Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/995 06.02.2017 (Ausgegeben am 07.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Suizidversuche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Kleine Anfrage - KA 7/503 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Suizidversuche bzw. Vorfälle, bei denen es sich um Suizidversuche gehandelt haben könnte, gab es in den Jahren 2014, 2015 und 2016 unter in den Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunalen Gemeinschaftsunterkünften in Sachsen-Anhalt lebenden Menschen? In den Landesaufnahmeeinrichtungen und den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften kam es in den Jahren 2014 bis 2016 zu 46 Suizidversuchen. 2. Wie viele Todesfälle durch Suizid gab es in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bei Bewohnern von Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunaler Gemeinschaftsunterkünfte in Sachsen-Anhalt? In den Jahren 2014 bis 2016 gab es in den Landesaufnahmeeinrichtungen und den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften keine Todesfälle durch Suizid. 3. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Betroffenen psychisch zu stabilisieren? Bitte nach Dauer, Art und Standort der Maßnahmen aufschlüsseln . Bei Suizidverdacht bzw. bei durchgeführtem Suizidversuch überweist der erstbehandelnde Notarzt den Patienten direkt in eine psychiatrische stationäre oder ambulante Behandlung. Parallel werden die jeweils zuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter informiert, um nach Rückkehr des Betroffenen therapeutisch unterstützend oder präventiv tätig zu werden. Bewohnerinnen und Be- 2 wohner, die dem medizinischen Personal oder Sozialbetreuern gegenüber Suizidgedanken äußern, werden präventiv in stationäre oder ambulante Therapien vermittelt (niedergelassene Psychiater, psychiatrische Kliniken, Psychosoziales Zentrum für Migrantinnen und Migranten). Bei Bedarf wird eine räumliche Veränderung für den Betroffenen durch Umzug in eine andere Erstaufnahmeeinrichtung oder kommunale Gemeinschaftsunterkunft herbeigeführt. Zur Unterstützung bei der Versorgung traumatisierter Schutzsuchender ist seit dem 1. November 2016 ein Psychologe in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt tätig. Die genaue Art und Dauer der therapeutischen Maßnahmen obliegen dem jeweils behandelnden Arzt. Sie werden statistisch nicht erfasst.