STAATSMITMISTERIUIV! Fm SOZIALES HMD VERBRAUCHERSCHUTZ Die Staatsministerin Freistaat SACFISEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-15/116 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1003 Thema: Abrechnungsbetrug gegenüber der AOK PLUS durch Ärzte und Zahnärzte in eigener Niederlassung in Sachsen Dresden, ärz2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle von Abrechnungsbetrug gegenüber der AOK PLUS gab es im Jahr 2014 durch Ärzte und Zahnärzte in eigener Niederlassung in Sachsen? Frage 2: Welcher Art waren die Betrugsversuche? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Fehlverhaltensbekämpfungsstelle der AOK PLUS gern. § 197a SGB V ging 2014 30 Hinweisen auf möglichen Abrechnungsbetrug nach. In 18 Fällen ist die Prüfung abgeschlossen. In drei der Fälle mussten Rückzahlungen aufgrund von nachgewiesenen Fehlverhalten durch Ärzte veranlasst werden. Es handelt sich bei den drei nachgewiesenen Fehlverhaltensfällen um zu Unrecht vergütete Leistungen aufgrund von Doppelabrechnung, Ausstellung und Abrechnung von Luftrezepten sowie Abrechnung nach Tod des Versicherten. Ob es sich in den drei genannten Fällen um Abrechnungsbetrug im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, wird im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen geprüft. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM11M1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAIJCHERSCHIJIZ Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie hoch waren 2014 die entstandenen finanziellen Schäden für die AOK PLUS, bzw. für die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen? Bei den drei bei der AOK PLUS bisher nachgewiesenen Fehlverhaltensfällen durch Ärzte belief sich die veranlasste Rückzahlung auf insgesamt 810,00 EUR. Frage 4: In wie vielen Fällen wurden 2014 ggf. staatsanwaitliche Ermittlungen eingeleitet) Durch die Fehlverhaltensbekämpfungsstelle der AOK PLUS erfolgte im Jahr 2014 die Einleitung von staatsanwaltlichen Ermittlungen in vier Fällen. Frage 5: Zu welchen Ergebnissen führten die Ermittlungen? In drei Fällen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. In einem Fall wurden die Ermittlungen nach § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung (StPO) eingestellt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2