Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/999 09.02.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 09.02.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gottfried Backhaus (AfD) Bestandsentwicklung des Kormorans Kleine Anfrage - KA 7/482 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die positive Bestandsentwicklung des Kormorans (Phalacrocorax carbo) in Sachsen- Anhalt führte zu einem Anstieg der wirtschaftlichen Schäden in Fisch- und Angelteichen . Weiterhin wird ein Einfluss des Kormorans auf die Populationsentwicklung von seltenen Fischarten in Sachsen-Anhalt diskutiert. Allerdings konnten die bisher in Sachsen -Anhalt durchgeführten Nahrungsanalysen bei geschossenen Kormoranen diese Aussage nicht bestätigen. Nach Drs. 17/980 des Deutschen Bundestages wäre dies zudem nur für die Äsche (Thymallus thymallus) denkbar. Ebenso wird der Einfluss von jagdlichen Eingriffen in den Bestand lokaler Kolonien - aufgrund von Beobachtungen an markierten Vögeln - in seiner Wirksamkeit auf den Gesamtbestand, infrage gestellt. Erfolgversprechend wäre hier nur eine übergreifende europäische Regulierung. Die mit dem 1. Januar 2015 in Kraft getretene Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll dem Schutz der Fischfauna und der Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden dienen. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie verläuft die Bestandsentwicklung des Kormorans in Sachsen-Anhalt? Bitte als Angabe der erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Brutpaare /Kolonie und ausgeflogener Jungvögel/Kolonie von 2014 bis 2016. Bitte separat die Ergebnisse der Schlafplatzzählungen im Winterhalbjahr (davon Anteil adulte und immature je Schlafplatz) berücksichtigen. Im Jahr 2014 gab es in Sachsen-Anhalt 19 Brutplätze, an denen 899 Kormoranpaare gebrütet haben. Im Jahr 2015 wurden an 17 Brutplätzen 770 Brutpaare gezählt. Gegenüber dem Vorjahr erfolgten eine Neugründung und drei Aufgaben von (meist kleineren) Kolonien. Im Jahr 2016 gab es 14 Brutplätze mit insgesamt 604 Kormoranpaaren. Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu drei Neugründungen bzw. fünf Kolonieaufgaben (meist kleinerer Kolonien). Eine Kolonie mit 58 Brutpaaren im Jahr 2015 wurde nicht kontrolliert. Genauere Angaben zum Brutgeschehen (erfolgreich, nicht erfolgreich, ausgeflogene Jungvögel etc.) wurden nicht erfasst. In den Jahren 2014 bis 2016 wurden keine Schlafplatzzählungen im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte bzw. des Landesamtes für Umweltschutz durchgeführt . 2. Wie viele Brutkolonien wurden seit 2008 aufgegeben bzw. zerstört? Bitte auflisten nach Standort und Ursache (z. B. Waschbär) je Jahr. Zwischen 2008 und 2016 gab es 14 Kolonieneugründungen und 13 Kolonieaufgaben . Genauere Angaben (Standorte) sind der Anlage zu entnehmen. Ursachen für die Aufgabe von Kolonien wurden nicht systematisch erfasst. Sie sind nur in zwei Fällen bekannt und als Fußnoten in der Anlage vermerkt. 3. Wie viele adulte Kormorane wurden im Kalenderjahr 2015 erlegt? Anzahl der Vögel bitte nach fischereiwirtschaftlichem Standort und Gewässer auflisten. Für das Jahr 2015 wurde der oberen Naturschutzbehörde der Abschuss eines adulten Kormorans gemeldet. Abschussort: Landkreis Mansfeld-Südharz, Teichwirtschaft Klosterteiche Walbeck . 4. Wie viele gekennzeichnete Vögel befanden sich unter den geschossenen Altvögeln im Kalenderjahr 2015? Bitte nach Beringungsort und -alter auflisten. Der für das Jahr 2015 der oberen Naturschutzbehörde gemeldete Kormoran war nach Angabe des Melders nicht beringt. 3 5. Wie viele immature Vögel wurden im Kalenderjahr 2015 erlegt? Anzahl der Vögel bitte nach fischereiwirtschaftlichem Standort und Gewässer auflisten. Für das Jahr 2015 wurde der oberen Naturschutzbehörde kein Abschuss eines immaturen Kormorans gemeldet. 6. Wie viele gekennzeichnete Vögel befanden sich unter den geschossenen immaturen Vögeln? Bitte nach Beringungsort und -alter auflisten. Entfällt; siehe Antwort zu Frage 5. 7. Wie viele neue Kormoranbrutkolonien wurden durch entsprechende Maßnahmen verhindert? Antwort nach eingegangenen Anträgen je Standort an die Obere Naturschutzbehörde und entsprechender Ablehnung oder Bestätigung. Der oberen Naturschutzbehörde wurden für 2015 keine Maßnahmen zur Verhinderung der Entstehung neuer Brutkolonien gemäß § 5 der Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gemeldet. Entsprechende Maßnahmen unterliegen keiner Antragspflicht. Insofern kann die Obere Naturschutzbehörde Anträge weder ablehnen noch bestätigen. Es besteht nach § 5 der Kormoranverordnung lediglich eine Anzeigepflicht bei der oberen Naturschutzbehörde für derartige Maßnahmen mindestens eine Woche vor deren Durchführung. 8. Wie verlief die Bestandsentwicklung der Fischarten Barbe (Barbus barbus ) und Äsche (Thymallus thymallus)? Antwort bitte auf untersuchte Populationen/Gewässer ab 2010 beziehen. Spezielle Bestandsuntersuchungen zum Einfluss des Kormorans auf Fischbestände im Land Sachsen-Anhalt gibt es nur für die Helme. Die vorgelegten Untersuchungsberichte für den Zeitraum 2000 bis 2011 zeigen, dass trotz verschiedener biotopverbessernder Maßnahmen seitens der Unterhaltungspflichtigen , zunehmender Verbesserung der Wassergüte und selbstauferlegtem Fangverbots des Fischereipächters der Äschenbestand der mittleren Helme in diesem Zeitraum um 93 % zurückgegangen ist und der Barbenbestand um 81 %. Der beauftragte Gutachter führt diese Bestandsrückgänge ausschließlich auf den Kormoraneinfluss zurück. In anderen mittelgroßen Fließgewässern des Landes Sachsen-Anhalts (z. B. Bode, Mulde, Weiße Elster, Schwarze Elster, Saale oberhalb Weißenfels) erfolgte mit zunehmendem Kormoranbeflug zu Beginn des neuen Jahrtausends eine vergleichbare Entwicklung. Seit dem strengen Winter 2005/06 werden nahezu alle im Winter eisfreien Gewässer des Landes von Kormoranen während der Zugzeit mehr oder weniger regelmäßig aufgesucht. Zu diesen Gewässern gibt es keine speziellen Untersuchungsdaten, da die meisten fischereilich nutzbaren Arten wie Äsche, Barbe und Zährte keiner Berichtspflicht (z. B. nach NATURA 2000) unterliegen. Bestandstrends lassen sich hier vornehmlich anhand der in dreijährigem Rhythmus erfolgenden Fischbestandsuntersuchungen 4 im Rahmen des Wasserrahmenrichtlinie-Monitorings ablesen. Von der Barbe finden sich in den meisten Flüssen nur wenige, große (kormoranfeste) Exemplare von über 50 bis 60 cm Länge und dann wieder Jungfische der Altersklassen 0+, zum Teil noch 1+. Alle anderen Alters- bzw. Größengruppen dazwischen werden durch Kormorane erbeutet. Sobald die Jungfische die bevorzugte Beutegröße der Kormorane erreichen, werden auch sie gefressen. Da Barben mit 15 bis 18 Lebensjahren vergleichsweise alt werden, konnte die Art bislang noch auf sehr geringem (unnatürlichem) Niveau dem Kormoranfraß standhalten . Bei der Äsche, die nur ca. 6 bis 8 Jahre alt werden kann, ist das aber bereits nicht mehr der Fall. Hier ist die für die Arterhaltung unbedingt notwendige Bestandsgröße von mindestens 500 miteinander kommunizierenden Exemplaren in allen Flüssen bereits unterschritten. 9. Wie schätzt die Landesregierung den Erfolg der Maßnahmen nach KorVO LSA für das Jahr 2015 ein? Antwort bitte in Bewertung der Ergebnisse der Fragen 1 bis 8. Falls Teilergebnisse bekannt, 2016 mit einbeziehen. Ausgehend von der Tatsache, dass der oberen Naturschutzbehörde für das Jahr 2015 nur ein geschossener Kormoran gemeldet wurde, ist anzumerken, dass sowohl der Winter 2014/2015 als auch der Winter 2015/2016 (welche die Meldung für das Jahr 2015 je zur Hälfte umfassen) ungewöhnlich mild waren. Die während des Winterhalbjahres das Land durchstreifenden Kormorane, die für den größten Teil der Fischereischäden an Fließgewässern der Forellen-, Äschen- und Barbenregion verantwortlich sind, haben sich somit aufgrund der überwiegenden Eisfreiheit der Gewässer großflächig verteilt (insbesondere auf großen Gewässern der Bleiregion sowie großen Standgewässern, deren Massenfischbestände nicht so sensibel auf Kormoranfraß reagieren). Größere, regelmäßige Kormoranansammlungen auf kleinen bis mittelgroßen Fließgewässern blieben somit aus. Die Fischereischäden an solchen sensiblen Gewässern hielten sich in Grenzen, da sie nur von einzelnen Vögeln bzw. kleinen Trupps abgeflogen wurden. In der Folge war auch die Fluchtdistanz der Kormorane gegenüber menschlichen Störungen, wie immer in milden Wintern, sehr hoch. Eine effektive Bejagung war somit nicht möglich. Beim nächsten strengen Winter kann sich die Situation jedoch schnell umkehren und eine Bejagung notwendig machen. Im Übrigen ist auf den Zweck der Kormoranverordnung (§ 1) hinzuweisen, wonach die Verordnung dem Schutz der natürlichen Fischfauna und der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane dient. Durch Bejagung sollen Kormorane bei drohenden Schäden aus gefährdeten Bereichen vergrämt werden. Die Verordnung schafft insofern die Voraussetzungen , schnell und unbürokratisch auf drohende Schäden reagieren zu können . Mit der Verordnung wird keine systematische Verfolgung des Kormorans bezweckt. Insofern lässt sich der Erfolg der Kormoranverordnung auch nicht in jährlichen Abschusszahlen bemessen. Die Landesregierung schätzt die Kormoranverordnung insgesamt als Erfolg ein, weil sie dazu beiträgt, einen Ausgleich zwischen Eigentumsschutz, Schutz der 5 Berufsfreiheit, Fischartenschutz und Kormoranschutz zu schaffen, ohne einen dieser Bereiche übermäßig zu beeinträchtigen. 10. Welche weiterführenden Untersuchungen und Erhebungen zur Entwicklung des Kormoranbrutbestandes und zum Einfluss des Kormorans, im Hinblick auf andere Tierarten, werden durchgeführt bzw. sind geplant? Antwort bitte nach Maßnahme/Projekt, Laufzeit und Zielsetzung gliedern. Die Zahl der Untersuchungen und Erhebungen zur Entwicklung des Kormoranbrutbestandes und zum Einfluss des Kormorans auf andere Tierarten in Deutschland und Europa ist selbst für Fachleute nahezu nicht mehr überschaubar . Aufgabe der Fachbehörde für Naturschutz ist es, durch geeignete Maßnahmen die Bestandsentwicklung des Kormorans und bedrohter Fischarten zu beobachten und zu dokumentieren. Entsprechende weiterführende Untersuchungen und Erhebungen werden derzeit nicht durchgeführt und sind gegenwärtig auch nicht geplant. 11. Wurden Magenanalysen der in 2015 geschossenen Kormorane durchgeführt ? Wenn ja, nach Nahrungsarten und untersuchten Vögeln listen. Wenn nein, bitte begründen. Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass bei dem im Jahr 2015 als erlegt gemeldeten Kormoran eine Magenanalyse durchgeführt worden wäre. Nahrungsanalysen bei erlegten Kormoranen sind nach Auffassung der Landesregierung kein Beleg dafür, dass der Kormoran bestimmte Fischarten, die in der Nahrung nicht enthalten waren, nicht frisst. Dies hat auch das Gutachten von EBEL, G. (2012): Zum Einfluss des Kormorans (Phalacrocorax carbo sinensis) auf Fischbestände in Fließgewässern Sachsen-Anhalts. - Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 49, S. 26 bis 39 deutlich gezeigt. Die in der Vorbemerkung getroffene Einschätzung des Fragestellers, dass die bisher in Sachsen-Anhalt durchgeführten Nahrungsanalysen bei geschossenen Kormoranen einen Einfluss des Kormorans auf die Populationsentwicklung von seltenen Fischarten in Sachsen-Anhalt nicht bestätigen können, wird daher von der Landesregierung nicht geteilt. 12. Welche weiteren Daten der geschossenen Vögel werden erfasst (z. B. Gewicht , Krankheiten)? Wenn erfasst, bitte nach Merkmal und untersuchten Vögeln auflisten. Wenn keine weiteren Erfassungen stattfinden, bitte begründen. Nach dem von der oberen Naturschutzbehörde gemäß § 6 Abs. 1 der Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt erteilten „Liste der jährlichen Mitteilung an die Obere Naturschutzbehörde über erlegte Kormorane in Sachsen- Anhalt“ (Abschussliste) sind vom jeweiligen Revierinhaber (Erleger) folgende Daten der oberen Naturschutzbehörde mitzuteilen: Datum des Abschusses 6 Gewässertyp (Fließ- oder Standgewässer) Abschussort (Gewässername/Gewässerabschnitt/nächstgelegene Ortschaft) Teichwirtschaft (ja/nein) Ringnummer bei beringten Vögeln Zahl geschossener adulter Vögel Zahl geschossener immaturer Vögel Abschusszahl insgesamt Name und Anschrift des Berechtigten nach § 4 Abs. 1 KorVO LSA (sowie Tel.-Nr., E-Mailadresse als freiwillige Angaben) Bezeichnung des Jagdreviers oder der Teichwirtschaft Landkreis/kreisfreie Stadt Darüber hinaus gehende weitere Erfassungen finden nicht statt. Allerdings sind nach § 4 Abs. 2 Satz 3 der Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt der Fachbehörde für Naturschutz oder wissenschaftlichen Einrichtungen auf Anforderung erlegte Vögel oder Totfunde für die in § 45 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes genannten Zwecke zur Verfügung zu stellen. Beringte Vögel oder einzelne Kennzeichnungsringe sind der Fachbehörde für Naturschutz zeitnah zu übergeben. 13. Waren unter den bisher geschossenen Vögeln Exemplare der im Binnenland selten auftretenden Nominatform (Phalacrocorax carbo carbo)? Wenn ja, wie viele? Welcher Unterart der für das Jahr 2015 gemeldete geschossene Kormoran (siehe Antwort zu Frage 3) angehörte, ist der oberen Naturschutzbehörde nicht bekannt. Die in der Antwort zu Frage 12 genannte Liste sieht auch keine entsprechende Differenzierung von Unterarten vor. 14. Welche Munitionsarten wurden für den Abschuss verwendet? Dazu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 15. Bei der Verwendung von Bleimunition: wie und wo erfolgt die Entsorgung der Tierkörper? Gemäß § 3 Abs. 5 der Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gilt das Verbot nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt entsprechend. Danach ist die Jagd auf Wasserwild mittels Bleischrot an und auf Gewässern verboten. 16. Welche Entsorgungskosten (€) sind entstanden? Bitte nach Anzahl der Tierkörper darstellen. Über die Art der Entsorgung des geschossenen Kormorans und dabei gegebenenfalls entstandene Kosten ist der Landesregierung nichts bekannt. 17. Welche Schäden verursachten Kormorane in Teichwirtschaften und Angelgewässern seit 2014? Bitte nach Gewässer und Jahr in Schadensart und -summe unterscheiden. 7 Eine Ermittlung von Fischereischäden bei natürlichen Fließgewässern und anderen größeren Angelgewässern ist schon methodisch bedingt äußerst schwierig . Hierzu sind wissenschaftliche Untersuchungen notwendig, deren Kosten die Möglichkeiten der Fischereiausübungsberechtigten deutlich überschreiten würden . Der Fischereisektor verfügt in Sachsen-Anhalt nicht über die notwendigen Mittel, um entsprechend umfangreiche Untersuchungen durchführen zu können. Zudem sind der gravierende Einfluss des Kormorans auf die Fischbestände der verschiedensten Gewässertypen und daraus resultierende Fischereischäden in den letzten Jahren in den typischen „Fischereiländern“ zahlreich nachgewiesen worden. Im Bereich der gewerblichen Teichwirtschaft hat der Einfluss des Kormorans zu erheblichen Ertragseinbußen geführt. So hatte sich zum Beispiel die Speisekarpfenerzeugung nach dem Jahr 1990 auf ein Niveau von durchschnittlich etwa 100 t pro Jahr eingepegelt. Seit einigen Jahren ist jedoch aufgrund des Kormorans ein nicht marktbedingter Rückgang zu verzeichnen. Deshalb bestand bereits seit dem Zeitraum 2007/2008 für die Teichwirtschaftsbetriebe die Möglichkeit, Kormorane auf Basis von Einzelfallgenehmigungen der oberen Naturschutzbehörde zu vergrämen bzw. zu jagen. Mit Inkrafttreten der Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt wurde diese bürokratische Barriere beseitigt. Durch die Verordnung können die Betriebe, insbesondere solche mit Eigenjagdbezirken, effektiver von den Vergrämungsmöglichkeiten Gebrauch machen und so Fischverlusten durch Kormorane und einer dauerhaften Ansiedlung von Kormoranen in Teichwirtschaftsnähe vorbeugen. Auch wenn die Kormoranvergrämung für die Betriebe sehr arbeitsintensiv bzw. zeitaufwändig ist, werden Fraßschäden durch Kormorane seitdem weitgehend vermieden. Bei regelmäßiger Vergrämung meiden die lernfähigen Vögel die wenigen Teichwirtschaften und weichen auf andere größere, nicht intensiv bewirtschaftete Gewässer aus. Da beginnend mit dem Winter 2013/2014 in ungewöhnlicher Weise drei extrem milde Winter aufeinander folgten, war die Vergrämungsnotwendigkeit seit dem Jahr 2014 ohnehin gering. Unter solchen Bedingungen halten die Vögel hohe Fluchtdistanzen ein, das heißt es reichen schon wenige Schüsse auch ohne Trefferwirkung aus, um die Vögel von den Teichwirtschaften fernzuhalten . Unter anderen Witterungsbedingungen kann sich die Situation rasch ändern. 18. Wie viele Jagdausübungsberechtigte bzw. andere Befugte waren an Abschuss - bzw. Vergrämungsaktionen beteiligt? Personen mit Art der Befugnis nach fischereiwirtschaftlichem Standort und Gewässer auflisten. Zum Abschuss berechtigt sind Personen, die einen gültigen Jagdschein und als Revierinhaber die volle oder als angestellter Jäger oder Jagdgast eine beschränkte Befugnis besitzen, in einem Jagdbezirk persönlich zu jagen (§ 4 Abs. 1 KorVO LSA). Wie viele dieser Berechtigten an Abschuss- bzw. Vergrämungsaktionen beteiligt waren, ist der Landesregierung nicht bekannt. Anlage Brutpaare Kormoran 2001-2016 nach Koloniestandort Gebiet 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 SAW - - - - 0 Zießau SW (3134-2) 9 SDL 1 1 0 85 0 0 0 Schollener See (3339-1) 65 31 0 0 0 0 Kiessee Staffelde (3437-2) 1 1 0 Bölsdorfer Haken (3437-4) 25 31 8 2 0 0 0 851) 0 0 0 JL 96 130 149 52 66 84 71 Kieswerk Parey (3637-2) 2 0 0 0 0 0 66 84 71 Kieswerk Zerben (3637-2) 1 15 11 28 38 57 96 130 149 [124] 521) 0 0 0 MD 6 2 2 20 18 3 0 Neustädter See/ Ziegeleiteich (3835-2) 2 20 18 3 BP 0 BP Elbe W Randau (3936-1) 6 2 0 0 0 0 ABI 426 348 276 270 268 167 213 Trebbichau Kabelteich (4137-4) 11 28 62 64 33 18 0 0 0 NSG Neolithteich (4137-4) 31 0 0 Goitzsche SE Bitterfeld (4340-3) 95 225 280 320 255 340 300 360 360 280 230 216 97 160 213 Sandersdorf Grube Hermine (4339-4) 2 0 4 4 13 362)) 125 0 0 Grube Johannes Wolfen (4339-4) mind. 15 7 0 WB 347-352 376 386 411 214 188 10 Elbaue Klieken (4140-1) 4 2 2 8 10 13 10-15 3 0 0 Wittenberger Luch (4142-1) 2 4 1 6 0 0 Wittenberg – Wendel (4142-1) 1 0 0 Galliner Riß (4142-4) 23 30 35 45 44 55 30 0 0 NSG Untere Schwarze Elster b. Gorsdorf (4143-3) 18 27 39 38 51 21 0 10 0 0 0 0 Gebiet 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gremminer See (4240-2) ca. 80 150 130 10 Zschornewitz Nord (4240-3) 318 265 109 98 133 130 117 300 312 281 337 386 316 30 58 n.k. Riß Klöden (4242-2) 9 0 1 0 Großer Lausiger Teich (4342-2) 15 BP 34 BP SLK 72 75 105 111 133 130 115 Seehof Calbe (Grube Alfred) 4036-4 19 0 Große Kiesgrube NW Barby (4037-1) 68 48 3 14 24 49 53 40 19 Elbe-Saale- Winkel (4037-3) 285 332 320 301 305 290 196 12 0 0 0 0 0 Tagebau Neu Königsaue (4134-3) 1 m. 1 juv. 3 8 38 38 65 59 53 49 44 52 63 69 Bode Hohenerxleben (4135-2) 1 1 2 3 3 3 5 7 9 5 Bodeaue Staßfurt (4135-2) 3 Saaleaue Calbe (4136-2) 1 4 2 1 2 1 3 3 2 3 5 8 5 5 Bodeaue Nienburg (4136-3) 2 1 3 2 8 6 7 Saaleaue Gröna (4236-1) 4 Fuhnesumpf Kleinwirschleben (4236-4) 3 Saaleaue Gnölbzig (4336-1) 2 m. 2 juv. Saale S Alsleben (4336-1) 1 1 2 2 2 4 6 5 7 0 MSH 1 3 1 Helmestausee (4532-3) 2 0 Salziger See (4536-1) 1 1 1 Gebiet 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 HAL/SK 142 165 203 161 196 183 186 Tagebau Braunsbedra- Neumark (4637-3) Kiesgruben Wallendorf- Schladebach (4638-1) 24 109 141 255 140 164 193 132 155 170 186 Wallendorfer See (4638-1) 2 1 5 BLK - - 3 2 3 12 8 Südfeldsee Groß Kayna (4737-2) 1 m. 2 juv. 14 8 0 0 0 0 Tagebaurestloch Wuitz (4939-2) 3 2 3 12 8 Summe gemeldeter Paare 621 733 693 728 875 805 973 1.010 1.206 1.090-1.095 1.097 1.124 1.112 899 770 604 1) Am Kiessee Zerben wurde die zu diesem Zeitpunkt 124 BP umfassende Kolonie vermutlich infolge von Störungen aufgegeben. Davon siedelten sich 52 BP auf einem benachbarten Kiessee an. Mit großer Wahrscheinlichkeit stammen auch die 85 BP vom Bölsdorfer Haken aus der aufgegebenen Zerbener Kolonie. Erst ab Mitte Mai werden von dort brütende Kormorane gemeldet und Mitte Juli wurden noch frisch geschlüpfte Jungvögel festgestellt, so dass die Besiedlung zeitlich gut mit der Auflösung der Zerbener Kolonie korrespondiert. In die Gesamtstatistik gehen daher nur die späteren Zahlen aus Zerben und Bölsdorf ein. 2) Nach hochwasserbedingten Brutverlusten an der Kolonie an der Goitzsche gab es an der benachbarten Kolonie Grube Hermine ab Mitte Juni mindestens 39 weitere Brutpaare. Diese wurden in der Gesamtstatistik nicht gewertet.