STAÀTSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÁCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10005 Thema: Hochwasserschutz elbabwärts von Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach dem Hochwasser im Jahr 2002 und im Jahr 2013 in Sachsen sind in Dresden umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor einem erneuten Hochwasser getroffen worden. Kehrseite des verbesserten Schutzes von Dresden ist, dass sich im Falle eines erneuten Hochwassers elbabwärts von Dresden (bspw. ln Wildberg, Coswig und Scharfenberg) die Fließgeschwindigkeit der Elbe entsprechend erhöht und das Wasser stärker in die Uferbereiche und darüber hinaus drängt. Dies kann für die entsprechenden Grundstücke der dortigen Anwohner und Unternehmen gefährlich werden, da diese nicht adäquat geschützt sind und deren Eigenschaft als potentielles Überschwemmungsgebiet durch die Vorkehrungen in Dresden quasi ki,instlich erhöht wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: lm angefragten Abschnitt zwischen Dresden und Meißen wurden bisher umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen nicht nur in Dresden, sondern auch in Radebeul in Angriff genommen beziehungsweise realisiert . Voraussetzung für die Genehmigung beziehungsweise Planfeststellung jeder einzelnen Hochwasserschutzmaßnahme ist gemäß g 68 Abs. 3 Zitter 1 des Wasserhaushaltsgesetzes der Nachweis, dass aus der Realisierung des Vorhabens ,,keine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken" und damit keine Schlechterstellung der Unterlieger hinsichtlich Wasserstand und Fließgeschwindigkeit zu eruvarten ist. Für die bereits realisierten beziehungsweise genehmigten Hochwasserschutzmaßnahmen wurde dieser Nachweis mit gebietsübergreifenden und projektkonkreten zweidimensionalen hydronumerischen Wasserspiegellagenberechnungen erbracht. Die obigen Ausfuhrungen zur Erhöhung des Hochwasserrisikos sind daher nicht nachvollziehbar. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 29. Juni2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t965 Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsminister¡um fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Arch¡vstraße 1 01 097 Dresden www.smul-sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu errê¡chen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang fúr êlektronisch signierte sowie für verschlusselte elektron¡sche Dokumente Dresden, ,/y. ol.no/l s¡mu[+ N c\¡ @T(\ Fo (\ Seite 1 von 3 STAÀTSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Fragel: lnwiefern sind die Hochwasserschutzmaßnahmen ftir Dresden mit denen elbabwärts von Dresden, insbesondere zwischen Radebeul und Meißen, vergleichbar? Frage 2: Wie schätzt die Staatsregierung das Gefährdungspotential ftir die Anwohner und Unternehmer elbabwärts von Dresden bei einem neuerlichen Hochwasser ein und welche Orte wären besonders gefährdeUbetroffen? Zusammenfassende Beantwortung der Fragen 1 und 2. Alle Vorhaben sind linienhafte öffentliche Hochwasserschutzanlagen für Ortslagen mit dem gleichen Schutzziel, die jeweils in umfassenden Planfeststellungsverfahren mit Offentlichkeitsbeteiligung auf der Grundlage hoher fachlicher Anforderungen an die Planunterlagen und dabei zu erbringender Nachweise geprüft werden. Sie basieren auf dem bestätigten Hochwasserschutzkonzept für die Elbe, das auch die Hochwasserrisiko -, Gefahren- und Gefahrenhinweiskarten für die Ortslagen im angefragten Bereich enthält. Diese Karten weisen den gegenwärtigen Kenntnisstand zum Gefährdungspotenzial aus und sind für jedermann im lnternet einsehbar. Das jeweilige konkrete Gefährdungspotenzial ist jeweils einzelfallbezogen standortgenau sowie ereignisabhängig zu beurteilen und daher nicht pauschal einzuschätzen und zu gewichten. Frage 3: Sind weitere Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser elbabwärts von Dresden, insbesondere zwischen Radebeul und Meißen, geplant? Ja, über die bereits fertiggestellten beziehungsweise in Bau befindlichen Maßnahmen hinaus sind weitere Maßnahmen geplant. Frage 4: lst der Staatsregierung bekannt, wie und zu welchen Bedingungen sich Anwohner und Unternehmen nach 2013 in Sachsen und insbesondere in der Elbregion zwischen Radebeul und Meißen noch gegen Hochwasserschäden versichern konnten? Der Staatsregierung ist bekannt, dass sich Anwohner und Unternehmen nach dem Jahr 2013 durch den Abschluss einer Elementarschadensversicherung grundsätzlich gegen Hochwasserschäden versichern konnten. Anwohner- und unternehmensbezogene Einzeldaten über die Versicherbarkeit im Einzelfall und die jeweiligen Konditionen hierfür liegen der Staatsregierung nicht vor und sind aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht erfassbar. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENIU Laut lnformation des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sind in Sachsen 46 Prozent der Hausbesitzer gegen Überschwemmungen versichert, wobei dieser Versicherungsanteil aufgrund der gemeinsamen lnformationskampagne des Freistaats Sachsen mit dem GDV allein seit dem Jahr 2012 um fünf Prozent gestiegen sei. lnsgesamt bieten laut GDV 130 verschiedene Versicherer Elementarschadensversicherungen zu ihren jewei I igen Konditionen an. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-07-17T14:07:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes