SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10050 Thema: Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf an Schulen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der Fragestellerin sind Beschwerden von Eltern im Landkreis Leipzig bekannt, wonach ihnen ein bereits mündlich zugesagter inklusiver Platz für ihr körperlich eingeschränktes Kind nun doch verwehrt worden ist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Plätze für Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf gibt es an den Schulen im Landkreis Leipzig? (Bitte aufschlüsseln nach Schulen und Anzahl der Schüler/innen bzw. Plätze.) Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass unter "Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf" Schülerinnen und Schüler (künftig kurz: Schüler) mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeint sind. Plätze für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind kein statistisches ErhebungsmerkmaL Vielmehr ist es so, dass bei einem konkret vorliegenden Integrationswunsch die Möglichkeit der Beschulung jeweils im Einzelfall geprüft wird . ln der Anlage 1 sind je Schule im Landkreis Leipzig alle Schülerinnen und Schüler aufgeführt, die eine sonderpädagogische Förderung erhalten. Frage 2: Inwieweit unterscheidet sich der Anteil der Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf an allen Beschulungsplätzen im Landkreis Leipzig von deren Anteil in anderen Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen? (Bitte Anteil der Plätze für Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf nach Gebietskörperschaften aufschlüsseln.) Seite 1 von 3 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/10/9 Dresden, A9 Juli 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01 097 Dresden WWN.smk.sachsen.de De-Maii -Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Zu den Anteilen der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Landkreisen und Kreisfreien Städten, bezogen auf die jeweilige Gesamtschülerzahl, wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 3: Welche konkrete Möglichkeit hat und ergreift die Sächsische Bildungsagentur , um in diesem Zusammenhang auch Einfluss auf Schulen in freier Trägerschaft zu nehmen? Die Aufnahme eines Schülers an einer Schule in freier Trägerschaft ist letztlich ein Rechtsakt zwischen Eltern und der jeweiligen Schule. Auf das konkrete Aufnahmeverhalten von Schulen in freier Trägerschaft gibt es keine Einflussmöglichkeit der Sächsischen Bildungsagentur. Frage 4: Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den Anteil der Plätze für Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf an allen Schulen zu erhöhen und dahingehend auch auf die Schulen in freier Trägerschaft Einfluss zu nehmen? Im aktuellen Schuljahr führen bereits 89 Prozent aller sächsischen Schulen gemeinsamen Unterricht durch. Dabei wird Inklusion für die kommenden Jahre als ein Entwicklungsprozess verstanden, der schrittweise und mit Augenmaß verfolgt werden muss. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen vom 26. April 2017 (SächsGVBI. S. 242) werden dafür weitere Möglichkeiten geschaffen. Bisherige Maßnahmen, die der Freistaat Sachsen getroffen hat, um Schulen und Lehrkräfte im gemeinsamen Unterricht zu unterstützen und auf diesem Weg mehr Kindern und Jugendlichen die Beschulung an Regelschulen zu ermöglichen, belaufen sich auf zusätzliches Personal, Unterstützungsmaterialien und Sachmittel, Qualifizierungen und Fortbildungen einschließlich Schulentwicklung sowie auf Projekte und den Schulversuch ERINA. Perspektivisch ist eine Fortsetzung und Ausweitung unterstützender Maßnahmen bei der weiteren Entwicklung inklusiver Angebote vorgesehen, ebenso der Transfer von Ergebnissen des Schulversuches ERINA sowie der Auf- und Ausbau schulischer Kooperationsverbünde. Schulen in freier Trägerschaft konnten schon bisher nach eigenem Ermessen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. einer Behinderung aufnehmen. Auch im Bereich der lernzieldifferenten Unterrichtung, wie sie an öffentlichen Oberschulen ab dem Schuljahr 2018/2019 möglich ist, konnten Schulen in freier Trägerschaft bereits Erfahrungen sammeln. So können sie sich auf freiwilliger Basis- im Rahmen der Etablierung schulischer Kooperationsverbünde - an einer inklusiv orientierten Schul- und Unterrichtsentwicklung beteiligen. Sie partizipieren bereits seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 an Unterstützungsleistungen wie u. a. dem ESF-Vorhabenbereich "lnklusionsassistent " oder dem Projekt "Bus der inklusiven Werte" . Für freie Schulträger besteht durch die deutlich höheren Schülerausgabensätze für lnklusionsschüler (z. B. 18.107,10 € für Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung gegenüber 3.797,05 € für Grundschüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf) ein erheblicher Anreiz zur Beschulung von Schülern Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Zur Aufnahme bestimmter Schüler können freie Schulträger aufgrund der Privatschulautonomie aber nicht verpflichtet werden . Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Anlagen Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/10050 Schule Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf "Grundschule 4 Jahreszeiten" Deutzen 11 "Schule der kleinen Weltentdecker", Grundschule Brandis 0 Brücke-Schule, Schule für geistig Behinderte Wurzen 31 Diesterweg-Grundschule Wurzen 11 Dinter-Oberschule Borna 26 Dr.-Margarete-Biank-Grundschule Borsdorf 3 Grundschule "An der Sternwarte" Wurzen 14 Grundschule "Bücherwurm" Grimma 16 Grundschule "Ciemens Thieme" Borna 20 Grundschule "Frederic Joliot-Curie" Pegau 8 Grundschule "Hans Coppi" Frankenhain 5 Grundschule "Nils Holgersson" Großlehna 1 Grundschule "Pfiffikus" Böhlen 13 Grundschule "Wilhelm Ostwald" Grimma 4 Grundschule "Zum Elefanten" Kühren 4 Grundschule am Schlosspark Machern 2 Grundschule Bad Lausiek 7 Grundschule Belgershain 5 Grundschule Bennewitz 3 Grundschule Beucha 5 Grundschule Borna-West 10 Grundschule Colditz 2 Grundschule Espenhain 6 Grundschule Frohburg 13 Grundschule Grimma-Hohnstädt 5 Grundschule Groitzsch 4 Grundschule Großbothen 3 Grundschule Hausdorf 3 Grundschule Hohburg 7 Grundschule Kitzscher 10 Grundschule Kohren-Sahlis 9 Grundschule Kulkwitz 4 Grundschule Lobstädt 3 Grundschule Markkleeberg-Großstädteln 9 Grundschule Markkleeberg-Mitte 5 Grundschule Markkleeberg-Ost 5 Grundschule Markkleeberg-West 9 Grundschule Markranstädt 13 Grundschule Mutzschen 4 Grundschule Narsdorf 2 Grundschule Naunhof 15 Grundschule Nerchau 2 Grundschule Neukieritzsch 20 Grundschule Neukirchen 8 Grundschule Otterwisch 0 Grundschule Parthenstein 2 Grundschule Regis-Breitingen 11 Quelle: SaxSVS zum 2. Stichtag SJ 2016/2017 Seite 1 von 2 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/10050 Schule Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Grundschule Rötha 4 Grundschule Trebsen 2 Grundschule Zschoppach 5 Grundschule Zwenkau 8 Gymnasium "Am Breiten Teich" Borna 2 Gymnasium Brandis 2 Gymnasium St. Augustin Grimma 2 Löwenzahn-Grundschule Großpösna 6 Magnus-Gottfried-Lichtwer-Gymnasium Wurzen 5 Oberschule "Frederic Joliot Curie" Pegau 15 Oberschule "Maxim Gorki" Frohburg 21 Oberschule "Werner Seelenbinder" Bad Lausiek 6 Oberschule Böhlen (Grimma) 14 Oberschule Böhlen bei Borna 39 Oberschule Brandis 15 Oberschule Grimma 16 Oberschule Groitzsch 4 Oberschule im Lossatal 11 Oberschule Kitzscher 10 Oberschule Markkleeberg 31 Oberschule Markranstädt 24 Oberschule Naunhof 9 Oberschule Regis-Breitingen 24 Oberschule Trebsen 14 Paui-Guenther-Oberschule Geithain 7 Paui-Guenther-Schule- Grundschule Geithain 2 Pestalozzi-Oberschule Wurzen 14 Ringelnatz-Grundschule Wurzen 9 Robinienhof-Schule, Schule für geistig Behinderte Borna 96 Rudolf-Hildebrand-Schule Markkleeberg 9 Schule am Pulverturm, Schule zur Lernförderung Grimma 131 Schule zur Lernförderung Borna 196 Schule zur Lernförderung Burkartshain 129 Schule zur Lernförderung Elstertrebnitz 109 Sophienschule Colditz, Oberschule 0 Waldschule Grimma, Schule für geistig Behinderte 57 Wiprecht-Gymnasium Groitzsch 4 Wolfgang-Rosenthai-Grundschule Thallwitz 3 Quelle: SaxSVS zum 2. Stichtag SJ 2016/2017 Seite 2 von 2 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs. 6/10050 Anteil Schüler mit Landkreis/Kreisfreie Stadt sonderpädagogischem Förderbedarf Stadt Chemnitz 13% Erzgebirgskreis 6% Mittelsachsen 8% Vogtlandkreis 7% Landkreis Zwickau 8% Stadt Dresden 6% Landkreis Bautzen 7% Landkreis Görlitz 8% Landkreis Meißen 8% Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 8% Stadt Leipzig 9% Landkreis Leipzig 8% Nordsachsen 7% Quelle: SaxSVS, 2. Stichtag SJ 2016/2017 Seite 1 von 1 2017-07-20T11:29:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes