STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10016 Thema: Einsatz des sog. Fast-ID zur Abnahme von Fingerabdrücken mittels Fingerscanner Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit werden von welchen sächsischen Behörden das Fingerscansystem „Fast-ID" oder welche vergleichbaren Systeme eingesetzt ? Frage 2: Bei welchen konkreten Maßnahmen kommen die Geräte zum Einsatz? Frage 3: Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich und unter welchen konkreten Voraussetzungen erfolgt der Einsatz? Frage 4: Mit welcher Datenbank werden die Fingerabdrücke abgeglichen und wie lange wo (bspw. in welcher Datenbank oder im Gerät) gespeichert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Das Fast-ID-Verfahren wird seitens der Landesdirektion Sachsen als höhere Unterbringungsbehörde zur Sicherung der Identität von Ausländern, die um Asyl nachsuchen, im Rahmen der Erstaufnahme in den Aufnahmeeinrichtungen eingesetzt. Rechtsgrundlage ist § 16 Asylgesetz (AsylG). Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Anhi 33-1053/29/$7 ort angeben) Dresden, /( . Juli 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN (Im F4t-ID- erfahren werden Fingerabdrücke mit dem automatisierten Fingerabdruckidentifizier ngssystem (AFIS) abgeglichen. Die im Kerndatensystem und damit im Ausländ Orze ralregister und AFIS gespeicherten Fingerabdruckdaten sind gern. § 16 Abs. 6 AsylG ehn Jahre nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens zu löschen. Mit freuridlichen Grüßen , Markus Ulbi Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-07-18T11:00:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes