STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10004 Thema: Mittelkürzung für Kulturelle Bildung im Zuständigkeitsbereich des SMS Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Presseberichten zufolge, wurden landesweiten Trägern der Jugendhilfe die für Fort-, Kinder- und Jugendbildung beantragten Fördermittel für das Jahr 2017 gekürzt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen 1 bis 4 werden im Hinblick auf die FRL "Überörtlicher Bedarf" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz beantwortet , da davon ausgegangen wird, dass sich die Fragen auf diese Förderrichtlinie beziehen. Vorwegnehmend ist darauf hinzuweisen, dass die Förderung im Bereich "Überörtlicher Bedarf' als Projektförderung erfolgt; eine über den Förderzeitraum hinausgehende Sicherstellung bestimmter Projekte ist deshalb nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung dem Grunde nach oder auf eine bestimmte Förderhöhe besteht ausweislich der SäHO und Nr. 1 FRL "Überörtlicher Bedarf' nicht. Frage 1: Treffen die Presseberichte über Kürzungen der Mittel für Fort-, Kinderund Jugendbildung zu und wenn ja, aus welchem Grund wurde geringere Fördermittel bewilligt? Die Mittel für Bildungsmaßnahmen gemäß FRL "Überörtlicher Bedarf" wurden nicht gekürzt, sondern es konnten aufgrund der verfügbaren Haushaltsmittel nur eine bestimmte Anzahl von Anträgen auf Förderung bewilligt werden . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-17/632 Dresden, ,.fOJuli 2017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Für den Vollzug der FRL "Überörtlicher Bedarf" sind im Doppelhaushalt 2017/2018. jährlich 4,2 Mio. Euro vorgesehen. Der Sächsische Landtag als Haushaltsgesetzgeber hat bestimmt, dass 2017/2018 jährlich aus dem Bereich "Überörtlicher Bedarf" 300.000 Euro zur Förderung von Maßnahmen der Jugenderholung vorgesehen sind. Daher stehen 2017 weniger Mittel (3,9 Mio. Euro) für grundlegende Leistungen (Personal- und Sachausgaben ), Mitarbeiter-/Multiplikatorenfortbildung, Fachtagungen, außerschulische Jugendbildung und Projekte mit besonderer jugendpolitischer Bedeutung zur Verfügung als noch im Vorjahr (2016: 4,0 Mio. Euro). Die Qualität der Bildungsleistungen ist in hohem Maße abhängig von qualifiziertem, hauptamtlich beschäftigtem Fachpersonal , insofern hat mittelfristig die Bereitstellung von personellen Ressourcen für die Erbringung von Bildungsleistungen durch Bildungsreferentenl-innen und Fachreferentenl -innen den Vorrang. Dementsprechend wurden im Bewilligungsverfahren 2017 die Anträge auf grundlegende Leistungen prioritär entschieden. Damit wurden die Strukturen im Bereich der überörtlichen Träger gesichert und es gab diesbezüglich keine Einschnitte . Zu berücksichtigen war dabei eine Tariferhöhung zum 1. Januar 2017. ln Folge dessen stehen für Bildungsmaßnahmen 2017 nur begrenzt Mittel zur Verfügung , die von der beantragten Fördermittelsumme deutlich überstiegen werden. Die Bewilligungsbehörde, der Kommunale Sozialverband Sachsen, hat seit Veröffentlichung des Haushaltsplanes gegenüber den Trägern auf die Haushaltssituation hingewiesen und kommuniziert, dass Einschränkungen im Bereich der Bildungsmaßnahmen notwendig sind. Bereits in den Trägergesprächen in Vorbereitung auf das Förderjahr 2017 im Oktober/November 2016 wurden die Träger durch die Bewilligungsbehörde darauf hingewiesen, dass eine Prioritätenliste für die Bildungsmaßnahmen einzureichen ist, da bereits damals absehbar war, dass nicht alle Anträge in voller Höhe bewilligt werden können. Frage 2: Durch wen wurden diese Entscheidungen getroffen? Siehe Antwort zur Frage 1. Frage 3: Welchen Trägern der Jugendhilfe wurden Fördermittel in welcher Höhe im Vergleich zu den Vorjahren gekürzt? Siehe Anlage. Es erfolgt eine Beschränkung auf über die FRL "Überörtlicher Bedarf" beantragte Bildungsmaßnahmen (Fördergegenstände 2.2 und 2.3 der Förderrichtlinie). Angegeben werden kann nur, bei welchen Antragstellern und bei welchen ihrer Maßnahmen 2017 bisher weniger bewilligt werden konnte als vom jeweiligen Antragsteller beantragt. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist nicht möglich, da der Zeitraum vom Fragesteller nicht näher bestimmt wurde. Ein solcher Vergleich zu einem bestimmten Jahr (z. B. 2016) ist auch sachlich nicht möglich, da nicht nur die Höhe der für Bewilligung zur Verfügung stehenden Mittel variiert, sondern auch die Anzahl der Antragsteller sowie Volumina und Anzahl der beantragten Maßnahmen. Die Antragssumme auf Grundlage der FRL "Überörtlicher Bedarf' war 2017 mit 4,64 Mio. Euro circa 0,5 Mio. Euro höher als 2016 ( 4,14 Mio. Euro). Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN Frage 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, welche konkreten Angebote der Fort-, Kinder- und Jugendbildung aufgrund der geringeren Mittelbewilligung nicht realisiert werden können? Siehe Anlage. Es kann nur angegeben werden, bei welchen Maßnahmen nicht die volle Höhe der beantragten Mittel bewilligt werden konnte. Ob die Maßnahmen dennoch durchgeführt werden, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über anderweitige Fördermöglichkeiten der Fort-, Kinder- und Jugendarbeit? Jugendarbeit gern. § 11 SGB VIII ist zuvorderst eine kommunale Aufgabe. Für die Erfüllung der Aufgaben aus dem SGB VIII sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Dies sind in Sachsen die Landkreise und Kreisfreien Städte gern. § 1 Absatz 1 LJHG i. V. m. § 69 Absatz 1 SGB VIII. Die Landkreise und Kreisfreien Städte erfüllen die Aufgaben der Jugendhilfe als Selbstverwaltungsaufgabe. Sie sind verantwortlich für Bedarfsfeststellung sowie Planung und Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen . Der Staatsregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse vor, welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten bestehen. Zur ergänzenden Förderung durch Landesmittel stehen grundsätzlich auch die FRL "Jugendpauschale" und die FRL "Weiterentwicklung" zur Verfügung. Dies hängt von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Projekts sowie - bei der FRL "Jugend pauschale " - von den Planungen und Vorhaben des Zuwendungsempfängers (Landkreise und Kreisfreien Städte) ab. Projekte der kulturellen Bildung können auch über die FRL "Musikschulen/Kulturelle Bildung" des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gefördert werden. Mit freundlichen Grüßen ~ra~h Anlage Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage zu Drs.-Nr. 6/10004 Differenz zwischen Leistungsempfänger Bezeichnung des Fördervorhabens Beantragung und Bewilligung Landesverband Kinder- und Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildungen, Juleica- Jugenderholungszentren Sachsen e. 25.649,00 € V. Schulungen sowie außerschulische Jugendbildung Landesverband Sächsischer Fachaufgaben Mitarbeiter- und Jugendbildungswerke e. V. Multiplikatorenfortbildung und außerschulische 1.171,00 € Jugendbildung LAG Schulsozialarbeit Sachsen e. V. Bildungsmaßnahmen der LAG Schulsozialarbeit Sachsen e. V. 4.380,00 € Landesverband Soziokultur Sachsen Fachsymposium zu Herausforderungen in der Arbeit mit 30,00 € e.V. Geflüchteten in der Jugendarbeit Landesvereinigung Kulturelle Kinder- Bildungsleistungen der LKJ Sachsen e.V. und der und Jugendbildung Sachsen e.V. Mitgliedsverbände in den Bereichen Fortbildung und 23.237,80 € Jugendbildung Sächsische Landjugend e.V. Multiplikator innenbildung 2017 501,00 € Sportjugend Sachsen im Bildungsangebote der Sportjugend Sachsen und I 3.900,00 € Landessportbund Sachsen e.V. Mitgliedsorganisationen Landesarbeitsgemeinschaft Bildungsmaßnahmen der Fach- und Koordinierungsstelle Mädchen und junge Frauen in Mädchen*arbeit und Genderkompetenz 1.876,00 € Sachsen e.V. AGJF Sachsen e. V. Fortbildungsprogramm 2017 7.755,00 € Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildungen, 1.275,00 € und Männerarbeit Sachsen e.V. Fortbildungen der Landesfachstelle Jungenarbeit Sachsen Landesarbeitskreis Mobile Bildungsleistungen des LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen 630,00 € Jugendarbeit Sachsen e.V. e.V. Landesfilmdienst Sachsen für Jugend Web 2.0 -Inhalte und Herausforderungen für Medienbildung und Informationskompetenz- 30,00 € -und Erwachsenenbildung e.V. Bildungsmaßnahmen CVJM-Landesverband Sachsen e. V. Mitarbeiterbildung 11.399,00 € Seite 1 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/10004 Differenz zwischen Leistungsempfänger Bezeichnung des Fördervorhabens Beantragung und Bewilligung Kindervereinigung Sachsen e.V. Bildungsprogramm der KINDERVEREINIGUNG Sachsen e. 5.761,00 € V. Sozialistische Jugend Deutschland - Mitarbeiter*innen- und Multiplikator*innen-Fortbildung 28.750,50 € Die Falken sowie außerschulische Jugendbildung Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. Multiplikatoren- und Mitarbeiterbildung 480,00 € Multiplikatoren- und Mitarbeiterfortbildung I Naturfreundejugend Sachsen Außerschulische Jugendbildungsangebote der 5.844,00 € Naturfreundejugend Sachsen Evang.-meth. Kirche Kinder- und Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung, 6.370,00 € Jugendwerk Ost außerschulische Jugendbildung Sächs. Blasmusikverband e.V. Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung, Bläserjugend Sachsen Fachtagungen sowie außerschulische Jugendbildung 5.401,00 € Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens- Mitarbeiter- und Jugendbildungsmaßnahmen der Landesjugendpfarramt Evangelischen Jugend in Sachsen- Landesjugendpfarramt 33.366,00 € 2017 Ring deutscher Pfadfinderinnen- u. Bildungsprogramm des RdP Sachsen e. V. und seiner Pfadfinderverbände AG Sachsen e. Untergliederungen im Bereich Multiplikatorinnen-und 24.545,00 € V. Multiplikatorenfortbildung und der außerschulischen Jugendbildung Gemeindejugendwerk Sachsen Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung, 5.535,00 € Fachtagungen sowie außerschulische Jugendbildung Landesarbeitsgemeinschaft Multiplikatoren- und Mitarbeiterlnnen- Katholischer Jugend im Freistaat Bildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der 53.078,00 € Sachsen außerschulischen Jugendbildung Naturschutzjugend Sachsen Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung, 5.645,00 € Fachtagungen sowie außerschulische Jugendbildung Jugend des deutschen Alpenvereins JDAV-Jahresplanung 2017 16.578,00 € Landesgeschäftsstelle Sachsen e.V. Seite 2 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/10004 Differenz zwischen Leistungsempfänger Bezeichnung des Fördervorhabens Beantragung und Bewilligung EC Jugendverband "Entschieden für SJV-EC Jugendbildungsprogramm und 17.306,00 € Christus" Multiplikatorenbildungsprogramm 2017 DLRG-Jugend Sachsen Mitarbeiter- und Multilplikatorenfortbildung, 8.881,00 € Fachtagungen sowie außerschulische Jugendbildung Bildungsprogramm des Jugendrotkreuz Sachsen für DRK LV Sachsen e.V. Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung, 6.347,00 € Fachtagungen sowie außerschulische Jugendbildung Johanniter-Unfaii-Hilfe e. V. Mitarbeiter- und Multiplikatorenfortbildung, 4.360,00 € Landesverband Sachsen Fachtagungen sowie außerschulische Jugendbildung Jung, engagiert und integriert in Sachsen - djo - Deutsche Jugend in Europa Jugendverbandsarbeit für jugendliche Migrantlnnen 7.522,00 € Landesverband Sachsen e. V. (Multiplikatorenfortbildung und außerschulische Jugendbildung) DGB-Jugend Sachsen Bildungsmaßnahmen 43.653,00 € I Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Seite 3 von 3 2017-07-11T10:26:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes