Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/996 06.02.2017 (Ausgegeben am 07.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) „Taskforce Rückkehr“ der Landesregierung Kleine Anfrage - KA 7/504 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 3. November diesen Jahres geht hervor, dass die Landesregierung zum Zwecke der Beschleunigung von Abschiebungen eine „Taskforce Rückkehr“ gegründet hat, die im Landkreis Harz mit ihrer Arbeit beginnen wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen arbeiten insgesamt in bzw. für die „Taskforce“ jeweils vor Ort? Neben den in der oben genannten Pressemitteilung aufgeführten fünf Bediensteten aus der Landesverwaltung. In der im Landesverwaltungsamt gebildeten Projektgruppe „Task Force Rückkehr “ arbeiten mit Stand 19. Januar 2017 insgesamt fünf Beschäftigte. Ein weiterer Beschäftigter im Landesverwaltungsamt nimmt neben seiner bisherigen Aufgabe die Funktion des Projektverantwortlichen wahr. 2. Wie stellt sich das genaue Aufgabengebiet dieser „Taskforce“ dar? Die „Task Force Rückkehr“ hat die Aufgabe, die einzelnen Ausländerbehörden bei Maßnahmen der unverzüglichen Rückkehr zu unterstützen. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung der vollziehbaren Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern sowie sonstigen ausreisepflichtigen Personen, indem zum einen die Abschiebevoraussetzungen im Einzelnen geprüft werden. Zum anderen 2 wird geprüft, ob die Ausländerbehörde sämtliche mögliche Verfahrensschritte eingeleitet hat. Durch diese Prüfungen sollen auch mögliche Abschiebehindernisse identifiziert werden. 3. Ist die „Taskforce“ gegenüber den Ausländerbehörden der Landkreise weisungsbefugt? Die „Task Force Rückkehr“ ist eine Projektgruppe des Landesverwaltungsamtes . Diese Projektgruppe nimmt ihre Aufgabe, die Ausländerbehörden zu unterstützen im Wege der Beratung, Anleitung und Empfehlung wahr. Unabhängig davon hat das Landesverwaltungsamt im Bereich des Ausländerrechts die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte inne. Die „Task Force Rückkehr“ handelt daher auch im Rahmen der allgemeinen fachaufsichtlichen Befugnisse des Landesverwaltungsamtes. 4. Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden und der „Taskforce“? Die Zusammenarbeit mit den bislang beteiligten Ausländerbehörden war und ist sehr konstruktiv. Die Ausländerbehörden stellen vor Ort Räumlichkeiten und die Akten zur Verfügung. Es findet ein konstruktiver fachlicher Austausch statt. Für die Ausländerbehörden stellt die Zusammenarbeit mit der „Task Force Rückkehr“ die Möglichkeit dar, dass bestehende konkrete Problemlagen ohne erheblichen Personaleinsatz der Ausländerbehörde objektiv aufgearbeitet werden , so dass festgestellt werden kann, ob und welche Verbesserungen auf Ebene der Ausländerbehörden, des Landes oder auf Bundesebene erforderlich sind. 5. In welchen Landkreisen war bzw. ist die „Taskforce“ bereits aktiv? Und: Mit welchen konkreten Ergebnissen? Die „Task Force Rückkehr“ war bereits im Landkreis Harz und in der Landeshauptstadt Magdeburg tätig. Seit dem 23. Januar 2017 arbeitet die „Task Force Rückkehr“ in der Stadt Halle (Saale). Ein Ergebnisbericht wird erst vorliegen, wenn sämtliche Ausländerbehörden aufgesucht worden sind. 6. Gibt es Bestrebungen der Landesregierung die „Taskforce“ mittelfristig in eine zentrale Ausländerbehörde umzuwandeln? Die „Task Force Rückkehr“ ist zum 1. November 2016 als Projektgruppe gemäß § 12 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landesverwaltungsamtes eingerichtet worden. Die Arbeit der „Task Force Rückkehr“ ist auf einen Zeitraum von sechs bis neun Monaten ausgelegt.