STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10057 Thema: „Kontrollstellen", „Kontrollbereiche" und „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" in Leipzig/ 2. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 01.04.2017 bis zum 30.06.2017 die Einrichtung von Kontrollstellen bzw. Kontrollbereichen im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, entsprechend der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 SächsPolG? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 SächsPolG wird weder statistisch erfasst noch anderweitig zentral dokumentiert . Kontrollbereiche im Sinne dieser Fragestellung wurden nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6 SächsPolG nicht eingerichtet. Frage 2: Wie viele Kontrollbereiche, entsprechend § 19 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 SächsPolG, wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 01.04.2017 bis zum 30.06.2017 auf Grund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Am 21. Juni 2017 wurde in der Zeit von 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr ein Kontrollbereich eingerichtet: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/30/49 Dresden, / / e i . Juli 2017 \k Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Rosa -Luxemburg -Straße —> Ludwigstraße Benningsenstraße —> Torgauer Platz Bülowstraße Gretschelstraße Eisenbahnstraße —› Torgauer Straße —> Konradstraße —> Hermann -Liebmann -Straße Wurzner Straße —> Dresdner Straße —› Kohlgartenstraße Lutherstraße —> Rosa -Luxemburg -Straße. Der Kontrollbereich wurde anlässlich einer komplexen Einsatzmaßnahme des Landeskriminalamtes Sachsen in Zusammenarbeit mit der Bundeszollverwaltung und mit Unterstützung der Polizeidirektion Leipzig zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung und von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz im örtlichen Gastronomie - und Handelsgewerbe eingerichtet. Zweck des eingerichteten Kontrollbereichs war die Verhinderung von schweren Straftaten nach § 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO). Grundlage für die Gefahrenprognose waren Erkenntnisse aus den Verläufen vorangegangener Polizeieinsätze, insbesondere am 9. Juni 2016, am 24. September 2016 und zuletzt am 17. Mai 2017 im Bereich der Eisenbahnstraße. Im Rahmen dieser Einsätze wurden schwere Straftaten im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO, insbesondere gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß § 315b Absatz 3 Strafgesetzbuch durch die Errichtung von Straßenbarrikaden und Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Dabei wurden die eingesetzten Polizeikräfte von 50 bis 100 Personen, die sich aufgrund der Einsatzmaßnahmen spontan vor Ort ansammelten, gewalttätig angegangen; zwei Polizeibeamte wurden dadurch verletzt. Der Kontrollbereich am 21. Juni 2017 wurde eingerichtet, weil mit ähnlichem Störerverhalten gerechnet werden musste. Frage 3: Welche Straßen im Gebiet der Stadt Leipzig wurden im Zeitraum vom 01.04.2017 bis zum 30.06.2017 auf Grund welcher Lageerkenntnisse und welches polizeilichen Konzeptes als „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität" nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Lageerkenntnisse und Benennung des polizeilichen Konzeptes auflisten) Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9125 verwiesen. Änderungen dazu haben sich nicht ergeben. Frage 4: Wie viele Kontrollen wurden in den unter der Antwort auf Frage 1., 2. und 3. ausgewiesenen Bereichen mit erweiterten Kompetenzen der Polizei tatsächlich durchgeführt? (Bitte getrennt nach Kontrollstellen, Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität und Kontrollbereichen auflisten ) Die Frage kann nicht beantwortet werden, da weder eine gesonderte Statistik zu Kontrollen und deren Ergebnissen geführt, noch dies anderweitig zentral dokumentiert wird. Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden nachweislich aufgrund der erweiterten polizeilichen Befugnisse festgestellt, geahndet oder verhindert? (bitte nach Datum und Uhrzeit, Ortsangabe, Personenzahl und Deliktsbenennung Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN und getrennt nach Kontrollstellen, Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität und Kontrollbereichen auflisten) Von der Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Sächsische Verfassung ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a.a.0). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Die Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, a.a.0). Eine gesonderte Statistik zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Befugnissen aufgrund der Einrichtung von Kontrollbereichen und Kontrollstellen sowie von Kontrollen auf Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität festgestellt und geahndet werden, wird durch die sächsische Polizei nicht geführt. Für den angefragten Zeitraum wurden für das gesamte Stadtgebiet Leipzig 26.645 Straftaten erfasst. Elektronisch mit erheblichem Aufwand recherchierbar ist allein, welche dieser Straftaten den Kontrollbereichen, Kontrollstellen und Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden können. Dazu müsste jeder einzelne Straßenzug des jeweiligen Bereiches als Abfragekriterium in das polizeiliche Datensystem eingestellt werden. Für sämtliche sonstigen, für die Beantwortung erforderlichen Recherchen wäre die Durchsicht und Auswertung der Verfahrensakten zu den Straftaten erforderlich, die den Kontrollbereichen, Kontrollstellen und Straßen mit besonderer Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität in räumlicher Hinsicht zugeordnet werden konnten. Aus diesen Verfahrensakten müssten zunächst diejenigen ermittelt werden, bei denen die Straftaten in den jeweiligen zeitlichen Geltungsbereich fallen. Die verbleibenden Verfahrensakten müssten dann darauf hin gesichtet werden, ob die betreffenden Straftaten tatsächlich aufgrund der polizeilichen Befugnisse aufgrund der Einrichtung der betreffenden Kontrollbereiche und Kontrollstellen sowie der Kontrollen auf Straßen mit besonderer Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität festgestellt oder geahndet wurden oder ob die Feststellung der Straftat z. B. aufgrund einer Anzeige erfolgte . Erst die so recherchierten Strafverfahrensakten könnten dann nach den Vorgaben der Fragestellung ausgewertet werden. Vorstehende Ausführungen gelten im Wesentlichen auch für Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der zeitliche Aufwand dieser Auswertung ist nicht bezifferbar. Es ist davon auszugehen, dass die Recherche mehrere Sachbearbeiter über mehrere Wochen bindet. Soweit im Rahmen der Fragestellung auch nach der Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgrund der polizeilichen Befugnisse infolge der Einrichtung Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSMINI STEMM DES INNERN eines Kontrollbereichs oder einer Kontrollstelle bzw. durch Kontrollen auf Straßen mit besonderer Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität gefragt wird, wird darauf verwiesen, dass spezielle Angaben im Sinne der Fragestellung nicht erhoben werden . Die Beantwortung der Frage ist im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem p7( rlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigke . der taatsregierung andererseits unverhältnismäßig und in der zur Verfügung steh den eit ohne erhebliche Einschränkungen der sächsischen Polizei nicht zu leisten . Mit ftleuntilichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2017-07-20T09:14:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes