STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10015 Thema: Präventive Maßnahmen gegen mögliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Protesten gegen den G20 -Gipfel in Hamburg Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gefährderansprachen, Meldeauflagen, Platzverweise, Aufenthaltsverbote oder welche sonstigen Maßnahmen wurden durch welche sächsische Behörden im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel an welchen Orten gegen wie viele Personen welches politischen Lagers aus welchen konkreten Gründen und auf welcher rechtlichen Grundlage wann verfügt? Frage 2: Wie erfolgte die Auswahl der Personen für Gefährderansprachen und welchen konkreten Maßnahmen wurden jeweils durchgeführt? Frage 3: In wie vielen Fällen erfolgte die präventive Maßnahme, um die Teilnahme an Protesten oder Demonstrationen gegen den G20 -Gipfel bzw. die Begehung jeweils welcher Straftaten zu verhindern? Frage 4: Auf welche konkreten Tatsachen stützte sich jeweils die Gefahrenprognose zur Rechtfertigung der jeweiligen Maßnahme? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/29/80 Dresden, Juli 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Polizeibedienstete der Polizeidirektion Dresden und der Polizeidirektion Leipzig/Operatives Abwehrzentrum führten im Vorfeld des G20 -Gipfels mit zwei Personen , die dem politisch linken Spektrum zugeordnet werden, auf der Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen Gefährderansprachen zur Verhinderung von Straftaten durch. Den Ansprachen liegen polizeiliche Erkenntnisse zugrunde, dass die Betroffenen in der Vergangenheit im Zusammenhang mit gewalttätigen Auseinandersetzungen im Umfeld von Versammlungen in nicht unerheblichem Maße als Störer aufgetreten sind. Darüber hinaus führten Polizeibedienstete der Polizeidirektion Zwickau im Rahmen der Aufgabenerfüllung in der „Gemeinsamen Fahndungsgruppe" mit Bediensteten der Bundespolizei im Vorfeld des G20 -Gipfels auf einem Rastplatz der Bundesautobahn 72 eine Kontrolle zweier ausländischer Fahrzeuge und deren Insassen durch. Diese einzelne Kontrolle erfolgte zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit der möglichen Anreise von Personen der linksextremistischen Szene nach Hamburg. Die Polizeibediensteten stützten ihre Prognose auf das szenetypische äußere Erscheinungsbild, insbesondere auf die einheitlich schwarze Bekleidung der Fahrzeuginsassen. Frage 5: Inwiefern wurden im Zusammenhang mit dem G20 -Gipfel wo, wann und für welche Dauer von sächsischen Behörden Kontrollbereiche bzw. Kontrollstellen im Sinne des SächPolG zur Kontrolle mutmaßlicher Teilnehmer an Demonstrationen , Ansammlungen etc. von welcher Stelle wann beantragt, genehmigt, eingerichtpt und ggf. verlängert? Durt s,ächsische Behörden wurden keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung be tra t, genehmigt oder eingerichtet. Mitlfredndlichen Grüßen rkus Ulbi Freistaat SACH SEN Seite 2 von 2 2017-07-21T11:32:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes