Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Drs.-Nr.: 6/10052 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Planungsstand Südabschnitt der Umgehungsstraße (8107n) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der geplante Baubeginn eines größeren Projektes im Zentrum von Grimma wirft bei Anlieger/innen der 8107 in Grimma Sorgen auf, dass der LKW-Verkehr auf ihrer Straße beträchtlich zunehmen wird. Entlastung könnte die Fertigstellung der Ortsumgehung (Südabschnitt der B 107n) bieten, die aber bisher unvollendet auf einem Feld endet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der Fertigstellung des Südabschnitts der B107n (Ortsumgehung Grimma)? Gegen die ursprünglich geplante Trassenführung des hier angefragten 3. Bauabschnittes der Ortsumgehung hatte ein anerkannter Naturschutzverband erfolgreich geklagt. Ausgehend von der gerichtlichen Entscheidung wurde mit der Neuplanung des 3. Bauabschnittes begonnen. Es wurden erneut verschiedene Trassenvarianten untersucht und eine neue Vorzugslinie ermittelt, die nun westlich der vorhandenen Bahnstrecke verläuft . Derzeit wird für die Vorzugstrasse die straßenplanerische und bautechnische Lösung ausgearbeitet, u. a. ist eine große Brücke zu planen. Darüber hinaus sind umfangreiche umwelttechnische Gutachten und Fachbeiträge zu erstellen . Frage 2: Welche Behörde trägt die Planungshoheit und wie sieht der aktuelle Zeitplan bis zur Fertigstellung aus? Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zeichnet als Vorhabenträger für die Planung und die Realisierung der Baumaßnahme verantwortl ich . Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-1053/52/55 Dresden, 2 4 · JUL/ 2077 , ... Zertif iht seit 1006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Die Arbeiten an der Entwurfsplanung sollen nächstes Jahr abgeschlossen werden. Die Unterlagen sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur haushaltsrechtlichen Genehmigung vorzulegen. Anschließend wird der Vorhabenträger die Baurechtsunterlagen erarbeiten und bei der Landesdirektion Sachsen den Antrag auf Durchführung eines erneuten Planfeststellungsverfahrens stellen. Im Rahmen des Verfahrens werden die Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Während dieser Zeit kann jeder, der sich durch das Vorhaben betroffen fühlt, Einsicht in die Unterlagen nehmen und Bedenken zu Papier bringen. Die Einwendungen werden ausgewertet und ein Erörterungstermin durchgeführt. Danach wägt die Planfeststellungsbehörde die Interessen ab und fasst den Planfeststellungsbeschluss. Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten zugestellt oder öffentlich bekannt gemacht und kann beklagt werden . Erst mit Vorliegen eines vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses besteht Baurecht und es kann mit der Vorbereitung der Baudurchführung begonnen werden . Aufgrund der verbleibenden Unwägbarkeiten im weiteren Planungsprozess, insbesondere im Baurechtsverfahren, können noch keine seriösen Aussagen zur Baudurchführung und zur Fertigstellung des Vorhabens getroffen werden . Frage 3: Welche Vorkehrungen werden getroffen, damit den Anwohner/innen ab Baubeginn des REWE in Grimma und durch das damit verbundene erhöhte Kraftverkehrsaufkommen keine Schäden an ihrem Eigentum und der Statik ihrer Gebäude entstehen? Die B 107 ist in der Ortsdurchfahrt Grimma so ausgebaut, dass sie den im Rahmen des Gemeingebrauchs stattfindenden Kraftfahrzeugverkehr aufnehmen kann. Der zusätzliche Verkehr aus dem städtischen Vorhaben kann dabei mit bewältigt werden und spielt in der Gesamtbelastung der B 107 keine wesentliche Rolle. Schädigende Einwirkungen auf die Anliegergrundstücke werden nicht erwartet. ~henGrüßen r artin Dulig Seite 2 von 2 2017-07-24T14:37:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes