SÄCHSISCHES STAATSMINI STERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/10010 Thema: Schwimmunterricht an Grundschulen 2015/16, 2016/2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche sächsische Grundschulen hatten in den Schuljahren 2015/16 und 2016/2017 keinen Zugang zu einer Schwimmhalle und wie viele Schüler sind jeweils davon betroffen? Frage 2: Wie viele sächsische Grundschulen erteilten in den o.g. beiden Schuljahren den Schwimmunterricht in einem Kompaktkurs? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der obligatorische Schwimmunterricht wird in der Regel in Schulschwimmzentren durchgeführt. Der folgenden Übersicht kann entnommen werden, dass im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 15 Grundschulen den Schwimmunterricht nicht in einem Schulschwimmzentrum erteilten. SBA Bautzen Chemnitz Dresden Zwickau 2015/2016 0 1 10 0 Diese 15 Grundschulen erteilten den Schwimmunterricht im Schuljahr 2015/2016 als Kompaktkurs in einem Freibad. Die Erfassung, ob der Schwimmunterricht der Grund- und Förderschulen im Schulschwimmzentrum oder in einem Kompaktkurs stattfindet, ist Bestandteil der Statistik Schulschwimmen. Diese Statistik wird schuljährlich erstellt, d. h. sie enthält Aussagen, die ein gesamtes Schuljahr betreffen. Daher wird sie nach Abschluss des Schuljahres von der Sächsischen Bildungsagentur auf der Grundlage der von den Grund- und Förderschulen übermittelten Daten erstellt und dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) vorgelegt. Die Vorlage der Statistik Schulschwimmen für das Schuljahr 2016/2017 beim SMK erfolgt am 4. September 2017. Daher liegen der Staatsregierung Seite 1 von 3 5j SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/10/2 Dresden , ;/( Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN gegenwärtig für das Schuljahr 2016/2017 noch keine Erkenntnisse zur Anzahl der Grundschulen vor, die den Schwimmunterricht nicht in einem Schulschwimmzentrum, sondern als Kompaktkurs erteilten. Zur Anzahl der Schüler, die nicht am Schwimmunterricht in einem Schulschwimmzentrum teilnehmen, sondern in einem Kompaktkurs unterrichtet werden, können keine Aussagen getroffen werden, da diese Daten kein statistisches Erhebungskriterium darstellen. Frage 3: Wie hoch war bzw. ist der Schüleranteil an Nichtschwimmern am Ende der 3. Klassenstufe an den sächsischen allgemeinbildenden Schulen in den o.g. Schuljahren (Nichtschwimmer meint hier das Nichtbeherrschen einer Schwimmtechnik /Nichterwerb der ersten Schwimmstufe "Seepferdchen")? Der Schwimmunterricht ist verbindlicher Lehrplaninhalt in den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen. An Grundschulen findet der Schwimmunterricht in der Klassenstufe 2 statt. Die statistische Erfassung des Anteils der Schwimmer und Nichtschwimmer erfolgt mit Beendigung der Schwimmausbildung in Klasse 2. Die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen erhalten Schwimmunterricht auf der Grundlage des jeweils geltenden Lehrplans Sport dieser Schulart. Die statistische Erfassung der Schwimmer und Nichtschwimmer erfolgt jeweils am Ende des Schuljahres , in dem der Schwimmunterricht erteilt wurde. Der Anteil der Nichtschwimmer im Schuljahr 2015/2016 kann der folgenden Übersicht entnommen werden : SBA Bautzen Chemnitz Dresden Leipzig Zwickau GS FöS GS FöS GS FöS GS FöS GS FöS Schülerzahl 4338 292 6584 373 8463 584 6304 349 3799 284 Gesamt 4630 6957 9047 6653 4083 Nichtschwimmer 369 30 690 93 593 139 708 106 373 54 Gesamt 399 783 732 814 427 Die Erfassung der Anzahl der Nichtschwimmer ist Bestandteil der Statistik Schulschwimmen . Der Staatsregierung liegen gegenwärtig für das Schuljahr 2016/2017 noch keine Erkenntnisse zum Fragegegenstand vor. Hinsichtlich der Begründung wird auf die zusammenfassende Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Frage 4: Wie viele und welche sächsischen Grundschulen werden im kommenden Schuljahr 2017/2018 keinen Zugang zu einer Schwimmhalle haben und somit den Schwimmunterricht nicht absolvieren können? Die Anzahl der Schulen, die im Schuljahr 2017/2018 den Schwimmunterricht nicht in einem Schulschwimmzentrum durchführen werden, ist Bestandteil der Statistik Schulschwimmen . Diese Statistik wird nach dem Ablauf des Schuljahres 2017/2018 erstellt. Daher liegen der Staatsregierung gegenwärtig noch keine Angaben zum Fragegegenstand vor. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Der Schwimmunterricht wird auch im kommenden Schuljahr als obligatorischer Teil des Sportunterrichtes an Grund- und Förderschulen in Schulschwimmzentren oder als Kompaktkurs erteilt. Gemäß § 23 Schulgesetz sind die Schulträger für die ordnungsgemäße Durchführung des Schulschwimmens einschließlich der Kostenübernahme der Unterrichtsfahrten zum Schulschwimmen sowie der Nutzungsgebühr für die Schwimmstätten zuständig. Die Staatsregierung geht davon aus, dass diese Schulträgeraufgabe auch künftig, unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausstattung mit Schwimmstätten und Verkehrsinfrastruktur, ordnungsgemäß wahrgenommen wird . Frage 5: Wie viele Jugendliche im Alter bis einschließlich 16 Jahren konnten das Jugendabzeichen ablegen (bitte aufgliedern nach Gold, Silber und Bronze) und wie viele Jugendliche konnten dieses Ziel nicht erreichen? Die Abnahme von Schwimmprüfungen, wie dem Deutschen Jugendschwimmabzeichen , gehört nicht zum Aufgabenbereich der Schwimmlehrkräfte bzw. der sächsischen Schulen. Die Anwendung der "Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen-Retten- Tauchen" und damit das Ablegen von Schwimmabzeichen ist dem Aufgabenbereich der schwimmsporttreibenden Verbände zuzuordnen. Die Anzahl der Jugendlichen, die bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein Jugendschwimmabzeichen besitzen, stellt deshalb kein statistisches Erhebungskriterium im SMK dar. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-07-18T11:01:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes