SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10053 Thema: Evakuierungspläne an Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln den vergangenen Monaten gab es laut Presseberichten zwei Reizgasangriffe an staatlichen Schulen im Landkreis Leipzig, namentlich im St.-Augustin- Gymnasium zu Grimma (LVZ vom 18./19.03.2017) und im BSZ Böhlen (LVZ vom 16.05.2017). Dabei zeigte sich offenbar, dass die Evakuierung teils nicht reibungslos vonstatten ging." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchen Schulen im Landkreis Leipzig gibt es keine Evakuierungspläne für Amokläufe, Brände und andere Katastrophenszenarien ? Frage 3: Unterscheidet sich der Anteil der Schulen ohne Evakuierungspläne im Landkreis Leipzig von dem entsprechenden Anteil in den anderen Landkreisen und Kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen? (Bitte nach Gebietskörperschaften aufschlüsseln.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Alle öffentlichen Schulen haben Evakuierungspläne. Hierbei handelt es sich um Flucht- und Rettungspläne, die in jeder Schule aushängen. Ein Unterschied des Landkreises Leipzig zu anderen Landkreisen und Kreisfreien Städten ist dabei nicht festzustellen . Frage 2: Wie oft und in welcher Form werden diese Evakuierungen geprobt ? Alarmproben mit Evakuierungsübungen sind zwei Mal jährlich durchzuführen (mit bzw. ohne Ankündigung) . Abläufe sind mit allen Beteiligten (auch dem Schulträger) vorab abzusprechen. Der Schulleiter ist für die Erstellung einer Dokumentation der Übungen verantwortlich . Seite 1 von 2 Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/10/11 Dresden,/, . Juli 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01 097 Dresden WWN.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststel le@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 4: Welche konkreten Möglichkeit hat und ergreift die Sächsische Bildungsagentur , in diesen Zusammenhängen Einfluss auf Schulen in freier Trägerschaft zu nehmen? Bei Schulen in freier Trägerschaft ist deren Schulträger für die Einhaltung der Unternehmerpflichten zuständig . Er kann diese an die jeweilige Schulleitung delegieren. Bei der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes handeln Schulen in freier Trägerschaft in Eigenverantwortung. Es erfolgt insofern keine Einflussnahme der Sächsischen Bildungsagentur. Frage 5: Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, den Katastrophenschutz an staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft zu verbessern ? Zur Verbesserung des Katastrophenschutzes an Schulen ist in Kooperation von Landespräventionsrat, SBA und Landeskriminalamt Sachsen der Rahmenplan für sächsische Schulen zur Bewältigung von Bedrohungslagen und allgemeinen Gefahrensituationen (RP BaS) überarbeitet worden. Eine aktualisierte Fassung des RP BaS wird allen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie deren Sachkostenträger im Schuljahr 2017/2018 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen ~ Brun 1ld Kurth Seite 2 von 2 2017-07-24T14:36:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes