Raum in Dessau-Roßlau Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist nicht Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Ca. 100 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Personen aus den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen anreisten. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Liedermacher „Teutonicus“ aus Brandenburg Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung KA 5/702; Anlage 3 (Antwort auf die Fragen 4.1 bis 4.4) 4 Datum 2016 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 02.04. Schönhausen (Landkreis Stendal) Versammlung (Geburtstag von Otto von Bismarck) Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: „Altmärkischer Kreis der Bismarckfreunde“ Veranstaltungsobjekt: Öffentliche Grünfläche in Schönhausen Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist nicht Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: ca. 100 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Personen aus den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis, Salzwedel und Stendal sowie aus den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern und Niedersachsen anreisten. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Michael Hoffmann (Sachsen) Siehe Vorbemer kung Siehe Vorbemerkung Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 09.04. Magdeburg Sonstige Veranstaltung: Versammlung „Gegen Asylbetrug und Linke Gewalt“ Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: „Gemeinsam Stark Deutschland“ (GSD) Veranstaltungsobjekt: Öffentlicher Raum in Magdeburg Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist nicht Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Ca.710 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Personen aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen- Anhalt und Thüringen festgestellt wurden. Siehe Vorbemerkung Liedermacher „Teutonicus“ aus Brandenburg, Liedermacher „Steve“ aus Thüringen KA 5/702; Anlage 3 (Antwort auf die Fragen 4.1 bis 4.4) 5 Datum 2016 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Informationen liegen insoweit vor, als Teilnehmer den Gruppierungen „Gemeinsam Stark Deutschland“ (GSD), „Brigade Halle/Saale“ und „Brigade Magdeburg“ zugeordnet werden konnten. 16.04. Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) Liederabend Veranstalter: Enrico Marx Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Objekt des Enrico Marx Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Ca. 40 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Personen aus den Landkreisen Harz, Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Stendal sowie aus den Bundesländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen anreisten. Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Liedermacher „Fylgien“ aus Berlin, Siehe Vorbemerkung 14.05. Dessau-Roßlau Liederabend Veranstalter: Alexander Weinert Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: „Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/ Dessau“ Veranstaltungsobjekt: Objekt des Alexander Weinert Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Ca. 45 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Fahrzeuge aus Dessau-Roßlau und Magdeburg sowie aus den Landkreisen Harz, Jerichower Land, Wittenberg und Saalekreis und aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt wurden. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung „Flak“ aus Nordrhein- Westfalen, „F.I.E.L“ (Fremde Im Eigenen Land) aus Mecklenburg- Vorpommern, Liedermacher „Teutonicus“ aus Brandenburg KA 5/702; Anlage 3 (Antwort auf die Fragen 4.1 bis 4.4) 6 Datum 2016 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 27.05. Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) Konzert Veranstalter: Enrico Marx, Judith Rothe Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Objekt des Enrico Marx Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: 48 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Fahrzeuge aus den Landkreisen Burgenlandkreis, Jerichower Land, Salzlandkreis und Mansfeld-Südharz sowie aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen festgestellt wurden. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung „Ex Umbra in Solem“ aus dem Raum Sotterhausen in Sachsen-Anhalt „Skalinger” aus Mecklenburg- Vorpommern Siehe Vorbemerkung KA 5/702; Anlage 3 (Antwort auf die Fragen 4.1 bis 4.4) 7 Datum 2016 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 04.06. Coswig, OT Thießen (Landkreis Wittenberg) Konzert Veranstalter: Marcel Swolana und Alexander Weinert Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Ein Veranstalter ist der Gruppierung „Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/ Dessau“ zuzuordnen. Veranstaltungsobjekt: ehemalige Diskothek Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Ca. 130 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung „Uwocaust“ aus Brandeburg, „Frontfeuer“ aus Brandenburg, Liedermacher „Teutonicus“ aus Brandenburg Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Die Veranstalter werden folgenden rechtsextremistischen Organisationen zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist nicht Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung KA 5/702; Anlage 3 (Antwort auf die Fragen 4.1 bis 4.4) 8 Datum 2016 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 09.07. Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) Konzert Veranstalter: Enrico Marx Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Objekt des Enrico Marx Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Ca. 80 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Personen aus den Landkreisen Burgenlandkreis, Harz, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Salzlandkreis sowie aus den Bundesländern Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen anreisten. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Keine Erkenntnisse Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 20.08. Magdeburg Versammlung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Partei „DIE RECHTE“ Veranstaltungsobjekt: Willy-Brandt-Platz Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist nicht Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Ca.30 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Personen aus Magdeburg, den Landkreisen Harz und Jerichower Land und dem Bundesland Brandenburg anreisten. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Liedermacher „Maik aus Magdeburg“ KA 5/702; Anlage 3 (Antwort auf die Fragen 4.1 bis 4.4) 9 Datum 2016 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Keine Erkenntnisse Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Partei „DIE RECHTE“ Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Ca. 60 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 19.09. Magdeburg Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Gaststätte „Zur Gilde“ Eigentumsverhältnis: Veranstalter ist nicht Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Ca. 65 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Darüber hinaus wurden Fahrzeuge aus Magdeburg und den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Börde, Jerichower Land, Salzlandkreis und den Bundesländern Sachsen und Niedersachsen festgestellt. Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Liedermacher Michael Regener alias „Lunikoff“ aus Berlin KA 5/702; Anlage 3 (Antwort auf die Fragen 4.1 bis 4.4) 10 Datum 2016 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Veranstalter ist nicht Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung KA 5/702; Anlage 3 (Antwort auf die Fragen 4.1 bis 4.4) 11 Datum 2016 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist nicht Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 26.11. Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) Konzert Veranstalter: Enrico Marx Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Objekt des Enrico Marx Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: Ca. 120 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Personen aus Magdeburg, Halle (Saale), Dessau- Roßlau, den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Börde, Burgenlandkreis, Harz, Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Salzlandkreis, sowie aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen anreisten. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung KA 5/702; Anlage 3 (Antwort auf die Fragen 4.1 bis 4.4) 12 Datum 2016 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft 10.12. Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Keine Erkenntnisse Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Keine Erkenntnisse Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Keine Erkenntnisse Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung 16.12. Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) Konzert Veranstalter: Enrico Marx Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Objekt des Enrico Marx Eigentumsverhältnis: Der Veranstalter ist Eigentümer des Objekts. Teilnehmeranzahl: 67 Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Informationen zur Herkunft der Teilnehmer liegen insoweit vor, als Fahrzeuge aus Halle (Saale), den Landkreisen Börde, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Salzlandkreis sowie aus den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen festgestellt wurden. Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse „Pitbullfarm“ aus Schweden „Barricades“ aus Sachsen-Anhalt 31.12. Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Keine Erkenntnisse Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung d0994_Anlage.pdf KA 7_502_Anlage_1_offen.pdf KA 7_502_Anlage_2_offen KA 7_502_Anlage_3_offen